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Nein. Der TÜV macht was ganz andres als die Polizei. Und wenn die Polizei nicht glaubt das die Eintragung rechtens ist, dann heißt es für dich ab zum Tüv und fragen wies weitergeht[/quote]
Das ist nicht ganz richtig. Wenn ein TÜV, egal wo oder wie auch immer, diesen Umbau für den Strassenverkehr tauglich empfindet, MUSS die Polizei es anerkennen. Stell dir mal vor, spezielle Umbauten wie Behindertenfahrzeuge oder Spezial-LKW würden so behandelt werden. Schon alleine der Lenkknopf hat in Deutschland keine Zulassung und kein Prüfzeichen. Sprich, keine Zulassung. Als Behinderter darfst das aber drin haben. Oder zum Beispiel Zweiwege-Fahrzeuge (können Strasse und Schiene), diese Fahrzeuge sind Handgemacht und beim Bau durch eine Prüforganisation begleitet. Da es aber nur genau diesen einen TÜV gibt, der das Fahrzeug abnimmt, hat die Polizei nicht das Recht, das Fahrzeug mit dem Vermerk im Schein "Zweiwegefahrzeug mit Techn. Ausr. für Schienenverkehr" stillzulegen oder an der Weiterfahrt zu hindern. Nur alleine die Bremsanlage scheint für normale KFZ-ler sehr abenteuerlich erscheinen. Und da will die Rennleitung durchsteigen???
Selbst die Abschleppfahrzeuge, welche dort vor Ort waren, haben am Heck am Plateao eine scharfe Kante. Warum darf der fahren? Ah, Sonderzulassung!!!
Oder ein Tuning-Thema: Es gibt in Deutschland genau einen TÜV, der Honda-Civic-Motoren im klassischen Mini einträgt. Der Umbau darf auch in Eigenregie erfolgen, jedoch muss das Fahrzeug zur Eintragung genau zu diesem TÜV.
Etwas weiter hergeholt:
Wenn im Schein "Erprobungsfahrzeug" steht, ist alles legitim. Und auch Bauteile ohne ABE oder E-Zulassung sind da erlaubt und die Polizei hat genau garnix dagegen zu haben. Selbst ABS, Airbag oder Kat sind da nicht notwendig. Abstehende Bauteile? Egal.
Ausserdem fehlt den Polizisten generell der Sachverstand, denn sonst müssten die ja Nebenberuflich Fahrzeugbau-Ingenieure sein.
Es ist überzogen, wegen den LED-Leuchtmitteln solch eine drastische Strafe und Verwahrung usw zu verhängen. Man nennt es im Gesetz Unverhältnis. Hier hätte eine normale OWi gereicht und evtl ein Punkt. Denn ganz wichtig, die Fahrzeugmarkierungen waren in dem Moment klar zu erkennen. Wenn nämlich hinten dunkel ist, kostet das keine 30 Euro. Und jetzt, was ist gefährlicher? Dunkel oder die LED´s?
Ich würde mich an eurer Stelle anwaltlich beraten lassen, denn die Strafe ist (typisch Bayern) viel zu hoch.
Grüsse
Carsten