Es ist schlicht eine Haftungsfrage. Bei Reparaturen oder Auftraegen, die mit vom Kunden angelieferten Teilen erfolgen, beschraenkt sich die durch die Werkstatt zu leistende Garantie auf die dort erbrachten Leistungen. Zusammengefasst garantieren sie fuer die fachgerechte Ausfuehrung. Versagen die vom Kunden irgendwo erworbenen Teile, so muss sich der Kaeufer dem liefernden Teilehaendler auf Umtausch/Ersatz verstaendigen. Die Einforderung selbstverstaendlich ebenfalls zu bezahlender Mehrarbeit wegen Austausch der versagenden Teile und Einbau der Austauschteile ist freilich moeglich, erfordert aber gutes Verhandlungs- und Durchsetzungsvermoegen sowie ggf. auch anwaltliche Hilfe.
Verwendet eine Werkstatt dagegen Teile, die sie selbst bereitgestellt bzw. beschafft haben, so umfasst der Garantieumfang auch diese Teile. Vorteil fuer den Kunden ist, dass er nur einen einzigen Vertragspartner fuer diese Arbeiten hat. Die Werkstaetten wollen an selbst beschafften Teilen aber in der Regel ein wenig verdienen, zudem bleibt erstmal auch die Mehrarbeit des Austauschs vorzeitig versagender Teile an ihnen haengen. Sie koennen sich zwar an ihren Teilelieferanten wenden, tragen aber das Risiko des Streits und bekommen ggf. Mehrarbeit nicht im tatsaechlichen Umfang bezahlt.