Ok keute um jetzt noch weitern hiztigen Diskusionen vorzubeugen.
WEnn man Mitglied der Freiweilgen Feuerwehr ist und ein Offizelle Einsatztkraft ist und zu Einsatz seiner Feuerwehr meiste über Digitalemeldeempfänger Alarmiert wird darf man, den im der STVO aufgeführeten §35Sonderrecht für sich beanspruchen. Das heist Rote Ampelm überfahren,man darf als Faustregel die Geschwindigkeit 20 Km/H überschreiten(übriges genau wie Polizei und Rettungsdienst die dürfen auch die Geschwindigkeit um 20 überschreiten) verkehrtrum in Einbahnstarssen fahren usw. . Jetzt das aber, man darf dabei keine keine andern Verkerhsteilnehmer GEFÄHREDEN!!!!!!!!!
Das heist passiert was dann bist immer schuld.
Sollte man aber in na 50iger Strecke mit 70ig geblitzt werden, dann kann weiderspruch gegen sein Foto einlegen, weil man ja in und jetzt komms in einem Staatshoheitlichen Auftrg unterwegs war, deswegen darf man sich auch des §35 bedienen.
Aber gut diese Diskussion zu diesem Thema kenne ich schon mehr als genung (darf ich mir bei jeder Feuerwehrtechnischen Ausbildung wieder anhören *nerv*).
Wäre allerdings schön wenn man sich der oben gestellten farge wippnen würde ![]()
trotzdem danke für eure sorge ![]()