Der Arbeitgeber ist nur für die Verkehrssicherheit des Firmenparkplatzes verantwortlich, mehr nicht. Deshalb muss dein Arbeitgeber beispielsweise dafür sorgen, dass...
- der Firmenparkplatz bei Glatteis gestreut wird
- Schlaglöcher ausgebessert werden
- eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist,
- die Abstellplätze nicht zu eng bemessen sind
- offenkundige Gefahrenquellen (z. B. umsturzgefährdete Bäume) ausgeschaltet werden.
Solange hier sorgfältig darauf geachtet wird, kann der Mitarbeiter den Arbeitgeber nicht haftbar machen, wenn sein Fahrzeug auf dem Firmenparkplatz beschädigt wird.
Soweit die Theorie. Zumindest kannte ich, bzw lag mir das so im Hinterkopf.
Vllt hast du Glück. Wende dich an einen Rechtsanwalt und hake nach.
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