wo hast du dein massekabel ran?
Beiträge von Chakuza
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nach 340kilometer kann ja wohl kaum sein!
weil 50liter tanke = wären bei 10liter durchschnitt ja schon 500kilometer!
und wenn die tankleuchte leuchtet sind da noch mindestens 5liter drin
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hab jez mal auf durchschnitt umgeschalten
ich fahre immer sehr schnell und drehe hoch, auf autobahn immer vollgas 170-180kmh habe bisher 25.000km gefahrenund seitdem 9,8liter durschnittsverbrauch (habe aber auch allrad benziner)
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wie schaltet man um von momentan auf durchscnitt?
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muss an sowas nich eintragen lassen?
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ist das diese also von dem bild?
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sei nich so
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weil die anderen lochkreis haben
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hab gelesen das wenn man jemand umfahrt das sich der aufprall verdoppelt
also mir rammbügel 20kmh wirkt wie 40kmh
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woher hast du die lippe?
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ja ist eigentlich auch sinnlos,aber gibt ja viel was sinnlos ist und man trotzdem eintragen muss...
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ja ist eigentlich auch sinnlos,aber gibt ja viel was sinnlos ist und man trotzdem eintragen muss...
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naja hab auch schon gehört das sie einen anderen kühlergrill als mangel aufgezählt haben beim tüv....
aber ich denke ich mach das einfach ,glaube kaum das sich jemand darüber beschwert
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sollte man das machen oder muss man ??
will mein ein grill aus japan bestellen da ist aber wahrscheinlich nichts dabei oder gilt halt nich für deutschland
muss ich den abnehmen lassen oder so`?
is ja selbe befestigung und nur ohne emblem
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http://cgi.ebay.de/NEBELSCHEINWER…909173001r33759
meint ihr die passen ins auto?
und wenn ja was braucht man da nochh extra um anzuschalten? -
komt doch net auf den link an ,aber wie soll man das mit materialgutachten eintragen können,egal von wo?
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wieso läst er es eintragen?
materialgutachten wie ihr gelesen hat geht jedenfals nicht -
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.Durch jegliche Veränderung oder eine, wenn auch nur teilweise Verdeckung
der Streuscheiben eines Scheinwerfers erlischt die Bauartgenehmigung des
Scheinwerfers.
Diese kann dann nur durch das Gutachten eines lichttechnischen Institutes
nachgewiesen werden. Diese Prüfungen liegen bei etwa 1000,- Euro je
Scheinwerfer bzw. Seite.Falls für die Scheinwerferblende ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt
und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen
eingehalten werden, ist eine erforderliche Änderungsabnahme in jeder
DEKRA Prüfstelle möglich.Eine vorhandene ABE oder ein anderes o.g. Prüfzeugnis kann von einer
Abnahme freistellen, wenn Ihr Fahrzeug in deren Verwendungsbereich
aufgeführt ist und die Auflagen eingehalten werden. Im Dokument ist dann
explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich gehalten wird.
Es gilt dann die Mitführpflicht.Ein Materialgutachten erfüllt nicht die Anforderungen eines Prüfzeugnisses
für Fahrzeugteile, denn es gilt nur für das Material, aus dem die Teile
gefertigt sind. Es bestätigt lediglich das Splitter-, Bruch- und
Brandverhalten des Werkstoffes.
Mit freundlichen GrüßenDEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosystemei.A. Andreas Forkert
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ja wie gesagt wenn das machbar ist bin ich dabei