Übernahme nach KM-Leasing / Laufleistung

  • Nabend,

    habe meinen Swift per Kilometerleasing (privat nicht gewerblich) geleast. Leider wusste ich da noch nicht, dass ich kurz darauf doppelt so weit fahren müssen würde und da die Leasingbank bei privaten Verträgen die Laufleistung nicht anpasst, lege ich nun ohnehin Geld für die Mehrkilometer weg... Daher habe ich überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, den Wagen dann doch nach den 3 Jahren zu übernehmen. Hat da jemand Erfahrungen, ob die Santander das macht und auch welcher Wert dann angesetzt wird (auf dem Angebot stand 45% Rest oder so aber das hab ich nicht mehr)?

    Passend dazu die Frage: ich hab auf 60.000 geleast, bin jetzt nach gut 1,5 jahren bei knapp 50.000, schätze so um die 90.000 rauszukommen... dann würde ich diese 2 Jahre Garantieverlängerung kaufen, wenn es die bei der Leistung noch gibt?! und wohl weiterhin viele km abreißen... Habt ihr Erfahrungen, wieviel km der Wagen packt? Bisher habe ich absolut keine Probleme, fahre quasi nur Autobahn (80, im Moment 65km) und der Mann von der Vertragswerkstatt meinte der Motor von den Swifts sei \"unkaputtbar\", aber das glaub ich erst wenn ichs sehe ^^.

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Also mein SX4 ist auch über die Santander geleast und nach drei Jahren wird der Vertrag in einen normalen Finanzierungsvertrag umgeschrieben.
    Also Übernahme geht (bei mir) auf jeden fall-einfach mal nachfragen!
    Mit den Motoren kann ich dir leider auch noch nix sagen,denn der 1,3er Swift meiner Frau hat nach drei Jahren auch erst 53Tkm runter und läuft wie ein Bienchen!

  • Bin ebenfalls bei der Santander (über mein Autohaus geleast) und mir wurde schon relativ schnell klar, das ich den Autowagen danach behalten will. Ich habe nur kein Km-Leasing, sondern ein Restwert-Leasing.

    Mir wurden bei Abschluss des Leasings folgende Möglichkeiten nach Ablauf genannt:
    1.Zurückgeben
    2.Komplett auslösen
    3.Weiterfinanzieren

    Punkt 3 werde ich in Anspruch nehmen.

  • Hi, an deiner Stelle würde ich schauen ob du aus dem Leasing Vertrag gleich rauskommst, da du sonst eine relativ hohe Nachzahlung leisten musst wegen den mehrkilometern. Nach dem du aus diesem Vertrag herausgekommen bist würde ich eine \"Normale\" Finanzierung machen. Dies müsste im Normalfalle das Billigste sein.

  • Naja wenn sie die km-Leistung nicht ändern werden sie wohl auch keine Umstellung machen.
    Ich bin der Meinung, dass die keine Nachzahlung nehmen können, wenn ich den Wagen zu dem Wert, den er ohne die Mehrkilometer hätte weiterfinanzier, oder eben sie müssten mir das anrechnen, denn sonst würde ich das ja doppelt zahlen?! Dann würd ich den auf keinen Fall behalten.
    Hm würd ja beim Autohaus nachfragen, aber ich fahre nicht ohne Grund woanders hin zur Inspektion... (die meinten nur wahrscheinlich geht es den zu übernehmen). Vielleicht frag ich mal, aber ich glaub da kann ich mich auf ne Aussage nicht zwingend verlassen.

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Zitat


    Hi, an deiner Stelle würde ich schauen ob du aus dem Leasing Vertrag gleich rauskommst

    Dir ist schon klar, das das vorzeitige Beenden eines Leasingvertrages dermaßen schweineteuer ist...

    Und Langfristig gesehen:
    Die anfallenden Kosten bei vorzeitigem Beenden des Leasingvertrages + die folgenden Kosten für eine Weiterfinanzierung....das würde man nichtmal mit 6 Promille aufm Kessel unterschreiben.

  • Richtig, kenne das auch nur so, dass man aus Leasing nicht rauskommt.
    Im gewerblichen Bereich ist eine Übernahme unüblicher als im privaten, aber da werden auch Laufleistungen zur Vertragslaufzeit noch angepasst - kenne das von Leuten die gewerblich geleast haben, aber bei mir haben sie sich quergestellt wegen privatem Vertrag.

    Hat jemand ne Ahnung, wie der Restwert ermittelt wird in dem Fall?

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Ich zitiere mal eine Antwort aus gutefrage.net

    Zitat


    der restwert ist ein prozentualer wert, der vom listenpreis angenommen wird. Wie hoch dieser wert ist, legt die leasingbank fest. die differenz zwischen restwert und listenpreis ist der leasingwert, der verzinst und entsprechend auf die leasingraten verteilt wird.

    und

    Zitat


    Anschaffungspreis - Anzahlung - Raten (einschließlich Zinsen) = Restwert

  • Hm auf dem Angebot stand irgendwas um die 45% als Rest.
    D.h. ich könnte tatsächlich den Anschaffungspreis (der steht ja im Vertrag) nehmen und davon meine Anzahlung und Raten abziehen? Aber inkl. Zinsen wundert mich irgendwie... jedenfalls käme ich da bei irgendwas um die 7500 raus - was auch in etwa um die 45% sind, um die 2000 müsste ich schätzungsweise nachzahlen und ich würde ja mal tippen, dass die nicht fällig werden, wenn ich den Wagen übernehme, dann würden so ca 5500 bleiben (wenn ich die 2000 anzahle), was dann nochmal zu finanzieren wäre

    kann man das so rechnen?

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Zitat


    Original von Zeratul:
    Hm würd ja beim Autohaus nachfragen, aber ich fahre nicht ohne Grund woanders hin zur Inspektion... (die meinten nur wahrscheinlich geht es den zu übernehmen). Vielleicht frag ich mal, aber ich glaub da kann ich mich auf ne Aussage nicht zwingend verlassen.


    Wieso beim Autohaus?
    Ich denke, dass Du den Leasingsvertrag mit Bank abgeschlossen hast und nur die sind Dein Anschprechspartner.
    Autohaus hat den Vertrag nur vermittelt, und das Auto verkauft.

  • Aber die Abwicklung der Rückgabe läuft doch über die?
    Würdest du also direkt die Santander anhauen?
    Wieviel im Vorraus muss man sone Übernahme eigenlithc ausmachen?

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Wenn du den Wagen übernimmst wird nach dem Leasingvertrag eine Weiterfinanzierung oder Auslösung eingesteuert.

    Es gibt zwar die Klausel \"Andienungsrecht\" in einem Leasingvertrag, welche darauf absieht das man den Wagen nach Ablauf des Leasings übernehmen soll/muss.
    Sollte diese Klausel nicht vorhandensein, so gibt es i.d.R. aber keine Probleme das Auto trotzdem zu übernehmen.

    Und das Autohaus spielt eine tragende Rolle im Leasingvertrag. Vor ein paar Monaten musste ich mich selbst mal etwas damit auseinandersetzten, aber ich kann den genauen Sachstand so jetzt nicht exakt wiedergeben.
    Aber das Autohaus ist auch namentlich mit im Leasingvertrag aufgeführt und spielt eine tragende Rolle, da die Rückgabe bzw. Ablöse/Weiterfinanzierung über dieses läuft.

    Vom Zeitraum her würde ich so die letzten 4-6 Monate tätig werden. Da ist noch mehr als genug Luft und die weitere Einsteuerung ob Rückgabe,Auslöse,Finanzierung kann in Ruhe durchgeführt werden.

    Auch ein einfacher Anruf beim Autohaus oder der Santander kann bestimmt deutlich mehr Aufschluss geben

    EDIT: Wegen den Kosten der Übernahme. Die Mehrkilometer sind dann uninteressant, da du ihn ja behältst. Viel interessanter ist jedoch, für welchen Restwert du den Karren übernimmst. Um günstige Leasingraten abieten zu können wird der Restwert meist höher angesetzt als er nach Ablauf des Leasing tatsächlich ist.
    Im dümmsten Fall finanzierst du den Swift für einen Restwert weiter, den er gar nicht mehr hat.
    Gibt man den Autowagen zurück und der errechnete Restwert im Vertrag ist höher als der tatsächliche, so zahlt man die Differenz zusätzlich nach.
    Das dicke Ende kommt immer erst bei der Abgabe des Fahrzeugs, da man in der Regel so gut wie immer nicht unbedingt wenig nachzahlen muss.Denn Restwerte bei Vertragsabschluss sind immer kalkulierte Werte, die bei Abgabetermin deutlich von der Realität abweichen können.

    Aber das gleiche \"Problem\" habe ich 2012 auch. Bei mir sogar ggf. noch etwas \"härter\", da ich ein Restwert-Leasing habe.
    Aber für mich war schon nach wenigen Monaten klar, das ich den Wagen übernehme. Aber hier gehts ja um dich und nicht um mich :)

  • naja normalerweise: restwert juckt mich nicht, ich zahl km die zuviel waren + ggf irgendwelche kratzer wo die sich drüber anzicken und gut
    ob der wagen bis dann noch 7500 (abzüglich mehrkilometer) wert is hab jetzt einfach außen vor gelassen es wäre für mich einfach dadurch interessant, dass ich das geld für die mehrkilometer eh wegleg und dann zahlen muss und ich halt gedacht hab könnte ich ja lieber nehmen um den rest anzuzahlen

    wenn der wagen weniger wert is wäre das normal das problem der leasingbank, wenn ich den aber übernehm werden die mir den wohl kaum zum tatsächlichen wert geben, auch wenn ich nicht zahlen müsste ^^


    aber wie is das mit der laufleistung? meint ihr wenn der nach 5 jahren so 130-140k runter hat is der nur noch schrott oder noch so 2-3k wert?

    Mein Swift:
    MZ 2008er Modell - EZ 19.01.2009 - 5 Türen - 1.3l - Comfort - Cats Eye Blue Metallic

  • Das ist richtig, WENN du das Fahrzeug zurückgibst.

    Bei einem Km-Leasing, so wie du es hast, trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber. Für dich als Endkunden ist es nur wichtig, mit wieviel Km auf der Uhr der Bock auf den Hof zurück gebracht wird.

    Willst du das Fzg jedoch übernehmen, so spielt für dich der Restwert eine bedeutende Rolle. Der Restwert wurde mit der vereinbarten Km-Leistung im Vertrag definiert. Willst du das Fahrzeug behalten, so läuft deine Weiterfinanzierung auf den Betrag des kalkulierten Restwertes, nicht auf den tatsächlichen. Und der kalkulierte Restwert hat sich nach der Laufzeit (Alter des Fzg) und der vorgegebenen Km-Leistung errechnet.

    Beispiel (fiktive Beträge):
    Leasingvertrag:
    Dauer: 3 Jahre
    Km: 36.000
    Kalkulierter Restwert: 8000 Euro

    Nach Ablauf der der 3 Jahre, Km-Stand: 70.000
    Tatsächlicher Restwert: 5000 Euro
    Zu zahlender Restwert bei Übernahme: 8.000 Euro

    Wie schon gesagt, gibt man den Wagen zurück zahlt man \"nur\" die Mehrkilometer. Das Risiko des tatsächlichen Restwertes trägt die Santander (Leasinggeber). Willst du den Bock behalten, zahlt du unabhängig vom \"tatsächlichen Ist-Zustand\" den kalkulierten Restwert

  • richtig, ich weiß nur nicht welchen Restwert die kakuliert haben ;) aber der müsste ja annährend neupreis - raten - anzahlung sein +/- die zinsen und mit dem betrag rechne ich dann ja auch :)

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  • Der Restwert (egal wie hoch der ist) basierte auf der Leasingdauer und der im Vertrag vereinbarten Km-Leistung.
    Da du doppelt soviel Km nach Ablauf des Leasing draufhaben wirst, kannst du rein folglich nur Miese machen. Du zahlst den Betrag als hätte dein Auto die im Vertrag vereinbarte Laufleistung (aber ist ja das Doppelte)

    Und die Formel:
    \"Neupreis-Raten-Anzahlung und Zinsen\" berücksichtigt sehr wohl den Restwert.
    Die Rate wird danach berechnet um den kalkulierten Restwert zu erreichen.

    Hättest du eine doppelt so hohe Laufleistung beim Vertrag angegeben, so wäre die Rate deutlich teurer, jedoch der Restwert logischerweise niedriger.

    Summa Sumarum: Übernimmst du das Fahrzeug, so zahlst du den Preis den er kalkuliert noch Wert wäre, wenn er die vereinbarte Laufleistung hätte. Da du dann doppelt soviel auf dem Tacho hast ist das ein Minusgeschäft..und nicht gerade wenig

  • also würdest du den wagen eher zurückgeben und die km zahlen?
    naja doppelt so viel is es ncih aber 50% mehr
    ich war eigentlich davon ausgegangen, dass die nachzahl-km (5 cent) teurer sind als der tatsächliche wertverlust

    Mein Swift:
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  • Der tatsächliche Wertverlust, also der tatsächliche Restwert, stellt sich erst bei Rückgabe des Fahrzeuges heraus.
    Die 5cent/Km sind fix vereinbart und zum Zeitpunkt des Vertrages kann kein Mensch sagen, was der Bock nach 3 Jahren denn nun tatsächlich noch Wert ist.
    Manche Modelle sind Preisstabiler, andere nicht und andere fallen ins Bodenlose,etc...ein direktes Verhältnis zu Kosten/Mehrkilometer und tatsächler Wertverlust kann man so nicht herstellen.Bei Rückgabe des Autos ist das aber das \" Problem \" des Leasinggebers (wie bereits angesprochen). Beim behalten nicht ;)

    Wenn ich du wäre würde ich ca. ein halbes Jahr vor Rückgabetermin folgendes machen:
    1. Information über den Kalkulierten Restwert einholen (!)
    2. Geschätzte Ist-Km-Leistung bei Ablauf des Leasing
    3. Nach Schwacke o.ä. den tatsächlichen Restwert des Autos einordnen
    4. Gegenrechnen und entscheiden wo du günstiger wegkommst.

    Aber man sollte, für den Fall das die Mehrkilometer \"billiger\" sind trotzdem auch folgendes überdenken:
    Gibst du ihn zurück, zahlst du die Mehrkilometer und hast danach erstmal kein Auto mehr. D.h. man benötigt erstmal wieder Eigenkapital für ein neues Fahrzeug, egal ob neues Leasing (Leasingsonderzahlung anfangs fällig) Finanzierung (Anzahlung fällig) oder Barkauf. Das muss erstmal vorhanden sein.
    Weiß man, das man dieses Kapital zur Verfügung hat, so steht dann dem Kauf eines neuen Autos nichts im Weg.
    Hat man es jedoch nicht, sollte man auch darüber nachdenken lieber die Miese hinzunehmen und weiter Auto fahren zu können. Das Fahrzeug hält ja schließlich noch einige Jahre. Und die \" Miese\" kommt dann doch deutlich günstiger als eine Neuanschaffung.Das wäre dann bei fehlendem Eigenkaptial dann wieder die sinnvolere Methode. Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will.
    Das war jetzt auch nur eine \"Ergänzung\" zu dem Ganzen. Denn hierbei machen sich auch nicht viele Gedanken, was nach Abgabe des Autos dann weiter passieren soll

  • ja klar müsste wieder einen leasen - bei gewerblichem leasing ist das ja ohne anzahlung möglich, scheint aber im privatbereich nicht üblich zu sein...
    ich werde wohl zu 99,9% ein auto brauchen, denn ich fahr ja nicht ohne grund so viel ;) ich pendel halt jeden tag
    und vor allem würde ich mir beim behalten sparen, irgendwelche beschädigungen zu zahlen, denn da streiten sich ja meist die geister, was nun normaler gebrauch ist und was nicht ;)
    anderer punkt: kann sein dass ich neue reifen brauche kurz vorm leasingende, die wären dann mit pfutsch

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  • Die Reifen müssen bei Übergabe in keinem Neuzustand sein, sie müssen jedoch ein konformes Restprofil haben.Also in einem Zustand, indem auch ein TÜVler noch sagen würde \"Passt noch\"