@ orne
in ner kaufmännischen ausbildung werden dir doch rechtsgeschäftsbeziehungen, willenserklärungen und eben kaufvertragsstörungen lerntechnisch verklickert...
da gibts 3 arten wie ein rechtsgeschäft (vertrag) anfechtbar ist irrtum, zum beispiel falsch gelieferte ware
drohung, wenn du jemand haue androhts wenn er nicht dein kotflügel überlackiert 
und arglistige täuschung, unter verschweigen eines dir bekannten mängels verkaufst du was...wie hier!
ist dann nach entdeckung (kenntnisnahme) wie gesagt 1 Jahr lang anfechtbar...und mal ehrlich ein auto kostet schon was oder ergo ein nicht unerhebliches rechtsgeschäft?
kann leider auch nix dafür das das so heißt orne :-)t...du darfst dich ja nicht an der wortwahl stören und gleich zum "händler deines vertrauens gehen" und sagen sich haben mich arglistig getäuscht aufs übelste nieder trächtig abschaumtief ...ist ja klar! deshalb hat das auch nix mit verleumdung oder so zu tun...
:smokin:
--
*** "SUZUKI MARINA CAMP 2004" 23.-25.7.2004 Bergwitzsee (Uferpromenade) bei Wittenberg (Sachsen-Anhalt) ***