Sorry Chris...aber ich hatte das mit der Krafststoffbeschränkung nicht genau gewusst..also war ja dein Beitrag doch noch nützlich. ![]()
Beiträge von Supernasenbaer
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Also in Deutschland ist man als Privatmann nicht verpflichtet eine Warnweste oder einen Kanister im Auto mit zu führen.
Eine Pflicht für Warnwesten gilt nur in Autos, die gwerblich genutzt werden (also Firmenwagen). -
@El Caracho:
Da bei dir ja die Kosten im Vordergrund stehen würde ich erstmal grundsätzlich den 1.0er empfehlen, denn der reicht eigentlich vollkommen aus. Wenn du allerdings viel Autobahn fährst bzw. in ner Gegend wohnst wo man häufig auf der Landstraße überholen muss, dann nimm lieber nen 1.3er.
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Nimm aber nicht irgendeine Plane..weil die auf Dauer auch kleine Kratzer in den lack macht...wenn du jeden tag mit dem Auto fährst, dann würd ich ne alte Decke nehmen..muss eben nur immer morgens abgenommen werden, damit die Motorhaube nich wegrostet..
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Wieso? Der Zündzeitpunkt wird mit ner Stroboskoplampe eingestellt...aber damit solltest du lieber zu ner Werkstatt gehen (is nich böse gemeint, aber davon hast du anscheinend keinen Plan)...dauert max 10min..sollte also nich die Welt kosten.
Allerdings würde ich auch ersma den Läufer (Verteilerfinger) wechseln
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Zitat
Original von Fischer Gti:
...nun hab ich heute ein gutes Angebot bekommen für einen SSGti MK2 ( Bj.1992/ EZ 1995 ) mit 140tkm......So, jetzt hab ich heut den MK1 für goile 500€ verkauft und bin mit dem Geld meinen neuen holen gegangen...
@geith:
Wer lesen kann...
@fischer:
Warum verkaufst du den MK1 *kopfauftischplatteknall* ??
kann mir nicht vorstellen, dass er dir zu langsam war...und vom Fahrspaß her ist der den MK2 deutlich überlegen...naja...is ja jedem seine eigene Entscheidung -
Och geith...wenn ich wieder in B bin, dann können wir gerne ne Schrauberwoche einlegen..
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Ist das ein grauer Prospekt wo auf der Deckseite nen weißer MK1 1.3GLS von vorne zu sehen ist, oder nen schwarzer Prospekt mitm roten MK1 GTi von schräg vorne?
Wenn beides nein, dann hätte ich Interesse an dem Ding.
Könntest du mal bitte die Deckseite einscannen/forografieren und hier reinstellen oder mir schicken?
mail: supernasenbaer@gmx.detemardo:
Wenn du interesse an solchen Prospekten hast, dann kann ich dir gerne mal ein paar Sachen daraus schicken. -
Jo Indy..alles Gute auch von mir.
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Ich verspreche mir ehrlich gesagt garnix von irgendeiner Regierung. Die meisten Wahlversprechen, die von den Parteien kommen können überhaupt nicht erfüllt werden (wie soll denn bitte die Arbeitslosenquote verringert werden wenn so viel Arbeitsplätze garnicht zu Verfügung stehn).
Ich werde Wählen gehen (mal gucken was für lustige Parteien da wieder aufm Zettel stehen), aber so richtig traue ich da nemandem.
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Käfig außen??
Noch nie gehört...aber wenn jemand nen Bild von sowas hat..mich würds mal ineressieren wie das aussieht. -
Der MK2-Motor passt nicht in den MK1!! Jedenfalls nicht ohne neue Motorhalterungen zu schweißen.
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James..ich bin auch der meinung, dass man nicht immer mit Neblern fahren muss (obwohls natürlich geil aussieht), aber es geht ja gerade darum, dass oftmals die Bullen selber nicht wissen was laut gesetz erlaubt ist und was nicht. Und ich hab nicht soviel Geld, dass ich jedem Wegelagerer nen 10er in die hand drücken kann.
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Nem A.T.U. Mitarbeiter?? Frag ihn wo ne Werkstatt ist!!
Das mit dem Leitblech (das son kleines meist stark angerostetes Blech, was ein wenig die Bremsscheibe schützt) halte ich für sehr wahrscheinlich, wenn du das geräusch in ner rechtskurve provozieren kannst würd ich aufs linke Blech tippen, dass das dann leicht an der Bremsscheibe schleift.
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Parargraph 17, Abs.3 :
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Ob und inwiefern ich der Meinung bin, dass meine Sicht stark behindert ist oder nicht ist Ermessenssache, und selbst wenn ein schwulgrün bekleideter Mensch meint, dass er noch genug sieht kann ich immer der Meinung sein, dass die Sicht stark eingeschränkt ist (also auch bei Nieselregen).
hendrik:
Deine Aussage mit dem Standlich hat somit schonmal keine Wert mehr.Zum Thema Fernlicht (§17, Abs. 2)
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.Also is das mit innerorts oder außerorts auch völliger Blödsinn, denn wenn innerorts keine Straßenbeleuchtung da ist, und man keine Anwohner mehr mit seinem Flutlicht belästigt darf auch innerorst mit Fernlicht gefahren werden. Fernlicht ist tabu wenn auf ner Straße außerorts eine durchgehende Beleuchtung vorhanden ist (als Beispiel B1/B5 von Berlin Richtung Straußberg, Frankfurt/Oder).
So sind die Gestze..wer was wie für oder gegen sich auslegt ist immer Sache des Betrachters.
..und ich wusste schon warum ich ne zeitlang immer ne aktuelle StVO im Handschuhfach zu liegen hatte, denn somit konnte jede angehende Streiterei mit lustigen Leuten mit roten Kellen sofort abgehakt werden.
Und eine Aussage ob Fernlicht mit neblern nu erlaubt ist, oder nicht kann ich auch nicht finden. Und wenns nicht ausdrücklich verboten ist, dann ists zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber zumindest ncht strafbar.
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Jo.von mir auch alles Gute an Blueswift und Swifty und natürlich auch an die anderen.
...irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir in WB nicht auf dem trockenen sitzen werrden..
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Chris:
Das is also wie immer Auslegungssache.@Stuhlbein:
Ja..wenn du meinst, dass deine sicht durch den Nieselregen beinträchtigt ist, dann darfst du die Nebelscheinwerfer (nicht die Nebelschlussleuchte) anschalten. -
Thunder:
Hab den Paragraphen mal auswending gelernt, da es in Berlin ne ganze Menge Polizisten gab, die den unter schied zwischen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nicht kannten. Die wollten dann immer von mir 5EUR haben wenn ich bein einsetzendem Nieselregen die NSW mit angefeuert habe.Chris:
Das weiß ich nicht genau wie sich das in Kombi mit Fernlicht verhält, aber das juckt mich irgendwie auch nicht, weil das Fernlicht musst du ja eh ausmachen, wenn nen anderes Auto in sichtweite ist. Ich würde aber mal vermuten dass es nicht erlaubt ist die bei Fernlicht immer mitbrennen zu lassen. -
Leute..ihr habt nach Aufklebern geschriehen..jetzt habt ihr welche..entweder ihr lebt jetzt damit, oder lasst euch selber welche anfertigen!
Es war genug zeit hier eigene Vorschläge einzubringen..aber so richtig ist nix gekommen. Nu hat sich hier jemand hingesetzt und was gemacht..nun lebt damit!
Den geschmack von allen kann man nie Treffen...und was bitte wollt ihr mit Aufklebern die man am Auto nicht sieht?
Da ist ein auffälliger viel besser.PS: Ich find der sieht gut aus!
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