Beiträge von Nachholer

    dje

    Beides schon erlebt, aber ich glaube, vor 96 bzw. 95 is nix mit DIN. Aber 'n Adapter zum Selbst zusammenknüppern auf ISO kost nich soo viel....

    PS:in meinem ersten Posting hier unter Punkt 2 ist ein Link, da steht auch genug zu ISO...
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    [ Dieser Beitrag wurde von Nachholer am 18.09.2002 editiert. ]

    Zitat


    Original von Iree:
    ...
    Hatte mir Lianablinker fürn Swift bestellt und musste mit entsetzen feststellen, dass die auf gar keinen passen, da die ca.: 3 Cm breiter sind !
    ....

    Ja, und? Für die VW-Blinker musst Du doch auch die Öffnung vergrössern. Bei entsprechender Rostvorsorge, doch kein Probelm....

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    dje

    1. Such mal hier im Board Hifi, Sound anch alten Thread's. Da ist schon ausführlich drüber gesprochen worden.
    Auch über bevorzugte Kabelverlegung usw.

    2.Zieh Dir mal das (<-KLICK) als Grundlagenhilfe rein...

    3.Strom und Cinchkabel nicht zusammenverlegen!

    4. Gibt es in Fahrtrichtung rechts im Fussraum (Spritzwand, siehste auch vorm Motor aus..mal 'n bisken reinlugen) schon zwei Öffnungen mit Gummideckel, die nicht belegt sind. Das was Klofi vorschlägt, ist mit Vorsicht zu geniessen. Dort kann man schnell mal was beschädigen...

    5. Zur Ergänzung (falls es nicht klar ist..) Klofi spricht jeweils von 6mm², 10mm² und 16mm² Kabeln.....

    6.Bohren musst Du nichts....

    7. Auf korrekte Absicherung achten (Sicherungshalter samt passenderer Sicherung maximal 30cm von der Batterie entfernt im Pluskabel, sonst bei Brand keine Verischerung!)

    8. Drauf achten, daß keines der Kabel an Blechkanten oder ähnlichem "scharfen" scheuert. Ggf. schützen mit Tüllen oder sowas...

    9. Kabel alle möglichst von anderen Kabeln des Fzg. fernhalten. Bei mir laufen sie links und rechts vom Mitteltunnel nach hinten.

    10. Ausreichend Stromkabel kaufen. Lieber 'n Meter mehr als später flicken zu müssen...also ich hätte gut 5-6m gebraucht und wenn ich nochmal Stromkabel kaufe, dann 7m. Den Rest kann man später für den Anschluß eines Kondesator's benutzen..

    11. Vernünftig abgeschirmte Cinchkabel kaufen...
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    Auszug aus der STVO ( http://www.verkehrsportal.de)

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §17 Beleuchtung

    (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (2 a) ...

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    (1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, .... Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

    (2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.

    (3) ...
    .
    .
    (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die .... Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

    ....
    ....
    ....

    Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr

    Nur das mit den Zusatzfernscheinwerfern hab ich nicht gefunden. Bzw. nicht eindeutig...

    --
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    Blueswift

    Warum sollte der kaputt gehen?! Weil dem Mehr an Luft nicht gewachsen ist....hmm

    War der Luftmengen- oder massenmesser bei demjenigen vielleicht sowieso fällig?!...

    Bin mal gespannt...
    --
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    Wenn Du natürlich Radgrößen vergleichst und die Reifen dabei ignorierst, kannste den Vergleich vergessen! Es wär erst eine sinnvolle Aussage, wenn Du einmal 15" und einmal 16" mit genau dem gleichen Typ Reifen fährst....aber so..

    Das was Du beschreibst, merkst Du auch, wenn Du beide Reifen in derselben Dimension fährst. Das sind die Reifenunterschiede und nicht der Unterschied zwischen den Größen...

    *kopfschüttel*
    --
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    Also, wenn ich mich recht erinnere, sind maximal 3 Paar Scheinwerfer am PKW erlaubt. Beim LKW ist das was anderes, da laufen die ganzen Funzeln unter Arbeitsbeleuchtung und dürfen im Bereich der STV(Z)O auch nicht benutzt (natürlich..;)) werden, ausser eben die 3 Paar erlaubten Scheinwerfer....

    Also egal welche Kombination. Es ist egal ob man 2 Paar Zusatzfernscheinwerfer oder 2 Paar Nebelscheinwerfer hat oder eben die sinnvollste Variante 1 Paar Nebel und 1 Paar Fern und eben die die Standardscheinwerfer...
    --
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    CrAYmAn

    Jetzt hab ick dit Ding jeputzt wie blöde.....schick, aber..

    Letzte Nacht war es recht kalt (8°C - Winterreifenzeit beginnt..), das knarrte und klapperte wie blöde...ick werd jetzt das A-Brett strippen und alles anziehen was geht und evtl. Dämmmaterial einbringen...

    Was kann ich gleich noch vorsorglich beheben, wenn ich mich schon in die Tiefen des A.Bretts begebe?!
    --
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    nasche

    Ich versteh den Vergleich nicht: Wo ist der extrem grosse Unterschied (kein Kurvenhalt zu fahren wie auf Schienen) zwischen Felgenbreite 7" und 205er und 7,5" und 215er Reifen?!

    Das was Du beschreibst, würde ich ausschliesslich auf Reifentyp/-marke und Fahrwerk schieben, aber nicht auf die Rad/Reifen-Kombination...

    ..weil der halbe Zoll Unterschied wird es wohl nicht fett machen....
    --
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    Karsten

    Welche Meinungsverschiedenheit?

    Welche Zündkerzen sind baugleich?

    Irgendwie bekommst Du nicht ganz mit, was man Dir sagen will.
    Aber egal, es sollte in Deinem Interesse sein.

    Der Händler in"XX" muss sich nicht um seinen Umsatz kümmern? Lebst Du im Sozialismus?!..;) Dann starte mal einen Thread "Erfahrungen mit den Suzuki-Händlern". Dann werden die wenigsten Aussagen aus Berlin kommen. Und es wird Dir auch viel Spaß aus ganz Dtl. gemeldet.

    Und weil ein Händler viel Zeit in Dein Auto und viel Geld von Dir bekommen hat, muß er Dir nicht das richtige sagen. Wenn Du ihm vertraust: Gut.
    Andere Leute hier inkl. mir haben die Erfahrung gemacht, daß wenn man nicht alles kontrolleirt und nicht alles selber macht, man ganz schön am A_rsch ist/sein kann....

    Und weil die Kerzen 15€ das Stück kosten, sind sie noch lange nicht was Gutes. Für 15€ bestück ich meine Auto zweimal mit guten Kerzen.

    TÜV bekommt heut jeder Mist, d.h. nicht, das es positiv für Deinen Motor ist. Ich schließe mit Dir wetten ab, das bei diesem TÜV-Check kein Swift auf der Bühne gestanden hat....

    Dieser Weißenfels vertreibt auch diesen Mist:

    Zitat http://www.weissenfels.net:

    ---------------------------------------------------------------------- -------------
    Battery-Tuner 12 Volt
    Bekannt aus der Fernsehwerbung !
    Der Battery-Tuner erhöht die Lebensdauer ihrer Batterie um das 3-5 fache, reaktiviert "unbrauchbare"Batterien und verkürzt generell die Ladezeiten.Durch die rechtzeitige Installation des Battery-Tuner werden Kurzschlüsse durch Schlackenablagerung verhindert. Der Battery-Tuner kann für alle Arten von Blei-Säure Batterien verwendet werden.

    5 Jahre Garantie, TÜV geprüft, erfüllt die Normen wie SAE, CE, AS.

    Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamtes Flensburg e1/021940
    ---------------------------------------------------------------------- ------------

    Diese E-Zulassung ist wie das TÜV-Gutachten übrigens auch kein Qualitätsmerkmal, sondern nur ein Hinweis darauf, daß es Dir den Motor nicht sofort zerschiesst, bzw. es gefährdet den Verkehr nicht.

    5 J. Garantie: Wenn Dein Motor hops gehen sollte, schiebst Du es als letztes auf die Zündkerzen bzw. müsstest Du ihm erstmal nachweisen, daß es an den Kerzen lag. Das wird Dir nicht gelingen. Von daher könnte er Dir auch 10 Jahre Garantie geben, wenn die Kerzen solange halten würden...

    Es gibt einfach Dummenfänger und es gibt Leute, die fallen drauf rein. Das am wenigsten Schlimmste,was passiert, daß diese Leute nur zuviel Geld ausgeben. Wenn es etwas krasser wird, dann geht irgendwas kaputt, aber an dem guten Zeug kann es nun wirklich nicht liegen, hat der gute Onkel gesagt.

    Für mich hat sich das jetzt erledigt. Wenn Du mit dem Zeug glücklich bist, dann sei es. Ich wollte Dich nur darauf hinweisen, daß es evtl. nicht der Weisheit letzter Schluß ist.
    --
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    Karsten

    Da wirst Du das Ergebnis noch nicht sehen. Das Kerzengesicht ist nur der eine Apsekt. Die andere Frage ist, was Dein Motor dazu sagt. Und das wird Dir keiner bei einer Durchsicht erzählen. Und wegen der relativ kurzen Laufzeit wirste es auch noch nicht merken, nehme ich an. Aber gut.

    Weiterhin wollte ich Dich nur darauf hinweisen, daß das evtl. nicht so positiv für Deinen Motor ist.

    PS: Schon mal was vom Placebo-Effekt gehört?

    --
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    @all

    Temardo hat jetzt im Forum oben im Titel auch den Ich-Chat integriert. Es ist jetzt kien spezielles Programm nötig, um am IRC Swiftmania Channel teilzunehmen.

    Einfach "swiftmania IRC Chat" anklicken und sich in Geduld üben.

    Bei der evtl. Sicherheitsabfrage, ob man der JPILOT-Software vertrauen möchte, bitte "ja" klicken.

    Dann kommen so ein paar Eingabefelder. Bitte Nick anpassen und evtl. noch Usernamen. Den Rest unverändert lassen.

    Nach 'n paar Sekunden (können auch 30 Sek. werden..) ist man dann im Channel. Das ganze hat den Vorteil, das der Chat nicht alle paar Minuten wegen Überlastung abschmiert.

    Viel Spaß!
    --
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    mal was zum Wärmewert von Zündkerzen

    Zitat von http://www.ngk.de

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    Individuell zugeschnitten auf die unterschiedlichen Motorkonstruktionen und Fahrbedingungen muß eine zeitgemäße Zündkerze sein. So kann es eine Zündkerze, die in allen Motoren problemlos funktioniert, nicht geben.

    Da die Temperaturentwicklung der jeweiligen Motoren im Brennraum unterschiedlich ist, braucht man deshalb Zündkerzen mit unterschiedlichen Wärmewerten.

    Ausgedrückt wird dieser Wärmewert durch die sogenannte Wärmewertkennzahl. Bei alten Einbereichszündkerzen wurden früher zwei- oder dreistellige Zahlenkombinationen verwendet, um die unterschiedlichen Wärmewerte anzugeben.

    Diese Wärmewerte, ausgedrückt durch die Wärmewertkennzahl, stellen eine auf Elektroden und Isolator gemessene, jeweils der Motorbelastung entsprechende mittlere Temperatur dar. An der Isolatorspitze sollte die Betriebstemperatur zwischen 400°C und 850°C liegen. wobei Temperaturen von über 400°C deshalb anzustreben sind, da bei darüberliegenden Temperaturen die auf der Isolatorspitze sich absetzenden Ruß- oder Ölkohlebeläge auflösen und sich die Zündkerze so wieder selbst reinigt.

    Über 850°C sollte allerdings die Temperatur am Isolator auch nicht liegen, könnten doch bei mehr als 900°C Glühzündungen auftreten. Außerdem werden bei extrem hohen Temperaturen die Elektroden zusätzlich durch chemisch-aggressive Verbindungen angegriffen oder zerstört. All dies hat nicht nur dazu geführt, daß die technische Weiterentwicklung wegführte von der alten Einbereichszündkerze hin zur modernen Mehrbereichszündkerze, mehr noch: Gerade die Entwicklung neuer Werkstoffe insbesondere für die Isolatoren oder die Verwendung hochwertiger Kupferkerne in den Mittelelektroden decken die heute erforderlichen Qualitätsstandards für diese weitgespannten Wärmewertbereiche ab.


    [Blockierte Grafik: http://www.ngk.de/grafiken/ngk/d/technik/waermeableitung.jpg]


    Diese technischen Vorteile haben zu einer Änderung der Zündkerzenbezeichnungsart geführt. So werden heute von modernen Herstellern wie NGK die Mehrbereichszündkerzen nur noch mit ein- oder zweistelligen Zahlen unterschieden. Diese lassen auch überhaupt keinen Hinweis mehr auf die "alte" Wärmewertkennzahl zu. Gleichzeitig weisen zusätzlich die Verkaufsunterlagen für jeden Motor die entsprechend passende Mehrbereichszündkerze aus.

    Für NGK-Zündkerzen gibt es eine einfache Faustregel:

    Niedrige Wärmewert-Kennzahl (z.B. BP4ES) "Heiße Kerze"

    hohe Wärmeaufnahme, bedingt durch eine lange Isolatorspitze.

    Hohe Wärmewert-Kennzahl (z.B. BP8ES) "Kalte Kerze"

    geringe Wärmeaufnahme, bedingt durch eine kurze Isolatorspitze.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie NGK unter 02102/974506 an. Herr Lübeck steht Ihnen zur Beantwortung zur Verfügung.

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    Zitat Ende


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