Weil die Dinger einfach gaaaanz großer Mist sind.
Verziehen sich, Reißen, Taugen nix, Finger weg.
Wirst du auch in der Forumsuche fündig...haben alle, die ich kenne, die sie drauf hatten Probleme mit.
Weil die Dinger einfach gaaaanz großer Mist sind.
Verziehen sich, Reißen, Taugen nix, Finger weg.
Wirst du auch in der Forumsuche fündig...haben alle, die ich kenne, die sie drauf hatten Probleme mit.
Man sollte keine Scheiben von Zimmermann verbauen.
Und der Rest ist eigentlich auch nix Besonderes...wenn der Kollege davon Ahnung hat dann geht da nichts schief
Ich denke ein Marder hat ein Kabel durchgebissen.Sehr wahrscheinlich sogar, denn ich bekomme beim Aussteigen immer elektrische Stromschläge und vor kurzem war ein Zündkabel durchgebissen.
Scheinbar kommt das stromführende Kabel irgendwo an Masse und verursacht deine Stromschläge.
Wenn sich ein Zündkabel irgendwo entlädt mit 25000V, dann bekommst du nen Stromschlag.
Bei dem Kabel für den Fensterheber mit 12V bekommst du garantiert keinen Stromschlag (bekommst du ja auch nicht wenn du beim Auto beide Batteriepole mit den Händen berührst).
Faustformel ist ca. 10000 pro Milimeter Funkenübersprung.
Sollte das Kabel vom Fensterheber irgendwo an der Karosse liegen (also an Masse) kommt entweder sofort die Sicherung oder das Kabel fängt an zu schmoren, wenn die Sicherung manipuliert wurde.
Lülle bringt schon die richtigen Ansätze um systematisch den Fehler zu finden. Zu guter letzt muss auch der Fensterhebermotor mal durchgeprüft werden. Oder mit ner Behelfsverkabelung direkt von der Batterie ansteuern
Der Schalter ist als Sicherheit für die Mechaniker etc, wenn z.B. einer die Finger im Motorraum hat, dass der nicht ungewollt angeht
Ich denke es ist eher, dass wenn der Mechaniker vorn im Motorraum bei laufendem Motor eine Diagnose durchführt, oder wenn z. Bsp die Funktion der Lichtmaschine oder/oder geprüft werden muss, dass dann der Motor nicht andauernd ausgeht.
Aber wie dem auch sei, diese Variante mit der Überbrückung finde ich recht charmant.
Müsste im Grundansatz ja auch bei anderen Fahrzeugen klappen.
Die Karosse neigt sich stärker - logischerweise - aber der Schwerpunkt der Beladung bleibt immer innerhalb des Vierecks, welches durch die Räder gebildet wird. Die Last wird vom Dach gleichmäßig auf alle vier Räder verteilt, bei einem Ausweichmanöver zum größten Teil auf die beiden kurvenäußeren Räder. Im Vergleich zum AHK-Heckträger sind es aber immer die zweifache Anzahl der Räder, die der Last ausgesetzt sind (wenn man es auf diese Art vereinfacht - stimmt natürlich nicht zu 100%, aber nahezu)
Ist am Ende wie bei nem Citroen 2CV (also ner Ente). Es kommt zu starker Neigung in der Kurve, aber am Ende passiert nix (solang die Lasten im Bereich der zulässigen Werte liegen).
Die Anfälligkeit bei Seitenwind wird größer. Auch dabei schwankt die Karosse sehr unangenehm und das Auto wird merklich zur Seite gedrückt.
Das mit der Höhe ist tatsächlich ein Problem. Ich kann den Dachgepäckträger bei mir immer nur vormontieren und die Fahrräder erst draufstellen wenn ich aus der Tiefgarage raus bin (beim Skiträger klappt es gerade so, dass er in der Tiefgarage montiert werden kann).
Und der Beladekomfort...naja...selbst ich mit meinen guten 183cm Körpergröße hab Probleme auf dem Alhambra leichte Fahrräder (ca. 10kg) oder auch Skier auf den Alhambra zu verladen.
Da ich das nicht täglich machen muss kann ich damit leben.
Der Ignis oder Swift ist zwar um ein paar cm niedriger als der Alhambra, aber das dürfte den Kohl auch nicht mehr fett machen.
Ja. Das Fahrverhalten ändert sich. Ohne Frage.
Allerdings befindet sich der Schwerpunkt der Ladung (in diesem Falle Fahrräder) über dem Fahrzeug und die Last wird auf beide Achsen und somit alle vier Räder verteilt.
Der Schwerpunkt des Systems (Fahrzeug und Dachlast) verschiebt sich bei einem Fahrradträger und zwei Fahrrädern um ca. 10 bis 15cm in der Höhe, aber so gut wie gar nicht auf den Längs- und Seitenachsen (bei mittiger bzw. symmetrischer Beladung).
Damit ist es für das Fahrwerk deutlich einfacher diese Last mit aufzunehmen und auch bei Ausweichmanövern wegzubügeln.
Edit:
Ich habe auch nie von Überschreitungen der zulässigen Lasten gesprochen. Ich beziehe mich bisher immer darauf, dass die Lasten alle im zulässigen Bereich liegen, und es auch dann eine gewaltigen unterschied macht ob man einen AHK-Heckträger, einen Anhänger und nun auch einen Dachträger benutzt. Und in diesem Vergleich schneidet der AHK-Heckträger am schlechtesten für die Fahrzeugbelastung und Fahrsicherheit ab.
Ich transportiere sehr viel auf dem Dach.
Zum Einen, wenn die AHK mit nem Anhänger belegt ist, passt da kein AHK-Fahrradträger mehr drauf.
Zum anderen hat man mit Dachbox und Co eine sinnvolle Kofferraumerweiterung.
Trotz einiger kräfftiger Bremsungen und in einem Fall ein kleiner Auffahrunfall ist mir noch nie etwas vom Dach gefallen.
Ich hatte mal in Wittenberg beim Treffen (auf dem Betonplatz) einen Dachträger mit zwei Fahrrädern auf meinem Nissan Sunny drauf, da ich auf dem Weg vom Urlaub dort vorbeigefahren bin.
Nachdem ich gefragt wurde ob das überhaupt sicher ist und hält bin ich mit dem User mal hinten auf die Freifläche gefahren und hane ein paar Vollbremsungen und Handbremswendungen gemacht. Die Fahrräder haben gewackelt, mehr auch nicht.
Bei meiner alten Firma wurden auf der Crashbahn ebenfalls Fahrradträger getestet. Selbts die günstigen vom Baumarkt haben bei korrekter Montage einem simulierten Unfall stand gehalten (50km/h auf starre Betonwand).
Wenn sich etwas vom Dach löst, dann ist dies meist (95% aller Fälle) auf eine falsche Montage zurückzuführen.
Allerdings kenne ich bisher keinen Test mit e-Bikes auf dem Dach. Und ein e-Bike (ca. 20kg) auf ein Fahrzeug zu heben, dass höher als 1,3m ist stelle ich mir ebenfalls recht schwierig vor - bei meinem Alhambra würde ich das (fast) für unmöglich halten.
Das ist dann schon eher ne Aussage und heißt, dass es zumindest keine Kleinigkeit ist.
Möglichkeiten wären nun
- Zylinderkopfdichtung defekt
- Ventil oder Ventilsitzring weggebrannt
- Loch im Kolben
- Kolbenringe durch
- Kolbenklemmer und Pleuelabriss ( dann müsste aber ein Loch im Kurbelgehäuse sein
Kann die Werkstatt mal durch die Zündkerzenöffnung endoskopieren?
Besonders Kolben und Ventile/Ventilsitzringe sind interessant.
P0301 heißt Zündaussetzer.
Das kann von ner verschlissenen Zündkerze über Wackelkontakt, defekte Zündspule, falsche Zündkerze, verruste Zündkerze und/oder lockere Zündkerze bis hin zu nem Loch im Zylinder nahezu alles sein.
Das sollte eine gite Werkstatt aber auch sagen und recht schnell sicher diagnostizieren können.
Hier aus dem Forum wird dir nie,and sagen können was mit deinem Auto ist.
Das ist ein Funksystem. Ich denke der Sender (also die Kamera) wird mit dem Rückwärtsgang aktiviert. Der Empfänger wird - so schätze ich - immer auf Empfang sein wenn die Zündung an ist (oder das radio, je nach Art des Anschlusses).
Da wrst du dir nach meiner Einschätzung noch das Siganl vom Rückwärtsgangschalter suchen müssen, falls es nicht schon am Radiokabelbaum irgendwo vorhanden ist.
Ohne Multimeter oder Prüflampe würde ich da gar nicht anfangen zu arbeiten.
Noch ein Hinweis:
Bei dieser Bauart wird das Kennzeichen teilweise verdeckt, somit ist dies nicht zulässig.
Habe selbst schon miterlebt wie HU-Plaketten deswegen verweigert wurden.
...es wird immer lächerlicher...dass du jetzt auch noch das was ich bereits in Meinem ersten Post zu diesem Thema geschrieben habe wiederholst ist schon ne starke persönliche Leistung.
Ich mus nicht recht bekommen, da ich bei diesem Thema einfach recht habe. Und statt es so hinzunehmen, wird von anderen Seiten weiter diskutiert.
Auf meine Anfrage nach einem konkreten Präzidenzfall habe ich ebenfalls noch keine Antwort bekommen...aber ganz viel [achtungironie] „ich weiß es besser und kann es besser“...und anderes Stammtischgefasel.
Ich bin hier raus...und wahrscheinlich kommt gleich sowas wie „na endlich, dann ist hier Ruhe“.
Wenn der Threadersteller echte fachliche Hilfe oder Antworten auf konkrete Fragen möchte kann dies gern per PN erfolgen.
Ich hab den Kern deiner Aussage schon verstanden, und hätte es dabei auch nach Post #20 belassen.
Man gestatte mir bitte aber auch, dass ich mich erklären darf und Aussagen richtigstellen darf, wenn ich direkt angeschrieben werde.
Das ergibt sich aus Par 17, Abs. 1 STVO
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
@floeppy1 Dunhast ja mit Sicherheit nen Präzidenzfall parat, wo ein solches Urteil revidiert wurde, um deine Behauptung hier zu belegen.
Und nein, ich lebe nicht zu 100% nach allen Gesetzen. In einem anderen Thread habe ich dieses auch explizit eingeräumt, dass ich kein Engel bin.
Ich diskutiere aber nicht darüber ob richtig oder falsch oder „nicht so schlimm“, oder das Gesetz oder die Vorschrift sinnlos ist.
Ich stifte mit Aussagen wie „ich hab das schin immer so gemacht und es ist nichts passiert“ andere auch nicht an gegen Gesetze und Vorschriften zu verstoßen, sondern trage mit meinem Wissen und meinen Gedanken eher dazu bei eine legale Lösung zu finden.
Ich finde es grundlegend stumpf, dass man Gesetze und Regeln in „ist ja nicht so schlimm“ und „das ist ja viel schlimmer“ unterteilt.
Den Sicherheitsgurt benötige ich auch zu 99,999% nicht. Lege ihn trotzdem an und es ist selbstverständlich.
Daher ist es auch egal ob man nur mal eben irgendwohin fährt wo man die AHK benötigt. Nichtgebrauch bedeutet man benutzt sie nicht, also dass kein Anhänger, Fahrradträger, Abschleppstange, Schlepphilfe oder Abschleppseil angehängt ist.
Um es entsprechend legal machen zu dürfen habe ich entscheidende Hinweise gegeben.
Auch wenn ich nachts um halb zwei bei menschenleerer Straße eine rote Ampel ignoriere stört es niemanden und ist nicht schlimm, ich mache es dennoch nicht.
...ist vermutlich auch was komplett anderes als die AHK nicht abzunehmen
Und den Grund, dass ich das geschrieben habe, den habe ich ebenfalls angegeben. Irgendwie war mir aber auch klar, dass dies bestimmte User nutzen müssen um zunzeigen was sie doch für nen toller Hech sind und was sie sich alles trauen.
Aber darum geht es in diesem Thread nicht.
Ein Threadersteller hat um eine Beratung gebeten. Die sollte umfassend sein. Und auch alle Seiten und Optionen beleuchten.
Und da ist es vollkommen egal was einzelne User machen und für richtig oder für nicht so schlimm halten
Übrigens auch sehr interessant:
Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.
Autor (ViSdP): Michaela Nolte, Rechtsanwältin Michaela Nolte, 22299 Hamburg
Ich habe mit deinen Posts generell bzw. deinem Post, den ich zitiert habe keinerlei persönliche Probleme. Ich habe diesen als Aufhänger für meine Aussage genommen, da diese sich auf das Thema bezog.
Die Intention meiner Aussage habe ich klar und deutlich und ohne Ironie in meinen Post geschrieben.
Ich habs auch schon im anderen Thread gesagt und sage es wieder.
Diesmal vielleicht so dass es eindeutig ist:
Was du machst ist mir scheißegal!
theoretisch, also wenn man päpstlicher ist als der Papst
, ist es nicht erlaubt, weil die AHK dann eine Leuchte verdeckt (zumindest bei Crossy oder dem neuen Vitara).
Es ist auch praktisch und für Ungläubige nicht erlaubt, wenn durch den Kugelkopf Leuchten oder das Kennzeichen verdeckt werden.
Wenn man eine abnhembare AHK möchte, dannsollte man diese auch abnehmen.
Wenn man eine starre möchte, dann solle man sich eine kaufen, und die Nebelschlussleuchte verlegen.
Wenn ich mich recht erinnere passt die vom Toyota Starlet , erste Serie, an fast jedes Auto und in fast jede Stoßstange. Oder eine flache Zum Unterbau, wie an einigen US-Fahrzeugen zu sehen ist, die für Deutschland zugelassen wurden.
Ich weiß nicht ob es das für Fahrzeuge von Suzuki schon im Zubehör gibt, aber seitdem ich eine ausschwenkbare AHK habe möchte ich nichts anderes mehr.
Und bevor es hier wieder zu Massenverfolgung und Streitereien führt:
Es geht mir nicht darum mit erhobenem Finger dazustehen und Leute zu gängeln, sondern um dem Threadersteller auf mögliche Folgen einer falschen AHK-Auswahl aufmerksam zu machen und ihm Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er Probleme umgehen kann.
...ganz ehrlich...und ich hab es weiter vorne schon mehrfach geschrieben...jeder legt die Aussage so aus wie er es für richtig hält.
Jeder ist für seine Ladung und Ladungssicherung selbst verantwortlich.
Ein Anänger ist mit einem AHK Heckträger von der Belastung her nicht vergleichbar, nicht mal Ansatzweise.
Es geht hier nicht um nen Baleno, sondern um den Ignis.
Ich habe mit meinen Aussagen niemanden persönlich angegriffen.
Ich denke, und man darf mir gern das Gegenteil zeigen, ich bin mit meinen Aussagen fachlich und sachlich gewesen und habe meine Aussagen auch mit entsprechenden Beweisen belegen können (es sei denn ich habe es so gekennzeichnet dass man es erkennen konnte dass es nicht mehr sachlich gewesen ist).
Ich habe deutlich gemacht, dass ich den Aussagen anderer User vertraue.
Ich beziehe mein Wissen aus vorderster Front, weil ich im täglichen Berufsleben mit dem Wahnsinn der Automobilindustrie zu tun habe.
Das Forum und einzelne User können davon profitieren, anderen ist nicht mehr zu helfen.
Ich werd mich bei Gelegenheit, Langerweile und ner Flasche Bier mal hinsetzen und den Belastungsunterschied (speziell der Hinterachse) zwischen Anhänger und Fahrradträger ausrechnen.
Der Kraftangriffspunkt und die Kräfte an sich unterscheiden sich erheblich.
Ich denke auch nicht, dass die Empfehlung seitens Suzuki nur wegen des AHK-Kugelkopf-Materials erfolgt ist keinen AHK-Träger zu nutzen.
Ich gehe mittlerweile fest davon aus, dass das Fahrzeug, Fahrwerk und/oder die Elektronik auf den Heckträger nicht ausgelegt sind.
Diese Aussage traue ich mit als Entwickler in der Fahrzeugindustrie mit langjähriger Erfahrung bei internationalen OEMs einfach mal zu.
Ich kenne die aktuellen COC-Papiere bzw. Betriebsanleitungen oder Zulassungsbescheinigungen von Suzuki nicht um beurteilen zu können ob etwas zu AHK-Heckträgern dort steht. Da vertraue ich den hier gemachten Aussagen einfach.
In jeder AHK ABE/ABG die ich bisher in der Hand hatte stand so etwas drin wie „die Auflagen und Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten“.
Daher wird mit Sicherheit auch kein TÜV-Prüfer irgend etwas gegenteiliges eintragen oder zulassen wenn er nicht einen entsprechenden Prüfbericht vorgelegt bekommt.
Da kommt wieder mein Beispiel mit der AHK für den Smart. Im entsprechenden Gutachten beschreibt der AHK-Hersteller welche Fahrversuche gemacht wurden um den Nachweis zu erbringen, dass der Smart - entgegen der Zulassung des Herstellers - einen Anhänger ziehen kann und darf.
Der europäische Markt ist einer der wenigen, bei dem auch bei Klein-, und Kleinstwagen die Forderung nach einer AHK besteht. Deshalb wird bei den meisten nicht-europäischen Fahrzeugherstellern die AHK in der Entwicklung nicht berücksichtigt.
Und nochmal, wenn du ein Ausweichmanöver, eine Vollbremsung oder sogar beides gleichzeitig machen musst, dann kannst und darfst du auf deine Ladung keine Rücksicht nehmen.
Das hat nichts mit vorsichtig fahren zu tun.
Ansonsten hätte damals bei der A-Klasse das Elchtest-Problem ja auch niemanden interessiert...so fährt man ja normalerweise nicht.
Ja. Kräfte wirken immer. Die Größe der Kräfte ändert sich aber erheblich.
Wurde bereits erläutert. Kannst gern nachrechnen.
Schon allein wenn man es statisch bzw. quasi-statisch berechnet kommt man auf einen Unterschied in Höhe Faktor ca. 2.
Dynamisch geht es vermutlich eher in Richtung Faktor 3 bis 4.