Zitat
Original von amiga-4-ever:
Hi Justy,
wenn du den Wagen bei einem Händler kaufst, dann muss er auf bekannte Vorschäden angeben und auch im kaufvertrag erwähnen.
Schließlich verliert der wagen durch jeden noch so kleinen Schaden/Unfall an Wert.
Genau so sieht es nach Deutschem und EU Recht aus !!!
Sollten irgendwelche Schäden nicht ordnungsgemäß repariert worden sein geht das zu Lasten des Verkäufers. Es besteht in jedem Falle die Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.
Stell Dir einfach mal vor wenn es zum Unfall kommt , und man feststellt das Mängel am Wagen waren. . . . . der längerfristige Rechtsstreit ist schon vorprogrammiert. Und bis zur Klärung der Sachlage übernimmt keine Versicherung irgendwelche Schäden an Material und Personen !!!
Also klär das mit dem Autohaus - es muss im Kaufvertrag aufgenommen werden. Ansonsten würde ich von Betrug gegenüber den Kunden sprechen.
Natürlich muss dann auch nochmal über den Preis gesprochen werden - Du hast ja schließlich minderwertige Ware gekauft
mfg
MARA
:smokin:
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