hallo
die stellungnahme von suzuki deutschland
Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, haben Sie mit Ihrem neuen Swift
Anlass zur Beanstandung. Dies bedauern wir sehr, da uns viel an der
Zufriedenheit unserer Kunden liegt. Gerne informieren wir Sie wie folgt:
In unseren Suzuki Garantiebestimmungen 1.5 a) im Garantie- und
Service-Scheckheft wird darauf hingeweisen, dass sich die Garantie nicht
auf Teile bezieht, die normalem Verschleiß unterliegen (wie z.B.
Bremsteile usw.). Darunter fallen sowohl Bremsscheiben als auch
Bremsbeläge.
Dennoch gibt es je nach Schadensbild, Kilometerstand des Fahrzeugs und
Fahrzeugalter, die Möglichkeit einer Kulanzregelung. Um dies jedoch prüfen
zu können, bedarf es zwingend die Mitarbeit des jeweiligen Suzuki
Vertragspartners. Dieser sollte in der Regel das Schadensbild fotografisch
dokumentieren und unserer Garantieabteilung einreichen oder die
ausgetauschten Bremsteile seinem technischen Gebietsleiters zur Prüfung
vorlegen, sofern eine fotografische Dokumentation für eine Beurteilung
nicht ausreicht. Nach Prüfung des Sachverhalts wird der Händler
anschliessend über die weitere Vorgehensweise informiert, der dann
wiederum die Entscheidung an seinen Kunden weiterleitet.
Wieso diese Möglichkeit nicht in Erwägung gezogen wurde, entzieht sich
unserer Kenntnis. Wir möchten Sie daher bitten sich diesbezüglich wieder
an Ihren Suzuki Vertragshändler zu wenden, da Garantie- und Kulanzanträge nur von einem Suzuki Vertragshändler mit den hierfür erforderlichen
Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden können.
Wir hoffen, dass sich die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit regeln
lässt und wünschen Ihnen weiterhin eine \"Gute Fahrt\"
Mit freundlichen Grüßen
mal schauen werd montag mal wieder in die werke fahren !
mit diesem schreiben !
MFG
Ritty