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Original von dje:
was gibt es da bildlich vorzuestellen?50er Flanke is halt nun mal höher/Umfang größer. hab selber 195er auf 45er Flanke und die passen vom Rollumfang einfach zu den anderen zugelassen Reifen/Rad Kombinationen, d.h. 155/70 13, 165 65 16 und 175 60 13. Also is das egal ob der Unterschied minimal ist oder, weil sonst könnten gleich mehrere Flanken eingetragen sein, also 165 70, 175 65 etc oder? Sogar 175 65 wäre sogar im Abrollumfang kleiner als 195 50...
Bildlich insofern: ob nun 45% oder 50% Flanke ist fast s******gal. Stelle Dir einfach rechnerisch "bildlich" den Unterschied von wenigen mm vor und schon könnte man erkennen, daß es von halbwegs willigen Prüfern eingetragen wird.
Und da einige im Forum mit sowas rumfahren, scheint es hin- und wieder zuklappen mit der Eintragung.
Und warum es nicht von vornherein zugelassen wird, hat was mit der deutschen Gründlichkeit zutun. Was der Einzelne nachher beim TÜV-Prüfer macht, ist dem Hersteller und dem KBA fast egal. Für die Korrektheit sorgt ja der TÜV...
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Ein unterschied is sicher. Ich habs auch in meiner ABE gelesen, das 185 55 15er zugelasssen wären, d.h. noch mehr Abrollumfang als bei 195 50ern, verstehen tu ichs trotzdem nicht.
Da gehts weiter. Ich hab Dich deswegen angeblubbert, weil ein wenig Gründlichkeit bei solchen Ansagen einfach gut wäre. Es gibt Leute, die richten sich danach, was zwar Ihr Problem ist, aber man muß ja nicht absichtlich oder aus Nachlässigkeit falsche oder unzureichende Info's streuen. Geschwafel gibt es genug!
185/55/15 sind nicht viel mehr als 195/50 oder 45. Weißt Du denn, was die zweite Zahl bei der Reifenbezeichnung bedeutet?!
Im Zweifelsfall rechne nach. Auf der Swiftmania-HP gibt es einen Reifengrößenumrechner. Guck nach..
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aber nachdem ich ja nicht die gabe habe zu wissen wovon ich spreche und alles was zugelassen wird gleich in ordnung geht und richtig ist will ich hier nicht mehr schreiben, wenn aber jemand meint nur weil es zugelassen ist bzw. wird weils in der ABE steht, dann kann ers auch so machen, der tacho geht ja ohnehin schon so genau (haha
).
Siehe oben. Es ist nicht grundsätzlich i.O. was eingetragen wird. Oder eigentlich doch, denn sobald Du was eingetragen bekommst, isses des Tüffers Problem, nicht mehr Deins. Du fährst dann IMHO ein Fzg. mit allgemeiner Betriebserlaubnis. Erteilt durch die deutschen Prüforganisationen....
Weiterhin ist es eben auch so, daß eingetragene Sachen bei entsprechenden Prüfern auch bei anderen Fzg. eingetragen wird mit den gleichen Bedingungen. Also in dem Falle evtl. ohne Änderung des Tacho's...
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von dje
is das auch für mich gewesen?
Überleg mal..;-)
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wenn ja, ich habe ihm nur eine antwort gegeben ohne auf lochabstand/zahl etc. einzugehen oder ist das hier ein muss wenn man antworten willl gleich auf alles einzugehen, ich bin nicht der einzige hier im forum...
Nunja, labern tut hier jeder mal, das wurde noch nie in Abrede gestellt, aber diese Info's waren einfach unzureichend und solche Antworten kommen hier ständig. Es nervt einfach mit der Zeit. Die Leute wollen vernünftige Info's und nicht nur Halbwissen. Und man kann sie schon beim ersten Mal vermitteln oder man kann es einfach lassen.....
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