susimichl:
Was soll denn diese Stammtischjuristrei jetzt?
Ich hab nun mittlerweile Mehrfach darauf hingewiesen dass es sein KANN, dass man eine unnötig erhöhte Schadenssumme eventuell zurückzahlen muss, und habe dazu auch Aussagen einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht gepostet.
Am UNFALLselbst bekommt man auch keine Teilschuld! Nur am entstandenen Schaden bekommt man vielleicht eventuell eine Mitschuld.
Und bevor du uns jetzt hier weiter erzählst was du alles noch nicht gehört hast belese dich und quatsch kein dummes Zeug.
Es ist übrigens wirklich so, dass in fast allen ABEs für abnehmbare AHKs steht, dass der demontierbare Kugelkopf bei Nichtgebrauch abgenommen werden muss.
Wenn man dem nicht nachkommt ist streng genommen eine Auflage der ABE nicht erfüllt und die BE des Autos erloschen...nur mal so am Rande.
Kann dieses Stammtischgeschwafel jetzt bitte aufhören?
Es interessiert niemanden was wer denkt bzw. der Wirt oder Tankwart einem gesagt hat.
Wir halten uns hier an Fakten und Gesetze!
Beispiele und Auslegungsmöglichkeiten habe ich gepostet.
Entweder man nimmt es an oder lässt es bleiben. Schlaumeier gibts hier im Forum schon genug, die immer alles besser wussten und dann auf einmal angefangen rumzuheulen weils doch alles nicht so war.
@Notebook Walter:
Wenn dir einer hinten drauf fährt bekommst du deinen kompletten Schaden von der gegnerischen haftpflichtversicherung ersetzt, ohne Frage. Wenn der Unfall gegener aber eine kaskoversicherung hat, dann (ACHTUNG! Konjuntiv!) KÖNNTE die gegnerische Kaskoversicherung den Schaden geltend machen, der explizit nur durch den nicht abmontierten Kugelkopf entstanden ist.
Beispiel:
Auffahrunfall mit Schrittgeschwindigkeit.
Am Auffahrenden Fahrzeug wäre eigentlich nur der Fronststoßfänger gerissen und auszuwechseln.
Der (eigentlich demontierbare) Kugelkopf hat sich aber durch den Kühler und den Klimakühler gebohrt. Dadurch wurde der KASKO-Schaden am gegnerischen Fahrzeug ca. verdoppelt (Einbau, Neubefüllung, Dichtungen, Kleinteile usw).
Das Geld KÖNNTE die Kaskoversicherung durchaus Einfordern/Einklagen da §1 Abs. 2 STVO und auch die Auflagen der ABE der AHK nicht erfüllt worden.
Das in dem Moment von dem Fahrzeug die BE ebenfalls erloschen war interessiert die Versicherung eher weniger (das ist Sache der Polizei), da der Vorrausfahrer am Unfall selbst keine Schuld hatte.
Anders sieht es aus wenn du beim Rückwärtsfahren einen Schaden verursachst. Da greift nur deine haftpflichtversicherung für den gegnerischen Schaden. Und wenn der ohne montierten Kugelkopf geringer ausgefallen wäre wird die eigene Haftpflicht nicht den kompletten Schaden zahlen (dh: zahlen wird sie den Schaden schon, aber einen Teil zurückfordern). Deine Kasko-Versicherung wird aber den kompletten Schaden an deinem Auto bezahlen.
Wir wissen alle, dass bei Geld jede Freundschaft aufhört. Und wenn eine Versicherung auch nur einen Cent nicht zahlen muss, dann tut sie das auch nicht!