OMG
Also, wenn im FZG-Schein 200kg eingetragen sind, dann darf man auch 200 kg ziehen (für nen Smart gibts auch ne AHK und man darf nur 300kg oder sowas ziehen). Ausnahme: in der ABE der AHK oder in den FZG-Papieren ist der Anhängerbetrieb untersagt, also wirklich nur für Fahrradheckträger)
Selbsteinbau der AHK ist kein Grund zum Erlöschen der ABE (Räder wechselt man ja auch selbst ohne dass die ABE der Felgen erlischt). Ob man sich den Stress des AHK-Einbaus antun will steht auf nem anderen Blatt.
Der 13-polige E-Satz ist immer sinnvoll (nicht nur beim Wohnwagen), schon allein wegen des Rückfahrscheinwerfers, der am fahradheckträger auch mit dran ist, dann sieht man auch beim Einparken in der Nacht etwas. Die Nebelschlussleuchte ist auch am 7-poligen beschaltet.
Die Ladeleitung und der Dauerplus ist bei den E-Sätzen (zumindest von Jäger) eh immer nur mit nem kostenpflichtigen Zusatzkabelbaum zu realisieren und der Preisunterschied ist lächerlich.
Manche Fahrradheckträger setzen in der ABE (respektive Bedienungs- und Anbauanleitung) ne 13-polige Dose vorraus (Adapter sind verboten).
Worauf ich allerdings achten würde: nen Fahrradheckträger mit 3 Fahrrädern drauf kann schon vom Gewicht her die zulässige Stützlast überschreiten.
Ob ne Anhängerzugvorrichtung bei 200kg sinnvoll ist...also nen Klaufix (kleiner Anhänger aus Ostdeutscher Produktion mit 280-400kg ZGG bei 50-80kg Eigengewicht) mit 8-10 Säcken Rindenmulch wiegt nicht mehr als 200kg und die würd ich mir niemals ins Auto legen. Heckenschnitt und Laub wiegt auch nix und in manchen Regionen ist man gezwungen das Zeugs zu nem Entsorgungsbetrieb zu bringen.
Imho ist ne AHK immer sinnvoll auch wenn man damit fast nix ziehen darf...man muss ja nicht immer nur mit 1,8t am Haken rumgondeln.
300Euro mit Einbau klingt für mich nach nem sehr fairen Preis.
...ich hoffe ein wenig Klarheit in den Nebel gebracht zu haben...