Zitat
Ist das eigendlich wirklich so , das Suzuki einen darauf festnageln kann , wenn man ein Elektroteil bestellt ? ...
Ja, weil... durch die Bestellung wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen (§ 433 BGB):
"... Der Verkäufer verpflichtet sich, die gewünschte Ware und das Eigentum daran dem Käufer zu übergeben bzw. zu verschaffen.
Auf der anderen Seite ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und ihm die gekaufte Sache abzunehmen.
Die Pflicht des Verkäufers zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache einerseits und die Pflicht des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises anderseits bedingen sich gegenseitig.
Daher bildet der Kaufvertrag den praktisch wichtigsten Fall für den gegenseitigen Vertrag."
und:
"... Beim Abschluß des Kaufvertrags gelten keine besonderen Regelungen. Auch ist für ihn keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Der Kaufvertrag kann daher sowohl mündlich wie schriftlich abgeschlossen werden, ja sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten, sofern dies als entsprechende Vertragserklärung angesehen werden kann."
und weiter:
"... Weigert sich der Käufer, die Ware abzunehmen, weil er überhaupt nicht mehr an ihr interessiert ist, muß er dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zahlen."
"... Der einzige Ausweg für den Käufer liegt nur darin, dem Verkäufer nachzuweisen, daß dieser einen geringeren Schaden erlitten hat.
Dieser Beweis ist in der Praxis allerdings kaum zu erbringen.
Daher gilt einmal mehr das Motto: Erst überlegen, dann einen Vertrag abschließen!"
(Quelle: "Recht für Käufer & Verbraucher")
Gruß, Joachim