Beiträge von Samson

    Hi,

    hab ein englisches Handbuch auf dem PC.
    Babyschalen (entgegen der Fahrtrichtung) gehören nicht auf den Beifahrersitz, eh klar.
    Kindersitze in Fahrtrichtung können überall montiert werden, auch vorne.
    Es ist ein Handbuch für die Version ab 2010, schicke ein PN, wenn du es benötigst, ist aber wie schon geschrieben auf englisch.

    Viele Grüße vom Niederrhein,
    Samson

    Siehst du, dass meine ich, bei 26.000€ ist man schon in einer anderen Liga. Es wird zwar wohl keiner einen "nackten" X1 kaufen, aber wenn der als Tageszulassung oder mit Händlerrabatt den gleichen Preis wie ein S-Cross hat, kann man ans zögern kommen.

    Ich wollte tatsächlich vorletzten Sommer einen Duster kaufen, war mir wegen der teuren Versicherung und der antiquierten Technik und Sicherheit dann doch unsicher. Den SX4 Diesel 4X4 habe ich mit hohem Händlerrabatt dann günstiger bekommen als einen Duster mit meiner Wunschmotorisierung und -ausstattung.
    In der Liga ab 25.000€ tummelt sich viel Konkurrenz, bei 20.000€ ist die geringer. Das aufgrund der Weiterentwicklung die Autos nicht billiger werden ist auch klar.

    Selbst wenn der Wagen 26000€ kostet, sollte man mal nachschauen, was z.B. ein vergleichbarer Tiguan von VW kostet! Mein Nachbar hat für seinen 140 PS Diesel Tiguan 36000 € bezahlt!

    Na ja, das kann man finde ich nicht wirklich vergleichen. Sonst könnte ich auch den Dacia Duster angeben, bei dem gerade die Preise gesenkt wurden.

    Fakt ist, das Suzuki viel über den Preis macht. So bin ich auch zu meinem SX4 4X4 gekommen. Die hier genannten Preise sind aber eine andere Klasse. Und das wo Suzuki letztes Jahr über 7% weniger Wagen verkauft hat in der EU. Also ich halte die Richtung für verkehrt.

    Wenn einem das egal ist, bekommt man für vergleichsweise wenig Geld einen günstigen, zuverlässigen und - wie ich meine - äußerst fahraktiven Crossover. Dass der Suzuki sich irgendwie "schwammig" fährt, kann ich auf jeden Fall nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil - Kaum ein anderes Fahrzeug macht bei Neuschnee so viel spaß wie der Allrad-Diesel :D

    Da bin ich absolut dabei!
    Bin von einem Opel Meriva zum SX4 gewechselt. Jau, da ist der SX4 schon etwas "preiswerter" verarbeitet. Aber dafür Fahrspass hoch 10!

    Hallo,

    ich habe an meinem SX4 einen Ladekantenschutz aus Edelstahl (ähnlich dieser: Link zum Beispiel!)

    Er war bei Lieferung mit einem doppelseitigen Klebeband ausgestattet. Dank Laternenparken und Waschstraßen hebt er sich nun an den Enden etwas ab. Hat jemand einen Tipp, womit ich ihn wieder befestigen kann?
    Über die Forensuche bin ich bei Karosseriekleber gelandet. Ich würde aber doch lieber bei Klebeband bleiben, falls ich das Ding doch mal wieder runter machen will. Oder ist das Schwachsinn?

    Danke schon jetzt und beste Grüße,
    Samson

    Hallo,

    erstmal besten Dank für die Mühe :thumbup:

    Ich persönliche finde die klarere Schrift aus den ersten beiden Vorschlägen besser, da sie "schneller" lesbar ist. Also an der Ampel, im Stau oder im Vorbeigehen. Damit könnten dann neben dem Erkennungszeichen vielleicht auch neue User angelockt werden. Man erkennt den Namen auf den ersten Blick einfach besser.

    Bin gespannt, wie das Ergebnis aussehen wird, schöne Initiative auf jeden Fall!

    Beste Grüße,
    Samson

    *klugscheißermodus an*
    Verkejrsblattverlautbarung Nr. 218 Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen (§19 Abs. 2, § 35b Abs. 2 Satz 1, § 40 StVZO) Bonn, den 2. Oktober 1986
    StV 13/36.16.03
    Nach Anhörung der obersten Landesbehörden gebe ich nachstehende Verlautbarung über das Aufbringen von
    Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen bekannt.
    Nach der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 22. Mai 1986 (VkBl 1986 S. 306) ist die Bauartgenehmigung
    für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien
    aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des
    Fahrzeugs, es sein denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt, die
    das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer
    Abnahme abhängt.
    Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z. B. Plaketten,
    Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber
    ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr al ¼ der Fläche der Scheibe mit
    Aufklebern versehen werden, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
    Beim Anbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten,
    dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und
    Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
    Der Bundesminister für Verkehr
    Im Auftrag
    K e l l e r
    (VkBl 1986 S. 557)
    *klugscheißermodus aus*

    .....nur um einmal die Fakten einzubringen.