Beiträge von Supernasenbaer

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    Die Montage eines Fahrradträgers auf der Anhängekupplung des SUZUKI IGNIS ist vom Hersteller, der SUZUKI Motor Corporation, nicht freigegeben.

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    Über Zubehörteile anderer Hersteller können wir leider keine Aussage treffen, da uns für diese Teile keine Angaben vorliegen. Dies müssten Sie bitte beim jeweiligen Hersteller erfragen.

    Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.

    Das sagt mir, dass Suzuki als Fahrzeughersteller den Betrieb mit einem AHK-Heckträger nicht freigibt.

    Wenn ein Hersteller einer AHK dies explizit freigibt, und sich über die Freigabe des Fahrzeugherstellers hinweg setzt, dann übernimmt Suzuki keinerlei Haftung.

    Also sind wir wieder an der Stelle angekommen, wo wir vor zwei Seiten schon einmal waren. ;)

    Jup.

    Und das Monopol für die entsprechenden Lehrgänge um nach §21 prüfen zu dürfen liegt - wenn ich mich nicht irre - nach wie vor bei TÜV und DEKRA.

    Da wird es jetzt erstmal nen ziemlichen Ansturm geben. Und es wird mit Sicherheit erst der „eigene Nachwuchs“ geschult und erst wenn Lehrgangsplätze frei sind rücken Teilnehmer aus den anderen Organisiationen auf.

    Es hängt immer davon ab wie man fährt und ob man die Fahrweise an den Fahrradträger anpasst.

    Wenn man sportlich fährt wie ohne , dass ist es ziemlich egal mit welchem Auto man fährt.

    Darüber hat der Öamtc, bei euch ADAC mal ausführlich berichtet.

    Ja. Solang man so fahren kann ist das alles kein Problem.

    Wenn du ein Ausweichmanöver fahren MUSST, weil dir jemand in die Spur zieht oder auf einmal ein Hindernis auftaucht, dann kannst du kein Rücksicht mehr auf Beladung nehmen. Und genau das sind die gefährlichen Momente.

    Daher mache ich mit jeder unbekannten Beladung - egal ob Heckträger, Anhänger oder Dachlasten - immer einen kleinen Ausweich- und Bremstest.

    Darauf bezogen sich auch meine Aussagen.

    Ich bin mit Sicherheit kein Unschuldslamm, und es werden hier im Forum viele bestätigen können, dass ich es früher auch nie so genau genommen habe (Anhänger waren immer deutlich schwerer als die zul. Anhängelasten - und ich rede nicht von 100kg oder 200kg).

    Lag damals auch daran, dass das Geld gefehlt hat um nen anständiges Zugfahrzeug und den Anhänger zu mieten.

    Zum Glück kann ich sagen - und darüber bin ich selbst sehr erstaunt - dass nie etwas passiert ist.

    Wenn du einfach an der Polizei vorbeifährst, dann interessiert sich kein Mensch dafür.

    Bisher hat hier niemand irgendetwas von Horrormärchen erzählt, die Diskussion ging um Fahrphysik, Zuständigkeit von Behörden und Empfehlung seitens Fahrzeughersteller.

    Horrormärchen würden so aussehen:

    [schwarzmalmodus an]

    Wenn nach einem Ausweichmanöver das Fahrzeug auf dem Dach liegt, dann wird sich jemand dafür interessieren, sehr detailliert sogar!

    Dann wirst du eingesperrt, hast nen kaputtes Auto, musst den Polizei- sowie Bergungseinsatz und die Reparatur der Straße zahlen.

    Und du benötigst auch noch neue Fahrräder, da du den Führerschein erstmal abgibst.

    [schwarzmalmodus aus]

    Naja...die magische Zahl ist fast immer 5% (hab es jetzt nicht genau recherchiert).

    Also wenn 50kg Stützlast erlaubt sind, dann wird es ab 52,5kg schon brenzlig.

    Wenn man dann nicht dafür sorgen kann, dass es weniger werden (wie z.Bsp nen Sattel oder nen Gepäckträger o.ä. vom Fahrrad abschrauben, oder ein Fahrrad ins Auto legen) dann ist an der Stelle die Fahrt mit dem Heckträger zu Ende.

    Bei einem geprüften Heckträger (CE, TÜV,...) wird die Ladungssicherung kein Thema sein wenn alles nach Anleitung angebaut ist.

    Die Zeiten wo von der Polizei nen Auge zugedrückt wird sind vorbei.

    Wenn zur Ulaubsszeit die Caravan- und Wohnwagenkontrollen gemacht werden ist es immer wieder ein Schauspiel.

    Wie will die Polizei die Einhaltung der Stützlast kontrollieren bei einem Fahrradträger :)

    Bei einem Hänger der auf Rädern steht ja, aber nicht bei einem Fahrradträger auf der AHK

    und wenn fallen die 1,5 kg der Messtoleranzen zum Opfer

    wie schon geschrieben wurde,

    Man stellt einfach alles auf eine Waage. Und je nachdem wie genau die Waage ist, sind die Messtoleranzen bei +/- 10Gramm bis +/-50Gramm.

    Hat sogar den Charme, dass du entweder alles zusammen, oder jedes einzeln auf die Waage stellen/legen kannst.

    Das bekommst du deutlich genauer hin als bei einem Anhänger. Bei einem Anhänger ist die gemessene Stützlast auch von der Kupplungshöhe abhängig (bei Mehrachser sowieso, aber auch bei Einachser), daher ergeben sich daraus schon höhere Messfehler.

    Je nachdem wie groß die Überschreitung ist, wird es auch nicht mit bezahlen getan sein.

    Dann heißt es: Die Weiterfahrt ist untersagt!

    Kann ich mir bei 1kg oder 1,5kg allerdings wirklich nicht vorstellen. Da wird die Achslastmessung viel interessanter...

    Ich empfehle auch den Träger und die Fahrräder wirklich mal zu wiegen, denn was die Hersteller angeben ist auch nicht immer ganz richtig.

    ... noch mal, weil das wohl nicht so bekannt ist - die am Fahrzeug montierten Reifen müssen in der Zulassung stehen.

    Stimmt im Grunde, aber...

    ...ich hatte durchaus - aber selten - schon ABEs in der Hand, wo bei den Auflagen explizit stand, dass die Vorführung dieser Rad-Reifen-Kombi nicht erforderlich ist, selbst wenn diese Reifengröße nicht in den Papieren steht.

    In der gleichen Auflage gab es einen Verweis zu einem Prüfbericht im Anhang der ABE, der die allgemeingültige Zulässigkeit dieser Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug benennt, mit einer internen Prüfbericht-Nummer und dem Expliziten Verweis auf das bestimmte Fahrzeug und die ABE/KBA-Nummer der Felge.

    Natürlich ist dieser Prüfbericht zusammen mit der ABE mitzuführen und bei einer Kontrolle entsprechend vorzulegen.

    Leider bleibt es am Ende immer notwendig sich bei einer ABE alle Auflagen genauestens durchzulesen und diese auch penibel zu befolgen, wenn man keinen Ärger haben möchte.

    Der Swift hat doch z.B. auch akustische Verschleißmelder.

    Ja. Aber wenn ich richtig liege, dann ist dieser für den Bremsstein. Wenn du deine Scheibe vorn auf 18mm runterfährst, aber der Bremsbelag noch gut ist, dann quietscht da nix.

    Auch der Indikator über den Füllstand der Bremsflüssigkeit ist dafür ungeeignet, weil auch dieser nur Funktioniert wenn Bremsbeläge immer zusammen mit den Scheiben gewechselt wurden und die Bremsflüssigkeit jedes mal wieder auf max. gefüllt/gewechselt wurde. Dann braucht man sich über den Verschleiß der Bremsscheibe aber auch keine Gedanken machen.

    Bei der Scheibe hilft am Ende nur: Nachmessen (Messchieber)

    Ein AHK-Träger ist grundlegend auch eine fahrdynamische Katastrophe.

    Nen Atera Strada mit zwei Fahrrädern (gesamtes Gewicht 45kg) an einem Opel Insignia war schon sehr unangenehm zu fahren. Ich behaupte jetzt mal dass der Insignia grundlegend als Familienkombi darauf ausgelegt ist einiges an Last aufnehmen zu können (75kg zulässige Stützlast, 750kg ungebremst, 2500kg gebremst - wenn ich mich richtig erinnere).

    Smart Roadster, nur mit dem leeren Heckträger auf der AHK (wegen Überführung des AHK-Trägers), selbst nur mit Stadtbetrieb fast unfahrbar. Das Fahrwerk vom Smart Roadster ist normalerweise nicht aus der Ruhe zu bekommen. Der Träger wiegt leer 14kg, die zulässige Stützlast sind 35kg beim Smart Roadster.

    Warum ist das so...ein Fahrradheckträger ist in keiner Weise mit einem Anhänger vergleichbar!

    Der AHK-Fahrradträger setzt ganz hinten am Fahrzeug am Kugelkopf an. Aber der Dynamische Krafteintrag ist noch deutlich weiter hinten. Damit vergrößert sich der Hebel, den Kraft bis zur Achse des Fahrzeugs hat. Kraft mal Hebel ergibt ein Drehmoment welches mit jedem Einfedern, jeder noch so kleinen Unebenheit auf der Straße hinten am Fahrzeug irgendwo hinzerrt.

    Machen wir es plakativ:

    Obiges Beispiel - Fahrradträger mit zwei Fahrrädern 45kg (ca. 450N). Es wirkt 1g (Ausweichmanöver bei mittlerer Geschwindigkeit) seitwärts. Der Kraftansatzpunkt ist ca. 0,5m hinter dem Kugelkopf der AHK, die AHK 0,5m hinter der Hinterachse.

    Auf den Kugelkopf wirkt damit ein Drehmoment von 225Nm. Das muss als Reibleistung auf die AHK übertragen werden, damit sich der Träger nicht wegdreht.

    Belastet mal die Kupplung am Getriebe mit 225Nm...die wird kurz vorm Durchrutschen sein, wenn sie nicht sogar bereits durchrutscht.

    Auf die Hinterachse wirkt ein Drehmoment von 450Nm seitwärts

    Das ist also so als wenn euch ein Fahrzeug mit nem normalen 2l-Turbo-Dieselmotor die Hinterachse seitlich wegschieben möchte.

    Genau aus dem Grund geht auch der AHK-Träger ausschließlich der Hinterachse zu lasten. Grob gesagt muss das Gesamtgewicht des AHK-Trägers (inklusive Fahrräder) je nach Fahrzeugmodell ca. mit Faktor 1,3 bis 1,4 auf die Hinterachse gerechnet werden.

    Also wenn ihr den AHK-Träger mit den Fahrrädern dran habt, dann schätze ich kann noch ne Reisetasche und ne 5l-Dose Bier in den Kofferraum gestellt werden, dann ist die zul. Achslast hinten überschritten. Personen auf dem Rücksitz sind damit auch ausgeschlossen.

    Nun möge sich jeder seinen Teil denken wenn zur Urlaubszeit der Familienvan voll besetzt, mit vollem Kofferraum und 4 Fahrrädern auf der AHK unterwegs ist...

    Und wo ist nun der Unterschied zum Anhänger...der Anhänger trägt die Hauptlast bei richtiger Beladung auf der eigenen Achse (die sich selbst auf der Straße abstütz und den Anhänger führt) vom Fahrzeug muss nur die Sekundärlast getragen werden um den Anhänger zu stützen (Stützlast) und zu lenken (seitliche Kräfte an der AHK).

    Die sind deutlichst geringer als beim AHK-Träger.

    Eine falsche Beladung oder Ladungssicherung eines Anhängers kann auch dazu führen, dass ein Fahrzeug nicht mehr kontrollierbar wird. Es ist die Verantwortung des Fahrzeugführers, dass alles richtig beladen und gesichert ist.

    Ich bin fest davon überzeugt, dass es bei der Aussage von Suzuki nicht um das Material der AHK oder um die AHK selbst geht.

    Suzuki möchte einfach nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass es mit,dem AHK-Träger am Ende gut oder schief geht.

    Daher die Aussage: AHK-Heckträger wird nicht empfohlen.

    ...was jeder einzelne für sich persönlich damit macht...

    Wie bereits richtig gesagt wurde, können sie es nicht verbieten (das könnten sie bei einem Kugelkopf aus Alu, dann aber auch nur für diesen), den gibts aber nicht. Und wenn es diesen gäbe müsste der AHK-Hersteller das Verbot aussprechen.

    Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es für andere AHK-Hersteller eine Freigabe von Suzuki gibt (dieses Schriftstück würde ich mir vom Suzuki-Händler geben lassen).

    Bei einem Dachträger werden meist nur 80-120km/h empfohlen von den Herstellern. Warum empfohlen...weil es keine gesetzlich geregelte Höchstegeschwindigkeit für Dachträger gibt. Wenn man schneller fährt geht die volle Verantwortung auf den Fahrzeugfüher über, der mit 200km/h seine Ski über die Straße verteilt. Wenn er nur 80km/h gefahren wäre und nachweislich den Träger und die Ski korrekt montiert hatte, trägt der Hersteller die Verantwortung.

    Um die Sache Rund zu machen, das Beispiel Toyota Aygo (glaube ich), da ist die AHK nur für den Heckträger zugelassen.

    Wenn der Heckträger angebaut und in die Dose gesteckt wird, weiß das Auto „da hängt hintenwas dran“.

    Ich gehe davon aus, dass damit das ESP in einen anderen Modus geht, frühzeitig eingreift und speziell an der Hinterachse anders regelt als normal.

    Für dieses Fahrzeug gibt es aber auch einen AHK-Hersteller, der mit einem aufwändigen Fahrtest auch die Eignung für einen Anhänger (max 400kg glaube ich) mit seiner AHK nachgewiesen hat. Diese AHK kostet aber ein deutliches Eck mehr als die vom Fahrzeughersteller und es muss zwingend eine technische Abnahme gem. §21 erfolgen und anschließend die Fahrzeugpapiere geändert werden!

    Hierbei übernehmen aber der Hersteller der AHK und der jeweilige Prüfer die technische Verantwortung für die AHK, nicht mehr der Fahrzeughersteller. Für die Ladung (Anhänger, Ladung, Ladungssicherung) ist wiederum der Fahrzeugführer verantwortlich.

    ...viel Text...aber ich denke es ist nun einfach klargestellt, worum es bei der Sache eigentlich geht...

    Das Thema wurde bereits in anderen Forenbereichen diskutiert (benutze mal die Suchfunktion) und kommt immer zum selben Ergebnis:

    Niemand weiß genau warum es so ist.

    Es gibt viele Vermutungen.

    Ich behaupte, dass die Lasten durch einen 50kg schweren AHK-Träger (diese sind bei weitem nicht mit der Last eines Anhängers mit 50kg Stützlast zu vergleichen) von den Karosserien nicht dauerhaft aufgenommen werden können.

    Es ist so - wie bereits richtig geschrieben wurde - dass nir der tatsächliche Wert beim AHK-Träger zählt, nicht die maximal theoretische zulässige Gesamtmasse.

    Für die zulässige AHK-Belastung zählt immer der kleinere angegeebene Wert. Egal ob dieser vom Fahrzeughersteller oder vom AHK-Hersteller kommt.

    Ich weiß nicht, was Du unter Low-Budget verstehst, Böckman und TPV haben sich den Bereich aufgeteilt. TPV macht Stahl- und Aluaufbauten im unteren Preissegment und Böckman Stahl und Spezialaufbauten im oberen Preissegment.

    Genau das versteht man unter Low Budget.

    Ich höre das zum ersten mal, dass es bei 13 Polig original ab Werk nicht bestückte Rückfahrleuchten gibt. Vielleicht waren sie bei Dir auch nur kaputt?

    Nein. Waren sie nicht.

    An meinen Stema hab ich wie, oben beschrieben, nur den 13-poligen Stecker nachgerüstet (Anlage ist 7-polig).

    Aber die Leuchten sehen so aus als wenn die für 13-polig tauglich wäre. Hab sie aufgeschraubt und festgestellt dass die Fassungen fehlen und am Bayonette-Verschluss der fünfte Pin. Also war nichts mit schnellem umbauen auf 13-polig.

    Bei einem Mietanhänger habe ich mal gedacht die Glühlampe wäre kaputt. Hab die Streuscheibe abgenommen. Gleiches Spiel. Nachdem ich mir den Anschlusstecker vom Anhänger angesehen habe waren da auch nur die 7 Pins drin. Dort wo die anderen hätten sein müssen waren nichtmal Löcher.

    Frankreich , Raclet

    Die halten sich auf deren Homepage echt zurück, was technische Details zu den Anhängern angeht.

    Ich drücke die Daumen für eine einfache und schnelle Umrüstung.

    ...ich bin Mal so frei und Poste die Seite hier

    https://www.heck-online.de/ersatzteil/ersatzteil.html

    Die kannte ich noch nicht. Danke!

    ... also der TPV-Hänger, den ich mir gerade neu gekauft habe, hat funktionierende Rückfahrlichter. So wie ich das bis jetzt erlebt habe muss auch funktionieren was angebaut ist. Weil der TÜV-Onkel steckt den Stecker in sein Testgerät und wenn da ne Leuchte nicht funktioniert, ist das ein Mangel. Hatte das Problem bei einen Eigenbaubootstrailer. Mir da ne schöne neue Rückleuchtenkombination angebaut, wo eine Rückfahrleuchte integriert war - aber auf 7-Polig gelassen. Der TÜV-Onkel - nee is nicht, entweder auf 13-Polig und voll beschalten umbauen oder 7-Polig lassen und Rückleuchten ohne Rückfahrlicht anbauen.

    Wenn dort eine Lampemfassung und eine Lampe verbaut ist muss das funktionieren.

    Bei vielen Anhängern ist da nichts drin. Da ist ne weiße Scheibe ohne Funktion und die Lampe ist nicht dafür vorgesehen dass dirt etwas leuchtet (Lampenfassung fehlt, entsprechender pin am Anschluss fehlt).

    Hat dein TPV eine 13-polige Anlage und hast du das ganz sicher schon geprüft?

    Ich sage nicht dass es unmöglich ist oder nicht sein kann, dass TPV solche Rücklichter verbaut. Würde mich aber bei einem Anhänger, der von Böckmann im Low-Busget Segment vertrieben wird, wundern.

    95% aller Anhänger die so rumfahre (ich fahre regelmäßig mit verschiedensten Anhängern) haben mittlerweile einen 13-poligen Stecker, aber eine 7-polige Lichtanlage. Und das ist so 100% zulässig.

    puuhderbaer:

    Das Problem bei genau deinem Anhängermodell ist eben, dass die Lichter in der hinteren Ladebordwand sind.

    Die hintere Wand ist grundlegend mit drei Handgriffen (Flügelmutter, Rändelmutter) abnehmbar gemacht. Aber die Kabel stören.

    Das haben viele gelöst, indem sie einfach das Kabel unter dem Hänger bis hinten durchgezogen haben und hinten eine zweite Dose verbaut haben. Die lässt sich ganz einfach unten am Rahmen installieren.

    Dann kannst du die hintere Wand wie einen Lichtbalken abnehmen und den Kies da rausschieben, das ganze auskärchern damit der Dreck auch komplett rauskommt 7nd die Rückwamd wieder einsetzen und anstecken.

    Was mit gerade aufgefallen ist. Deine Fahreadträger musst du umbauen. Diese Modelle sind nicht für den rückwärtsgerichteten Fahrradtransport zugelassen.

    Bei einer Vollbremsung segeln dir die Fahrräder in die Heckklappe vom Auto.

    Didi1403:

    Von welchem hersteller kaufts du den Campinganhänger?

    Ich bin mir sehr sicher, dass du andere Rücklichter benötigst.

    Die sehen nur so aus, als ob sie den Rückfahrscheinwerfer gätten. Im Gehäuse fehlt aber die entsprechende Lampenfassung und falls am Rücklicht ein Bayonettstecker ist dürfte auch da der pin fehlen.

    Aber komplett vorkonfektioniete Lampen/Kabelsätze kosten auch nicht die Welt.

    Hatte ich bei meinem Stema Motorradtrailer auch, dass ich dachte ist schnell nachgerüstet...denkste...nachdem ich die Lampe (zum Glück bevor ich alles verlegt und umgebaut hab) geöffnet habe, habe ich das Thema schnell verworfen.

    Mit weißem Rücklicht war genau das Rückfahrlicht gemeint.

    Ein Rückfahrlicht kann bei einer 7-poligen Anlage nicht vorhanden sein.

    Bei 7-poligen Anlagen hat man Blinker links/rechts, Licht links/rechts, Bremslicht, Nebelschlussleuchte, Masse. Das ist die minimale gesetzliche Anforderung.

    Die Nebelschlussleuchte ist bei alten DDR-Anhängern und auch älteren Nicht-DDR-Anhängern nicht mit dran. Das genießt Bestandschutz.

    Der Rückwärtsgang sowie Dauerplus/Zündplus kommen erst bei 13-poligen Anlagen dazu.

    Selbst neue Transportanhänger haben normalerweise kein Rückfahrlicht. Die Rücklichter sehen bei Stema und Co. nur so aus als ob sie es hätten. Selbst wenn der Stecker 13-polig ist, ist es nicht dabei. Aktuelle Wohnwagen, wenige neuere Transportanhänger und manche großen Bootsanhänger haben das.

    Allerdings um die ganze Fummelei mit den Adaptern zu umgehen habe ich an allen meinen Anhängern einen 13-poligen Stecker nachgerüstet.

    An meinem Klaufix habe ich ebenfalls (weil ich die Elektrik von vorn bis hinten komplett neu gemacht hab) auch eine Nebelschlussleuchte angebaut, natürlich so dass der „Nostalgische Look“ bewahrt bleibt.

    Du kannst die Höhe noch anpassen.

    An jeder Aufhängung ist eine Mutter (also eigentlich zwei gekonterte), da wo auch der fette Gummidämpfer drauf steckt.

    Die reinschrauben und der Anhänger kommt höher. Musst nur zusehen, dass beide Seiten gleich hoch sind.

    Was meinst du mit „weißes Rücklicht“?

    Die Reifen benötigen glaube ich 4 bar oder sogar 6,5 bar für volle Belastung.

    Steht aber auf dem Reifen drauf.

    Was das Notrad anbelangt: sollte dieses den selben Umfang wie das Originalrad haben, dürfte das doch keine Auswirkungen auf den Allrad haben - oder täusche ich mich da?

    Wenn das Notrad den gleichen Umfang hätte, dann wäre es egal.

    Hat es in der Regel aber nicht (Gewicht, Größe) - das Notrad ist fast immer etwas kleiner als das Serienrad.

    Daher wird bei vielen Herstellern auch beim 2WD empfohlen das Notrad auf die nicht angetriebene Achse zu schrauben bei einem Platten (also müsste man dann zwei Räder wechseln).

    Seit Ich 18 bin ADACplus Mitglied.

    Der ADAC hilft mir immer wenn ich mit dem Auto unterwegs bin (ganz egal mit welchem Auto und wem es gehört), oder mit dem Motorrad (egal mit welchem und wem es gehört), oder wenn evtl ein Anhänger an meinem Auto eine Panne hat (egal welcher und wem er gehört).

    Zudem sind auch alle automatisch mit abgedeckt, die mit mir im Auto sitzen.

    Wenn jemand anderes mit einem meiner Fahrzeuge unterwegs ist (egal ob Auto oder Motorrad), dann hat auch derjenige die Absicherung, dass das Auto dahin kommt wohin es gewüscht ist (egal wie weit von Berlin oder einem anderen Ort entfernt).

    Und derjenige bekommt - wenn ich es richtig im Kopf habe - sogar das Ersatzauto oder ein Bahnticket bezahlt für die Weiterfahrt an den Zielort.

    Daher lasse ich immer bei den Verischerungen und beim Autokauf alle Schutzbriefe streichen und zahle die Jahresmitgliedschaft im ADAC.

    Zudem bekommt man noch monatlich eine „Fachzeitschrift“ mit tlw. falschem Inhalt, schlecht recherchierten Reportagen und „beinflussten“ Tests - das konnte mir bisher kein einziger Schutzbrief bieten ;)