Weil das Fahrwerk so eingetragen wurde wie es vorgestellt wurde.
Beispiel:
45mm Tieferlegung (Federn) wurden eingetragen mit 175er Serien-Rädern. Hat der Prüfer so gemacht weil er gesehen hat dass beim Einfedern bis auf Block noch gut 3cm frei waren und als Max Serienmäßige Reifengröße 185er zugelassen sind.
Ein Felgenhersteller gibt eine ABE zu seiner Felge mit, die besagt das ohne eine Eintragung mit Serienmäßigem Fahrwerk 225er Reifen zulässig sind. Kann der Felgenhersteller machen, weil er im Rahmen der ABE-Erstellung an einem Serienmäßigen Fahrzeug das geprüft hat.
Wenn aber nun die oben genannten Federn (die ja bereits eingetragen waren) mit den genannten Feögen und Reifen in Kombination aufeinander treffen, dann wird es Lebensgefährlich, weil die Reifen 100%ig beim Einfedern schleifen und somit platzen könnten.
Das passiert vermutlich dann, wenn die Kiste für nen Urlaub voll beladen ist und man in einer Kurve durch ein Schlagloch oder über eine Bodenwelle fährt.
Was dann bei 100km/h auf einer stark befahrenen Landstraße passiert kann sich wohl jeder denken...
Genau aus diesem Grund gelten fast alle ABEs immer nur in Kombination mit einem sonst serienmäßigem Fahrzeug.
Oftmals steht bei einer Felge in der ABE (z.Bsp. bei Auflagen und Hinweisen), dass eine Eintragung nicht erforderlich ist, wenn eine analoge Rad-Reifenkombination bereits für das Fahrzeug zugelassen ist.
Ich bin beruflich sehr viel International unterwegs. Und was ich da so manchmal sehe, da bin ich echt heilfroh, dass wir in Deutschland TÜV & Co. haben.
Und ich rede da jetzt nicht von selbst gebauten Karren auf Holzrahmen mit Motoren aus Pumpen oder Stromerzeugern in Asien oder Südamerika. Ich rede von umgebauten Fahrzeugen die gemeingefährlich sind.
Und genau um demjenigen, der die Karre umbaut, nicht die Einschätzung zu überlasen ob es gefährlich ist oder nicht gibt's entsprechende Sachverständige, die das beurteilen können und dürfen.