Zitat
Original von EssIksVir:Im Endeffekt sind es keine Nebelscheinwerfer mehr - da sie bei Weitem nicht die Helligkeit erzeugen. Laut Aussage eines TÜV-Prüfers vor Ort geht genau DAS als Tagfahrlicht durch... sollte wenn nur anders geschaltet sein, dann würde er es eintragen.
Ich bin genau so erst an Fasching nachts in die Polizeikontrolle gekommen... die haben dazu kein einziges Wörtchen verloren.
Gruß,
Fabian
Sei froh das dein Tüver und die Bullen keine Ahnung hatten. Deine TFL konstruktion ist dermaßen illegal:
1. Du darfst keine LED Leuchtmittel in Scheinwerfer einbauen, die nicht schon mit LED Leuchmittel ausgeliefert wurden, also keine LED Nebler und kein LED Standlicht
2. Dürfen bei TFL keine anderen Leuchten mit leuchten. Wenn du mit Standlicht, Nebler, LEDs hinten, Nummernschildbeleuchtung etc unterwegs bist, ist es eben kein TFL
3. Fährt du mit Standlicht und Neblern rum. Das geht halt nur bei Nebel oder anderen Sichtbehinderungen
Sry, aber du hast ne illegale Kirmesbude an deine Karre rangeklatscht. Auch wenn ich sie sonst geil finde.
Ontopic.
Variante 2, oder eben TFL anstelle der Nebler