Beiträge von -Hutfahrer-

    Das UFO ist auch wieder unter den Lebenden! *Check!* Sonntags gab es nach dem Aufraeumen noch ein paar Ruhlose, die den siebten Tag der Woche als Tag des Herrn ignorierten und mit emsiger Geschaeftigkeit und ohrenbetaeubendem Laerm Fleissigkeit verstrahlten.

    Herzliche Gruesse an alle Dabeigewesenen! *Check!* War ein schoenes Wochenende mit den Leuten, die einem ans Herz gewachsen sind...

    ...wobei man den Toaster ja noch integrieren koennte. Aber es war ja nicht beabsichtigt, dieses Ding laenger als "uebergangsweise" zu fahren.

    Frisch geputzt und ohne die Karosseriepampe auf dem Lack sah die Stufe nicht einmal haesslich aus!

    Uschi waere demnaechst 20 geworden. Sie beschloss, ihr Leben jedoch vorher zu beenden. Schade um dieses einzigartige Fahrzeug!

    Nur wenige Teile von Uschi ueberlebten. Sie ermoeglichten das Aufrichten einer ziemlich gammeligen 1.6er Stufe als schnoeden Ersatz.

    @ Bodo_SX4:

    Zitat

    Man sollte vermeiden zu oft in den ASR/ESP Bereich zu kommen, weil das gerade Bremsenverschleiß fördert. Den Diesel kann man auch sehr gut zum Bremsen nutzen (Motorbremse.

    Was ist billiger und einfacher zu ersetzen: Kupplung oder Bremse?!

    (c) Hutfahrer, 28.2.2008 Link zum Originalbeitrag mit Bildern auf Seite 2.

    Machen wir mal eine Rechnung auf...

    Folgen einer Polizeikontrolle und deren moegliche Konsequenzen bei nachgerustetetem Xenonlicht:

    - Geldbusse 50 EUR vor Ort
    - 25,60 € Bearbeitungsgebuehr
    - 3 Punkte (qualifizierter A-Verstoss)
    - 36 EUR Gebuehr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
    - 290 bis 600 EUR fuer die geforderte Nachschulung
    - 150 bis ... EUR Abschleppkosten zum Sicherstellungsplatz
    - 275 bis ueber 600 EUR Gutachterkosten (auch mehr, insbesondere bei stark modifizierten Fahrzeugen)
    - Nutzungsausfall des Fahrzeugs fuer 1 bis 6 Wochen
    - Kosten fuer Benutzung oeffentlicher Verkehrsmittel
    - weiteren festgestellten erheblichen Maengeln zwangsweise Stillegung des Kfz
    - Entzug der Betriebserlaubnis (Einziehung Zulassungsbescheinigung Teil 1)
    - Kosten fuer die Beseitigung der Maengel
    - ggf. erneute Begutachtung der Veraenderungen gem. Gebuehrenrahmen der Prueforganisation
    - ab 44 EUR fuer Wiedervorfuehrung zum Erlangen einer neuen Betriebserlaubnis
    - 26,30 EUR fuer die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1