Hallo!
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, indem du alle Bedingungen des Verkäufers akzeptiert hast.
Das heißt also, du musst den Spoiler abholen. Diese Bedingung war Bestandteil der Auktion, bei der du das höchste Gebot abgegeben hast.
Dieses Gebot ist verbindlich, dabei hast du alle Bedingungen des Verkäufers akzeptiert.
Damit hast du auch akzeptiert, die Sache (Spoiler) abzuholen!
Rechtlich gesehen musst du also den Spoiler abholen.
Nun hast du aber zusätzlich eine Versandoption gefordert.
Der Verkäufer kann auf das Angebot von dir eingehen, muss er aber nicht, da er grundsätzlich das Recht hat, auf den zustandegekommenen Kaufvertrag zwischen dir und ihm zu beharren!
Laut deinen Aussagen geht er anscheinend nicht auf deinen Gesuch ein...
Ich würde dir persönlich raten, telefonisch oder wenn möglich, direkt mit dem Verkäufer in Kontakt treten um den Sachverhalt zu klären.
Ist dies nicht möglich, musst du die Sache innerhalb der vom Verkäufer bestimmten Frist gegen Bezahlung am vereinbarten Ort abholen.
Wenn noch nichts über Abholung vereinbart wurde, solltest du erstmal 1Woche warten, bis sich der Verkäufer meldet. (Die 1Woche ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben, aber ich halte sie für einen ausreichende Frist)
Meldet er sich immer noch nicht, solltest du ihn unbedingt mahnen!
Dies erfolgt in Schriftform (formfrei). Deine Mahnung muss dann eine ausreichende Frist, in der der Verkäufer reagieren kann und seine Leistung, die er dir schuldet, erbringen kann, enthalten.
Falls er sich dann nicht meldet, kannst du erst jetzt wie hier schon erwähnt, den Kaufvertrag aufheben (Geld zurück).
Dieses Recht kannst du notfalls auch einklagen.
(Ferner kann man auch noch Schadensersatz statt Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder beides zusammen fordern. Dies trifft aber nicht auf deinen Sachverhalt zu!)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, du kannst mir auch PM schreiben.
mfg
Klimpi