Für unsere Auslandseinkäufer..

  • wenn ich das richtig im kopf habe zahlst du bei käufen im ausland auf jeden fall die mehrwertsteuer nach... wenn die sachen in deutschland noch extra besteuert werden auch diese extrasteuern (z.b. alkohol/zigaretten :p ja, da gibts natürlich freimengen ;D )...
    ich denke mal der zoll wird sich schon melden wenn er was will... ist ja in diesem staat so üblich das einem das geld schneller aus der tasche gezogen wird als man es verdienen kann... ;D
    --
    Robert
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  • Worum gehts? Einfuhr von Autoteilen oder komplette Fahrzeuge???


    Fachliche Informationen bekommst du online oder per Mailkontakt:

    Die Zoll-online Website (http://www.zoll-d.de) bietet umfassende Informationen zu allen Themen des Zollrechts. Falls noch Fragen offen bleiben, können fachbezogene Fragen gestellt werden. Zuvor empfiehlt sich ein Blick in die FAQ .

    Zoll-Infocenter
    Telefon: 069/469976-00
    Telefax: 069/469976-99

    E-Mail: info@zoll-infocenter.de

    Hilfreiche Informationen: Zoll-online (www-zoll-d.de)
    --
    Gruß, Janek. - Der wo mit dem Hut fährt...

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  • Hab ja vor einiger Zeit 5 Blenden,von Fibersports bestellt.

    Vorgestern kam die Zollrechnung,in Haus.
    5 Blenden a Zoll € 63.10
    Das Packet war ja nicht gross!

    Seitenschweller Fibersports.
    Zoll € 68.-

    Dann hab ich mal bei Zellhofer (Östereich) eine Airbagabdeckung bestellt und bekommen.
    Zoll=€ 0.-

    Hey bei den Blenden,da ist es extrem:
    MWSt lt. Quittungsnummer Euro 20.70
    Voralgeprovision Euro 0.60
    Einfuhrabfertigung Euro 33.30
    MWSt Abfertigung Euro 6,60
    SHV Euro 1,90

    Also,das ist schon extrem,finde ich!
    1.Blende kostet Euro 60.-

    Dann Versand 18.- Euros plus dann den Zoll für 1 Blende Euro 12.62
    --
    Suzuki-Power by Nasche.
    http://suzuki-baleno-tuning.ch.to

  • hab zwar keen plan........

    abba kann ma sowas nich als geschenk deklarieren ?
    --
    .........unterwegs im Namen des Herrn

    so long............

  • Du darfst aus dem Nicht-EU-Ausland Waren zum persönlichen Ge- und Verbrauch bzw. als Geschenk im Reisegepäck mitbringen. Alle Einkäufe sollten dabei unter 175 EUR Gesamtwert haben.

    Liegst du mit einem Teil über der Einfuhrfreimenge muß dafür bis zu einem Warenwert von 350 EUR ein pauschalierter Abgabensatz (10 oder 13,5 % vom Wert) gezahlt werden. Der ist damit schon günstiger als der MwSt-Satz. Liegt ein Teil im Warenwert über der Einfuhrfreimenge von 175 EUR so ist für das Teil komplett der pauschalierte Einfuhrabgabensatz zu entrichten. Ein Abzug der Einfuhrfreimenge ist nicht zulässig, auch nicht wenn sie nicht bzw. nur teilweise ausgeschöpft wurde.

    Liegt der Warenwert eines einzelnen Teils über der Wertgrenze für den pauschalierten Abgabensatz (350 EUR) so mußt du einen Zollantrag stellen. Dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Zoll und (!) Einfuhrumsatzsteuer (= MwSt) zu bezahlen.

    Im übrigen ist es zwingend erforderlich, Waren mit einem Warenwert über der Einfuhrfreimenge beim Zoll anzumelden und die Einfuhrabgaben zu entrichten. Du bist verpflichtet, dich beim Zoll zu melden: "Hier! Ich habe folgende Waren eingekauft..."

    Dazu ist die Vorlage einer Rechnung erforderlich. Fehlt sie so kann der Warenwert an Hand vergleichbarer Einfuhren geschätzt werden bzw. die Waren werden (gebührenpflichtig!) in Verwahrung genommen bis ihr Wert (z. B. durch nachgereichte Rechnung) ermittelt werden kann.

    Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit (bis 35 EUR) geahndet werden. Zudem kann ein Zollzuschlag von bis zu 100 % der Einfuhrabgaben erhoben werden. Du bezahlst dann z. B. die doppelten Abgaben. Besonders die Erhebung des Zollzuschlages ist die "Regelfallsanktionierung" der Nichtanmeldung. Du solltest deine (wahrheitsgemäße) Anmeldung spätestens dann abgeben, wenn dich ein Zollbeamter nach mitgebrachten Waren fragt.

    Im übrigen werden hinter Grenzübergängen oder auf Flughäfen gern "Nachkontrollen" gemacht. Diese sind im sog. "Grenznahen Raum" (15 km Entfernung von der Grenze) der Kontrolle am Grenzübergang gleichgestellt. Sollten hier Personen mit anmeldepflichtigen Waren (Wert über der Einfuhrfreimenge) angetroffen werden so wird im Regelfall von einer vorsätzlichen Nichtanmeldung an der Grenze ausgegangen.

    Für Einfuhren im Postverkehr (Versandbestellung im Nicht-EU-Ausland) gelten geringere Freimengen. Hier ist im Regelfall immer Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie die "Dienstleistung" der Zollabfertigung durch Post bzw. Spedition zu bezahlen.


    Lesenswert: http://www.zoll-d.de/f0_veroeffentl…zeit/index.html

    http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_p…kehr/index.html

    http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_p…2003/index.html
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    Gruß, Janek. - Der wo mit dem Hut fährt...

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