Zitat
Original von Oldi:
Hallo, das ist nun meine letzte aufforderung zur rücknahme des defekten artikels!
sollte bis zum 24.10.03 keine lösung vorgeschlagen werden, werde ich das gerät zu einem gutachter geben und werde zeitgleich eine betrugsanzeige gegen sie bei der polizei stellen!
Cool bleiben und abwarten
Wenn er meint es war Betrug so muss er das beweisen, da Du ausdrücklich auf den privaten Charakter der Auktion verwiesen hast sehe ich da keine Probleme .
Sicher wird ein findiger Anwalt an der Formulierung des Zusatzes versuhen zu drehen, aber im Endeffekt könnte man Dir vielleicht nur eine gewisse Sorglosigkeit und Unwissentheit beim Abschluß von Kaufverträgen unterstellen.
Voraussetzung natürlich, das Du Dich an die Ebay-Geschäftsbedingungen für den Verkauf/Abwicklung gehalten hast.
Was könnte passieren :
a) Rücknahme des Artikels und Erstattung der Kosten ( auch der des Verfahrens :lickout: )
P.S.:
Die Formulierung "Da ich diesen Artikel nun zum 2. mal inserieren muss, weise ich darauf hin dass jeder weitere Spassbieter mind. 50% der Kaufsumme zahlen muss, und sie mit Abgabe des Gebotes einen gültigen Kaufvertrag eingehen und zur Abnahme verpflichtet sind." ist so rechtswidrig, da sie den Käufer einseitig benachteiligt und unter Zwang setzt. Damit kann der Käufer den Kaufvertrag jederzeit widerrufen!