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Moin Gemeinde
Hier mal ne Info für die Garantieleistung bei Suzuki.
Kurzer Hinweis: Habe im Dez 2010 einen SX 4 gekauft. Ich bin der 2te Besitzer. Im Kaufvertrag steht Neuwagengarantie bis 09/2011
Durch Zufall Außenspiegel links defekt wurde ja durch Suzuki auf Kulanz die Halter getauscht. Ich fragte in der Werkstatt ( Suzuki Händler ) wie es mit der Anschlußgarantie so weiter läuft.
Der Werkstattmeister schaute sich das Inspektionsheft an und sagte, das ich in einem Problemfall keine Garantie hätte, da die erste Inspektion 2 Monate zu spät die zweite Inspektion 1Monat zu spät gewesen sei.
So heute Erkundigungen eingezogen.
Fakt ist. Suzuki ist in Garantie ein Härtefall. Sie gestatten eine überziehnung bei einer Inspektion max.1000km oder max. 4 Wochen
Im Anschlussvertrag steht unter 1.3 Das die Garantie bei der Anschlussgarantie im Inspektionsheft ab Datum der Zulassung gemacht werden muß, ansonsten würde die Anschlussgarantie nicht greifen
Also Aufpasssen welches Datum in eurem Inspektionsheft 1ste Seite eingetragen ist und immer schön drauf Achten..
In diesem Sinne
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