Onlineshop - Recht bei Kauf ?!

  • Moin,

    vielleicht kennt sich ja einer damit aus...

    Habe am 22.11.06 in einem Onlineshop für Autoteile nen sehr günstiges Teil gesehen. Also ich mich gleich angemeldet.

    (Teil für 48 Euro statt sonst ~ 239 Euro, also hat er/sie sicher eine 2 vergessen)


    So nach 5 Minuten kam dann die Bestell-Email mit Bestellnummer und Zahlungsdetails, also gleich per Paypal gezahlt und nach 2 Minuten kam auch davon die Bestätigungs-Mail.

    Heute (5.12.06) hat dann wohl der Onlineshopbetreiber mitbekommen das er einen falschen Preis angegeben hat und ihn bei dem Artikel auf 239 Euro geändert. In meinem Online-Konto ist aber die Bestellung nach wie vor mit 48 Euro angegeben. (+Versand)

    Bislang kam leider noch keine Reaktion, hatte mir aber auch die AGB\'s am 22.11.06 gleich mal mit gespeichert, dort steht folgendes drin:

    \"
    2. Angebot
    Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
    \"

    Frage für die, die davon Ahnung haben:

    1. Sind wie oben beschreiben \"Kleine Abweichungen...ggü unseren Beschreibungen\" auch ein Betrag von 200 €? :d_zwinker:

    2. Da ich ja schon eine Bestell-Email erhalten habe und auch gezahlt habe, kann ich nun verlangen das der Verkäufer mir die Ware dafür gibt oder zählt da das \"Unsere Angebote sind unverbindlich\"

    Ich will mit dem nicht unbedingt nen Rechtsstreit anfangen und das Geld kann ich ja per Paypal auch sofort zurückbuchen lassen.. Aber hätte schon gerne das günstige Teil.

    Meinungen / Ratschläge / Expertenantworten ? :d_zwinker:

    Danke...Lars

  • Also eigendlich ist in dem Moment, wo deine Bestellung bestätigt wurde ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und der ist für beide Seiten verbindlich. Und da steht der Artikel nunmal mit dem verringerten Preis drin.

    Der Auszug aus den AGBs bezieht sich auf Abweichungen im Angebotstext bzw. auf die Abbildungen des Artikels, nicht auf den Angebotspreis.


    Ich würde einfach mal eine Mail an den Betreiber schicken und ganz unschuldig fragen, was denn aus deinem bestellten (und bezahlten) Artikel geworden ist. Der sei bisher nicht eingetroffen.... :)

  • würd auch mal nachfragen.... der Verkäufer kann aber darauf bestehen, dass er das Teil nur für den teureren Preis hergibt, weil nach deiner Beschreibung ein \"Wesentlicher Irrtum\" vorligt. nach dem Gesetz wäre der Verkäufer im Recht.

  • Hi Sunny-Bunny ;)

    Ich hab deinen Fall mal meinem Chef geschildert und so wie es aussieht, kann der Verkäufer den geschlossenen Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten. Eine Klage auf Erfüllung deinerseits (Lieferung der Teile zum Preis von 48 EUR) hätte keinen Erfolg. Im Falle einer Anfechtung des Verkäufers, muss dieser dir die 48 EUR zurückzahlen.

    Hier mal zwei Links zu ähnlichen Fällen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/51966
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20060009.pdf

    MfG Cuddle & RA ;)

    PS: Das macht jetzt 11,60 EUR *GRINS*

  • mist ^^ das wäre für sunny echt n super glücksgriff ...


    aber im ersten fall von cuddeltoy ... also das mit den speichermodulen ^^ da wär die arme firma ja pleite gegangen wenn sie den rechtsstreit verloren hätte