Beiträge von Chris_SJ

    Ehm aber wie? Wenn ich keinen gezielten Namen für das 'Ding' habe ?

    Dann darfst Du Dir einen "aussuchen".

    Das "Ding" muß eindeutig identifizierbar sein. Also durch Einrprägung, Schlagzahlen bzw. -buchstaben oder ähnliches. Dann kann man auch so Namen wie "Fluxkompensator" etc. verwenden.

    M16A Maschine + "Plug & Play" -Kit* = 180 PS (und MEHR) an Gesamtleistung ...d.h. z.B. beim SX4: Leistungszuwachs von ca. 80 PS und mehr sind drin!

    Jetzt nähern wir uns langsam realistische Größenangaben. Dann lassen wir uns mal überraschen, was das wird und wie haltbar das ist.

    Bei dem Leistungszuwachs bleibt nur eine realistische Möglichkeit für eine "Plug & Play"-Lösung:

    Alter Motor mit 107 PS raus - neuer Motor mit 287 PS rein. 8o

    LEUTE... es kommt etwas GEWALTIGES auf uns M16A-Maschinen-Fahrer zu... ich bin gerade von JAPSPEED informiert worden...


    Ich sage nur eines:.....d.h. z.B. beim SX4: 107 + 180 = 287 PS

    Ach, die haben jetzt auch diesen Widerstand zum Austausch des Luftmassenmessers? Oder wars dieses PC-Lüfterrad im Ansaugtrakt? :D

    Daß so manche Werkstätten übers Öl gute Gewinne machen ist nichts neues - und auch nichts verwerfliches, wenn die Leute bereit sind, für 4 - 5 l 120 Euro auszugeben. Andere Leute fahren Fahrzeuge mit vier Ringen vorne drauf. Die freuen sich auch, wenn die über 300 Euro beim Händler für neues Öl dalassen dürfen - und der Händler freut sich erst recht.

    Wer sich umschaut, wird aber feststellen, daß die Gebinde, die die Werkstätten einkaufen, auch nur marktübliche Öle sind und keineswegs eine Geheimrezeptur aus Disneys Gummibärenbande oder ein Zaubertrank aus Asterix und Obelix.

    20 Euro für den Liter ist schon nicht mehr "preiswert", aber niemand ist gezwungen in nur in dieser einen Werkstatt Ölwechsel zu machen. Und vorher fragen ist auch nicht verboten.

    Ich zahle auch in meiner Werkstatt ein paar Euro mehr, als wenn ich das Öl aus ibähhh hole und in der heimischen Garage selbst wechsele. Nur zahle ich die paar Euro gerne (sind aber keine 20 Euro je Liter!) und ruhigen Gewissens, da ich die Werkstatt und das verwendete Öl dort kenne und ich mich um nichts kümmern muß. Außerdem wollen die auch noch was zum Leben haben.

    Und mit Verlaub, wenn ein Suzuki-Motor unter -15 °C nicht anspringt, dann liegts entweder am Anlasser oder an der Batterie, aber nicht am 5w30. 8|

    Viel Wind um eine kleine, teuere Scheibe. Da reibt sich unsereins verwundert die Augen. 8|

    Man kann noch so viele Diagramme präsentieren, die Motorleistung wird deswegen nicht mehr oder weniger. Die Schleppleistung per Defintion wird auch nicht mehr (wenn dann weniger), weil die im ausgekuppelten Zustand ermittelt wird.

    Wie aber auch schon richtigerweise festgestellt wurde, sinkt die rotierende Masse und damit die Rotationsenergie (E_rot = 1/2*I*omega^2), das Massenträgheitsmoment des kompletten Strangs nimmt ja ab. Der Motor muß also weniger mechanische Energie abgeben, um hochzudrehen. Umgekehrt nimmt die Schwungmasse des Strangs ab und es geht auch schneller wieder runter mit der Drehzahl.

    Ihr könnt Euch ja mal den Spaß machen und zumindest überschlägig das Massenträgheitsmoment des Strangs von Motor bis Rad mit all seinen Komponenten ermitteln, auf Bezugsdrehzahl normieren und mal herumrechnen, welchen Einfluß die einzelnen austauschbaren Komponenten wirklich haben.

    Vielleicht kommt dann der nächste mit ultraleichten Titan-Antriebswellen oder gar Zahnrädern fürs Getriebe daher. Aber halt, das ist zwar auch teuer, aber volllll uncool Mann :thumbdown: , weil sieht man ja nicht ... :D

    Wenn viel Kurzstrecken gefahren werden, wird sich der Verbrauch in der Stadt nicht viel weiter senken lassen. Bei kaltem Getriebe sind die Wandlerverluste relativ hoch und der Motor schluckt auch mehr.

    Bevor man das Geld ins hoffnungslose Chiptuning steckt, sollte man versuchen, die Automatik etwas spritsparender für sich schalten zu lassen. Dazu hilft es oft schon, etwas zurückhaltender mit dem Gasfuß umzugehen, um das Getriebe in den nächsthöheren Gang schalten zu lassen. Im Internet findet man eine Menge Tipps dazu.

    Schöne Rückleuchten, da wird man auch als Jimny-Fahrer neidisch! ;)

    Aber egal wie schön bunt die Rückleuchten strahlen, so wie die hier ohne E-Prüfzeichen gezeigt werden, sind die auch mit Einzelabnahme beim TÜV nicht zulässig - egal, wie oft hier was anders geschrieben wird. Der Prüfingenieur, der das macht, kann sogar ordentlich eins auf die Mütze bekommen, wenn er ohne weiteres Sachen einträgt, die nach §22a StVZO eigentlich einer Bauartgenehmigung("e-Prüfzeichen") bedürfen.

    Der einzige Weg, diese legal eingetragen zu bekommen, führt über eine dafür zugelassene Prüfstelle, z.B. das Lichttechnische Institut in Karlsruhe. Damit läßt sich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bzw. Eintragung erreichen - aber auch nur, wenn die Herren und Damen dort bestätigen, daß die Rückleuchten alle Anforderungen, die hierzulande notwendig sind, erfüllen. Das kostet eine drei- bis vierstellige Summe, je nach Prüfaufwand. Danach steht einer legalen Nutzung der geprüften Leuchten im Straßenverkehr nichts mehr im Wege. Viel Spaß damit! ;)

    a steht im Shop das es ohne E prüfzeichen ist, was heißt das genau, bekomme ich die nicht eingetragen dann? Oder muss ich sie eintragen lassen?

    Weil ich das und die Antworten zum Thema "Eintragung" von lichttechnische Einrichtungen ohne e-Prüfzeichen lese.

    Alles was in §22a StVZOaufgelistet ist, muß grundsätzlich auch bauartgenehmigt, sprich mit e-Nummer versehen sein. Ist es das nicht, kann es auch nicht so ohne weiteres per Einzelabnahme beim TÜV, Dekra etc. eingetragen werden, insbesondere lichttechnische Einrichtungen nicht.

    Man mag über Sinn und Unsinn streiten können bei einzelnen Sachen, aber hebt Euch das lieber für eine Polizeikontrolle auf, wo ein Jungspund der Rennleitung Euch wegen so Kleinigkeiten den Wagen stilllegen will.

    Und bevor wieder gemeckert wird, weil hier alles verboten ist, was Spaß macht und gut aussieht - nein, das ist es nicht. Es gibt in Karlsruhe das Lichttechnische Institut. Dort könnt Ihr mit Euren Scheinwerfer, Lämpchen, Blinker etc. vorstellig werden und die werden dann geprüft, ob zulässig oder nicht. Kostet in der Regel eine vierstellige Summe für den Prüf- und Meßaufwand und gilt nur für das eine Paar Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter etc. Eine allgemeine Bauartgenehmigung läßt sich nicht davon ableiten. Die kann nur der Hersteller beantragen, jedoch erhält man die höchstoffizielle Bestätigung für seine Beleuchtung, daß man die im Straßenverkehr nutzen darf. Allerdings gibt es für den Preis auch keine Garantie, daß die Beleuchtung auch genehmigt wird. Man kann auch "durchfallen".