mal schaun, würde es lieber ohne anbruzzeln machen^^
AngelEyes Swift Sport
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hier mal ein aktuelles Foto von den Standlichtringen
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Schick Schick ... so siehts bei mir auch aus

Und ich erwisch mich andauernd dabei das ich das Standlicht anlasse wenn ich irgendwo fix einkaufe und das nur 5 Minuten dauert und ich mich dann beim zurücklaufen jedes mal wie ein Schnitzel drüber freue wenn ich die Ringe dann seh

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Wenn es draußen dämmert kommts mit den Ringen am Besten^^
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Das Standlicht hast du aber auch nicht mit angeschlossen oder? Finde das sieht doof aus. Hab auch nur die Ringe angeschlossen.
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wer schließt schon den Streifen an ..
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Standlicht sind ja die Ringe
Den komischen Streifen find ich blöd, sieht wahrscheinlich total Banane aus^^
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Naja normal zählen ja die Ringe nicht als richtiges Standlicht. Aber ich hab mal ein Bild gesehn wo der Streifen auch mit angeklemmt war. Aber wie gesagt .... sieht scheisse aus

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Also ich hab vorhin nochmal geschaut
wenn ich leicht an den Scheinwerfern drücke knartzt es schon am Kotflügel
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jetzt will ich auch noch meinen senf abgeben... wenn ihr mit neblern fahren wollt, dürft ihr das wie oben schon geschrieben nur bei eingeschränkter sicht (regen,schnee,nebel) aber dazu kommt noch das wenn man die dinger anschaltet damit nicht schneller als 50km/h fahren darf... hab mir das erst vor einer woche von den freunden in grün so erklären lassen
aber watt solls, ich fahr trotzdem weiter damit ( auch schneller als 50km/h ) gruss der zombie wars -
Zitat
nicht schneller als 50km/h fahren darf...
Absoluter Blödsinn. Wer sagt denn sowas? Das wird weder im Bußgeldkatalog noch im § 17 StVO erfasst.
Man darf sie lediglich erst dann zuschalten wenn die Sicht unter 50 Meter fällt.Nebelscheinwerfer am Tag?
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder
Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur
bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an.
Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr
für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder
schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen
darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung
fahren. Sinnvoll sind Nebelscheinwerfer zum Beispiel hier:
[Blockierte Grafik: http://www.fahrtipps.de/img/534/nebel-nebelscheinwerfer.jpg]Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten
Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat
man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei
zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche
Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber
nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm
vom Fahrzeugumriss angebracht sind.Quelle:https://suzukimania.de/www.fahrtipps.de
So. Und jetzt Back to Topic. Das schweift sonst zu sehr ab.
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ich hab keine nebler. werden die beim swift getrennt zur nebelsclussleuchte eingeschaltet?
weil diese darf auch nur bei sicht unter 50m mit ner maximalgeschwindigkeit von 50 km/h angeschasltet werden.
aber.. ist es nicht generell so, dass man bei der sicht nicht schneller als 50 km/h fahren darf?wiki sagt:
ZitatAlles anzeigenNebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer
witterungsbedingten Sichtbehinderung verwendet werden. In Deutschland
dürfen Nebelschlussleuchten (hinten) nur dann benutzt werden, wenn durch
Nebel (nicht durch Regen- oder Schneefall) die Sichtweite weniger als
50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO).
Die dann erlaubte Maximalgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Entgegen
einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die
Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall
oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter
beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant. Ein Synonym für
die vorderen Nebelscheinwerfer ist auch "Schlechtwetterscheinwerfer",
der die Verwendungsbestimmung in Deutschland besser konkretisiert. -
Da haben wir es ja. Das gilt lediglich für die Nebelschlussleuchte. Und die ist in aller Regel hinten.
Und mir wäre es neu das Nebelscheinwerfer und schlussleuchte zusammen geschaltet werden.
Dann wäre das hier in dem Fall ne Ausnahme. -
ne, nicht falsch verstehen:
mein swift hat keine nebler vorn. deswegen frage ich, wie die da geschaltet werden.außerdem: "Die dann erlaubte Maximalgeschwindigkeit beträgt 50 km/h".. ich bin mir wie gesagt nicht sicher, die formulierung ist nicht 100% deutlich, ob sich das auf die sichtweite oder die nebelschlussleuchte bezieht.
der grund, weshalb ich das gepostet hatte: ich bin mir nicht mehr sicher, hab aber irgenwann sowas mit den 50m auch im kopf gehabt

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Die Nebler bekommen einen eigenen Schalter. Das heisst das Du die Nebelschlussleuchte bei Bedarf separat betaetigen musst/ kannst. Die hat nen eigenen Schalter. Tust Du das musst Du Deine Geschwindigkeit auf max. 50 drosseln. So ist das gemeint.
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lol
also du musst mir nicht erklären, was da steht, denn es ist einfach uneindeutig geschrieben.ich machs mal leichter:
§
3 StVO: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen
weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn
nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.§ 17 StVO: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung
dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern
genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der
Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann
benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m
beträgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/d.h. laut stvo musst du generell bei znter 50m sicht 50 km/h fahren.
Nebelscheinwerfer darf man aber auch be höherer sicht anschalten, sofern es die witterung hergibt.
dann darf man mit neblern auch schneller als 50 km/h fahren.so, das ist viel besser, als über formulierungen zu spekulieren.
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genau das habe ich aber in kurzform gesagt. da war nix spekuliert.

das was du gerade machst ist unnoetiges ausweiten der disskusion. wir sprachen von neblis und schlussleuchten und wann man sie einsetzt. nicht wie man sich bei wenig sicht verhaelt. aber egal. wir reden aneinander vorbei.
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ichb hab dir zugestimmt quasi

das tolle an einem forum ist, dass da quasi jeder mitlesen kann. da ist es besser, wenn man begründet liest, wie die antwort einer frage ist.
durch den wiki text war nicht 100% klar, ob das man bei nebelschlussleuchten ODER bei der geringen sichtweite nur 50 km/h fahren darf.lieber nochmal nachgeschaut, aber stimmt schon, von anfang an bei der stvo geschaut und wir hätten uns das sparen können^^
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Guten Abend zusammen
Will mir demnächst die neuen neon eyes holen,
Jetzt wollt ich bloß mal fragen ob die schon wer verbaut hat,
Und wie Qualität und passgenauigkeit ist.
Danke schon mal im Voraus.Gruß Renato
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So einen alten Thread ausgraben?
Ich hab die Neon Eyes bei meinem aktuellen Sport verbaut. Super Passgenauigkeit. Nur bei Regen oder bei der Waschstraße kann es passieren das die extra Vorschaltgeräte die bei den Ringen dabei sind feuchte ziehen und dann einzelne Ringe ausfallen bis die Vorschaltgeräte wieder trocken sind.
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