Zitat
Original von djspacy:
1. wenn drei monate nichts kommt ist es verfallen
AUßER an alle Leipziger, leipzig hat wohl eine sondergenemigung die dürfen sich 6 monate zeit lassen, warscheinlich weil sie mit den vielen blitzern nicht mehr hinterher kommen
Hö? Wo soll das denn bitte stehen???
Diese Auskunft erscheint höchst zweifelhaft! Die Verfolgungsverjährung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG ist in § 26 III geregelt. Danach beträgt diese 3 Monate solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen, noch öffentliche KLage erhoben ist, danach 6 Monate.
Unter gewissen Umständen kann diese Verfolgungsverjährung unterbrochen werden. Der Katalog dieser Unterbrechungshandlungen ist in § 33 I S. 1 OwiG geregelt. Die Wirkung dieser Unterbrechung besteht darin, dass mit dem Tag, an dem sie eintritt, eine neue Verjährung beginnt. Die bereits abgelaufene Frist wird also im Gegensatz zum Ruhen der Verjährung nicht mehr berücksichtigt.
Das die Stadt Leipzig eine Sondererlaubnis erhalten haben soll, ist nicht nachvollziehbar. Bei dem StVG handelt es sich um ein Bundesgesetz. Aus diesem ergibt sich jedoch keine Ermächtigungsgrundlage für die einzelnen Bundesländer, die Verjährungsvorschriften abweichend vom § 26 III StVG zu regeln.
Fazit: 3 Monate!!! egal wo in Deutschland
MfG Cuddle & Rechtsanwalt 