Das mit den Bohrern ist aber gut erklärt. *wech hau vor lachen*
Beiträge von GiXswiFt
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Ich hab meine MTEC's seit 1,5 Jahren drin und kann mich nicht beschweren, weder über Leuchtweite noch über die Lichtintensität.
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Eindeutig eine Saleen S7
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Na OK, war ja auch nur ne Idee.
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Herzlich Willkommen Joachim.
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Irgendwo muss es ja verzeichnet sein. (Datenbank)
Aber Tankstellen etc. werden ja auch dargestellt ohne irgendwelche Zusatzhardware.
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Also ich denke mal das wird wie deine Position über die Antenne/n übermittelt.
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Ist damit auch sowas im Sinne von Radarstörern etc. gemeint ?
Oder nur das auf dem Kartenmaterial Radarfallen (stationäre Blitzer) angezeigt werden ?
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Was habt ihr denn für Mietpreise ?
Meine (seit Anfang Februar) fasst 2 Swifts + 2 Motorräder.
Das für 15,34 € (ohne Strom). -
Ich kann Tweety nur zustimmen.
Wer zu seinem Auto steht, verkauft es nicht wegen einer schlechten Bewertung.
Entweder sieht man drüber weg, weil es für einen selbst perfekt ist oder arbeitet nach um es anderen perfekt zu machen.Ganz vergessen: *jubel*,*jubel*,*heiterkeit*
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Also ich hatte zwar ein Gewinde auf dem Hebel, aber der Knauf war mit einer Madenschraube befestigt.
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Ich weis nicht wie weit das mit der Einsehbarkeit der Leuchtmittel geht, aber der TÜV hat im Oktober nichts wegen der Fußraumbeleuchtung gesagt.
(Licht ist sichtbar, aber das erzeugende Mittel nicht) -
Wenn es so wie beim 3 Türer ist, dann den Schaltknauf mittels der Madenschraube (befindet sich richtung Motor) lösen und abnehmen.
Danach das untere Ende vom Schaltsack aus der Rille der Mittelkonsole ziehen und über den Hebel abziehen, den neuen drauf und wieder so befestigen.
Das wars. -
Was suchst du denn ?
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Hey Spacy,
mein Post war nix von Werkstatt oder sonst wer hat's gesagt.
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Das was im Fernsehen zu sehen ist darfst du nicht ernst nehmen.
Aber die Beleuchtung der Türen ist ja auch nicht direkt sichtbar.
Glaube ich zumindest. -
Hm, soweit ich weis wird es wie folgt geregelt:
Unterbodenbeleuchtung:
Es dürfen keine Zusatzbeleuchtungen außerhalb des Fahrzeuges angebracht werden, die keinen notwendigen Zweck erfüllen.
UBB erfüllt weder einen Zweck, noch Hilft es bei etwas.Motorraumbeleuchtungen:
Eine Motorraumbeleuchtung wird wie eine Kofferraumbeleuchtung gehandhabt, wenn sie dem Zweck der Beleuchtung, bzw. der Kenntlichmachung der Bauteile des Motorraumes dient.
Jedoch nur wenn diese bei ausgeschalteten Motor und offener Motorhaube betrieben wird. (ohne Showeffekt - Soundcontrol)Innenraumbeleuchtungen:
Sind zusätzlich zur eigentlichen Beleuchtung nur zugelassen, wenn das Lichterzeugende Leuchtmittel (LED/Röhre) nicht direkt von außen erkenntlich ist.Dafür hab ich lange gebraucht - Zusatz UBB:
Die Anbringung von Leuchtmitteln oder möglichen Befestigungen dieser ist in Deutschland außerhalb eines Fahrzeuges nicht erlaubt.Theorie: Bei doppelten Boden mit Durchlass (sei es Plexiglas oder Lochblech, jedoch keine Schalung sondern kompletter Boden) ist das Leuchtmittel nicht mehr außerhalb des Fahrzeuges und müsste wie Innenraumbeleuchtung gehandhabt werden.
Praxis: Wird sich noch zeigen.
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"Ich ging heiraten mit ein Teletubby um cool zu sein"
Joah, ich war jung und brauchte den kick.
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Ich hab ja nicht gesagt, dass ich das nicht glaube, aber bisher war es mir nicht bekannt.
Ich hab mit meinem MA auch groß keine Probleme.
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Mit breiten Frontlichtern meinte ich ohne diesen Lückenfüller von der Motorhaube, da die Leuchten 5cm oder so breiter sind.
Sorry, das ich nicht bei jedem Post erst 2 Stunden im Forum suche.