Beiträge von Supernasenbaer

    Der Händler muss keine Garantie geben. Die Garantie ist eine - vom Händler freiwillige - Leistung an den Kunden.

    Du bekommst bei einem Händler aber immer die gesetzliche vorgeschriebene Sachmängelhaftung (für ein Jahr wenn ich mich nicht irre - bin mir gerade nicht sicher), dass heißt bei einem Problem muss in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Händler nachweisen, dass dieser Mangel beim Verkauf nicht da war. Nach 6 Monaten kommt es zu Beweislastumkehr, dann musst du dem Händler nachweisen, dass dieser Mangel beim Vaerkauf bereits da war.

    Keine Klugscheißerei - bevor es hier wieder zu solchen Posts kommt!

    Da es das erste Auto ist macht man sich mit solchen Aussagen einem Handler gegenüber ganz schnell selbst lächerlich.

    Zu dem von dir gezeigten Swift im Link:

    Prinzipiell spricht nichts dagegen.

    Den Preis würde ich noch etwas zu drücken (ich persönlich würde dafür maximal 2000 zahlen, beim Händler 2500).

    Bedenke, dass auch die Ummeldung, die Versicherung und die Steuer sofort fällig werden und das Geld da sein muss.

    Als Führerschein-Neuling würde ich mich bei der Versicherung im Vorfeld erkundigen was das Auto kostet.

    Wenn das Geld begrenzt ist (ohne dir persönlich zu Nahe treten zu wollen) würde ich mir auch vom Versicherungsmakler eine Liste mit den altuell am günstigsten eingestuften Autos geben lassen.

    Den Kaufpreis zahlst du nur einmal, die Versicherung fortlaufend.

    Die Sinnhaftigkeit [...] erschließt sich mir nicht - ist im Grunde auch egal.

    [...]

    Es ist dein Auto, dir muss es gefallen, alles andere ist vollkommen egal.

    [...] also jeder wie es ihm gefällt.

    Ich hab nix anderes gesagt.

    Wenn man das Auto für sich selbst umbaut, so,wie es einem selbst gefällt (und nicht weil es andere cool finden sollen), dann ist die Welt in Ordnung!

    Und naja...selbst mit fast vierzig fällt es mir schwer Autos einfach in Ruhe zu lassen. Mein Smart Roadster ist mittlerweile auch tiefer, breiter, schneller.

    Beim Familienauto bin ich mittlerweile so, dass ich an dem nichts mehr mache was Umbauten angeht.

    ich schließ mich hier mal an.

    Ich möchte gern meinen Ferrari 355 höher legen lassen. Hab Räder von nem LKW gefunden die mir total gefallen, passen aber nicht.

    Im Baumarkt hab ich Holzbretter, Klebeband und Gartenschläuche gefunden, das bringt mir ungefähr 45mm, will ich aber nicht. TÜV sagt, dass Kabelbinder und Blumenerde besser sind.

    Oder ich guck mal in sonem Internet.

    Aber auch https://www.mk-fahrwerkstechnik.de/ und so konnten mir nicht weiter helfen...

    Ok, und nun ernsthaft (auch wenn es mir sichtlich schwer fällt):

    Die Sinnhaftigkeit einen Vitara tieferlegen zu wollen und 19“ zu fahren erschließt sich mir nicht - ist im Grunde auch egal.

    Aber mehr als die einschlägigen Fachhändler für Fahrwerke abzuklappern (MD-Tuning, Sandtler, KW Suspension, FK Automotive, ...) wird hier niemand bzw. sehr Wenige einen wirklichen Tip geben können.

    Eventuell auch mal nen Telefonhörer in die Hand nehmen und anrufen ob die vielleicht ne Lösung haben die nicht direkt im Internet angeboten wird.

    Und so leid es mir tut, aber nach so einem „pampigen“ Post wird auch die Motivation vieler stark sinken da noch zu helfen. Auch wenn du mit deiner Kernaussage sicherlich recht hast, und der Post in dem du auf deinen Fehler hingewiesen wurdest ebenfalls nicht ganz freundlich formuliert war.

    Und noch ein Zusatz: auf dem von dir geposteten Bild steht das Rad nach meinem Empfinden an genau der richtigen Position im Radhaus, so dass es harmonisch aussieht. Ist aber auch nur meine Meinung an der du dich nicht orinetieren musst. Es ist dein Auto, dir muss es gefallen, alles andere ist vollkommen egal.

    Ein rein Radar-basiertes System ist für Verschmutzung am Sender/Empfänger absolut unanfällig.

    Unter welchen Straßen- und Wetterverhältnissen tritt dieser Fehler denn auf?

    In einem meiner früheren Fahrzeuge war der Front-Radar auch gleichzeitig der Unfallverhütungsassistent (also immer aktiv, nicht nur bei Tempomat).

    Bei längerer Fahrt über Kopfsteinpflaster z. Bsp oder Schneefall, Herbstlaub, sogar bei einer schlechten Betonplatten-Autobahn mit diesen Teerwulzten zwischen den Platten und längeren Fahrten über schmale Alleen (viele Bäume links und rechts) hat das Radar offensichtlich zu viele Hindernisse erkannt, konnte diese nicht korrekt bewerten und hat aus Sicherheitsgründen (Vermeidung von Fehlfunktion und ungewollter Vollbremsung) das Radar abgeschaltet.

    Ich kann mir vorstellen, dass dies hier auch das Problem sein könnte.

    Guter Aspekt!

    Nun kann ich mor vorstellen, dass es bei mir bereits Umbauten vor meiner Zeit gab bei dem Roadster, oder - da es ein Fahrzeug von 2003 ist - beim Übertrag von FZG-Schein/Brief auf ZB Teil 1/2 generell bereits ein „A“ eingetragen wird.

    Daher hat die Zulassungsstelle und der Zulassungssdienst das bereits gesehen und es musste nichts geändert werden.

    Ist ja auch alles im Computer hinterlegt. Und auch wenn ich selber an der folgenden Aussage ehrfürchtig zweifle - vielleicht sind ja Berliner Behörden tatsache so fortschrittlich und benutzen die Angaben in den Systemen und benötigen die ZB T2 in meinem geschilderten Fällen wirklich nicht.

    Und wie oben gesagt benutze auch ich die Begriffe Brief/Schein (weil das gemeinhin besser verstanden wird) im normalen Sprachgebrauch.

    An dem Wunsch der Zulassungsstelle die ZB T1/2 beide sehen zu wollen zweifle ich ebenfalls nicht. Und wenn bei der ersten zusätzlichen technischen Änderung aus einem „K“ ein „A“ wird, dann ist das eine gute Begründung.

    Offtopic.

    Nein, mein Bootstrailer als auch mein Jetskianhänger sind explizit als Sonderanhänger für Wasserfahrzeuge, Sportboote und Sonderanhänger für Wasserfeahzeuge, Wassermotorräder ausgewiesen. Wird auch bei der Zulassung sogar mit verschiedenen Typschlüssel-Nummern versehen.

    Das ist mittlerweile - im wahrsten sinne des Wortes - wasserdicht.

    Bei meinem Motorradtrailer steht Sonderanhänger für Kraftfahrzeugtransport im Schein. Dhat aber nen richtiges schwarzes Kennzeichen weil ich damit auch viel im Ausland unterwegs bin und somit die Zulassungs- und Versicherungsfrage einfach geklärt ist. In manchen Ländern werden unsere grünen Kennzeichen „nicht gern gesehen“

    Aber auch hier ist es nen Stück weit immer eine Auslegung mit dem grünen Kennzeichen.

    Wenn ich im kleinen Sportboot 2 Mountainbikes und 4 Rennräder mit dem Anhänger rumfahre ist es eindeutig nicht der Einsatzzweck. Wenn ich auf nem Kajütboot für 6 Personen zwei kleine Klappräder unter Deck im Schrank stehen habe, so kann man argumentieren, dass dies zur Bootsausstatung für Versorgungsfahrten vom Hafen aus dazugehört.

    Offtopic Ende.

    Wenn alles freigängig war und nichts gehangen hat (diese Aussage muss man so erst mal als wahr hinnehmen) dann hätte die Werkstatt im Grunde gar nichts auf Garantie machen müssen.

    Das Abschleifen oder Abdrehen der Bremsscheiben ist eine gängige Methode riefige Scheiben wieder plan zu bekommen.

    Zumal es von der Suzuki-Werkstatt gemacht wirde und sich somit keine Auswirkungen auf die weitere Garantie ergeben.

    Und grundsätzlich sind Verbrauchs- und Verschleißteile aus der Garantie ausgeschlossen wenn kein Fehler des Herstellers vorliegt...und der liegt ja hier nicht vor.

    Solang die Hersteller der Tuningboxen noch legal behaupten und nachweisen können, dass eine Spriteinsparung möglich ist, weil die effiziens des Motors gesteigert werden kann, werden diese auch noch eingetragen werden.

    Fakt ist, dass der Stand, der beim NEFZ oder WLTP benutzt wurde für die Bemessung der KFZ-Steuer eingefroren und bewertet wird. Wenn du an diesem Stand technisch etwas änderst was den Verbrauch erhöht, und dieses nicht zulässig ist und/oder nicht von einem Sachverständigen technisch abgenommen ist, dann ist es ganz einfach Steuerbetrug - ja, das ist ein hartes Wort, aber es ist so.

    Und ich verspreche dir, du wirst keinen Prüfer finden, der die die Deaktivierung von Start-Stop technisch abnimmt, und wenn du einen finden solltest, dann wird sich mit Sicherheit die Zulassungsstelle weigern dieses in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

    Genauso wie wenn ich mit meinem Bootstrailer (grünes Kennzeichen - steuerfrei da Sonderanhänger für den Transport von Wasserfahrzeugen) auf die Idee komme den 6-Meter-Weihnachtsbaum für meine Eltern zu transportieren. Genauso darf ich in mein Baot auf dem Anhänger keine Fahrräder reinstellen, da diese mit der Ausübung des Bootssports nichts zu tun haben.

    Wenn ich das wöllte, dann müsste ich mir ein normales Kennzeichen zuteilen lassen und sowohl Steuern als auch Versicherung bezahlen.

    wolauda:

    Genauso wie breite Reifen, Anhänger oder Urlaubsfahrten mit viel Gepäck.

    Aber das sind alles Dinge, die bei der Verbrauchsermittlung eben nicht geprüft werden. Da wird ein Auto hingestellt und genau so, wie es da steht wird der Prüfzyklus durchgeführt. Das ist dann die B Bemessungsgrundlage für die Steuer und muss vom FZG-Hersteller so eingehalten werden.

    Der Fahrzeughersteller kann dem Kunden natürlich nicht verbieten, dass der Kunde selbst Systeme abschaltet oder sein Fahrzeug belädt oder eine Dachbox benutzt.

    Leider ist genau dieses „Taste-selber-Drücken-nach-dem-Motorstart“ dieser kleine feine Unterschied zwischen Legalität und Illegalität. Auch wenn am Ende technisch gesehen genau das gleiche passiert.

    Didi1403:

    Ich kenne kein Gesetz, dass Start-Stop-Automatik fordert (ich kann es mir aber vorstellen dass es dies gibt oder zumindest bald geben wird). Die FZg-Hersteller müssen aber irgendwie versuchen die EU-Richtlinien zu erfüllen um Strafzahlungen zu umgehen, daher nehmen diese Systeme immer mehr - teilweise seltsame - Auswüchse an.

    Noch genügend Kühlwasser drin?

    Eventuell mal am Kühler komplett das Kühlwasser ablassen und neu befüllen (inklusive Spülung).

    Innenraumfilter würde ich ebenfalls mal prüfen. Vielleicht ist ja nur der Luftstrom zu gering wegen nem zugesetzten Filter, dass die Vermischung mit der Luft im Auto nicht ausreicht um das Auto warm zu bekommen.

    Defekter/Zugesetzter Thermostat/Kühlmittelregler fällt mir noch ein.

    Ansonsten sehe ich es so wie Didi - Wechsel Wärmetauscher sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Der ist in der Regel irgendwo hinter dem Armaturenbrett/Mittelkonsole verbaut.

    Bei meinem Vitara Automatik ist es so, wenn ich vor einer Ampel bremse und dann, wenn der Wagen steht, das Bremspedal nur noch leicht drücke gerade soviel das er nicht weiter rollt, bleibt der Motor an, wenn ich fest die Bremse trete geht er aus.

    Das hat immer ganz gut geklappt.

    Teilweise schalten die modernen Start-Stop-Systeme den Motor aber bereits beim langsamen Rollen mit weniger als 4km/h (und leicht getretener Bremse) bereits aus. Kommt in immer mehr Fahrzeugen (leider).

    Oh Mann...mir kommt fast das Abendessen hoch.

    @Timmey:

    Niemand klugscheißert hier!

    Es gibt Leute, die sich mit solchen Themen befassen (müssen) und dir einen Input geben wollen ggf. um Kosten zu sparen oder um dir gegenüber gemachte Aussagen mit neuen Erkenntnissen erneut zu hinterfragen.

    Auch ich benutze im täglichen Leben noch die Worte Fahrzeugschein und -brief (genauso wie WD40 der Oberbegriff für Sprühfett ist, Tempo für Papiertaschentücher, Jacuzzi für Whirlpool und PS eigentlich jetzt kW sind), weiß aber eben auch recht genau wann das differenziert werden muss.

    In dem von dir geposteten Link wird explizit zwischen der Variante Fahrzeugschein/-brief und Zulassungsbescheinigung Teil I/II unterschieden. Du hast die Aussage aus dem Abschnitt Fahrzeugbrief genommen.

    Wenn man bei einer Behörde anruft und denen erzählt, dass man ein blaues Viereck hat, dann weiß die Behörde, dass die blauen Vierecke am 01.10.2005 abgeschafft und durch grüne Dreiecke ersetzt wurden. Aber die Behörde muss davon ausgehen, dass der Fragende seine Frage richtig stellt, wenn er von blauen Vierecken spricht. Es ist immernoch eine Behörde.

    (EDIT: Ich sage damit nicht, dass deine Zulassungsstelle falsche Aussagen gemacht hat. Ich streite mich auch nicht darum, ob deine Zulassungsstelle die ZB Teil2/Brief sehen möchte. Wenn die das so wünschen, dann können sie das gerne tun.)


    Erfahrungsbericht 1 - Anbau Anhängerkupplung am Smart Roadster:

    Angebaut, technische Abnahme beim TÜV erfolgreich im zweiten Anlauf (hatte nur ein Vergleichsgutachten, musste vom AHK-Hersteller noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Übertrag des Vergleichgutachtesn auf den Roadster einholen).

    Bei der Zulassungsstelle alles dabei gehabt ZB Teil 1 + 2, auf den Teil 2 hat die Dame einmal draufgeschaut, nix weiter. ZB Teil 1 wurde geändert bei den Anhängelasten und bei den technischen Vermerken.

    Erfahrungsbericht 2 - Einbau Gewindefahrwerk, Rad/Reifen-Kombi, Spurverbreiterung am Smart Roadster:

    Abnahme beim TÜV ohne Probleme.

    Aus Zeitgründen habe ich einen Zulassungsdienst beauftragt, der hat die ZB Teil 2 gar nicht erst angenommen - Aussage: Brauchen wir nicht!

    Nach einer Woche habe ich meine geänderte ZB Teil 1 abgeholt.

    ...aber wahrscheinlich habe ich ja nur Glück gehabt, gar nicht verstanden worum es hier geht und weil ich eh keine Ahnung habe klugscheißere ich hier nur fröhlich weiter...

    @Frank0307:

    Zulassungsbescheinigung Teil 2, Feld 23 ist der Raum für Vermerke des Herstellers, da trägt die Zulassungsstelle nix ein.

    In dem Artikel geht es zudem um zusätzliche Reifengrößen

    Die ZB Teil 2 ist eigentlich nurnoch ein Dukoment um das Eigentum des Fahrzeuges nachzuweisen. Im Vergleich zu früher ist dort viel technissches rausgeflogen.

    Die ZB Teil 1 von meinem Roadster hat mittlerweile einen Anhang, die ZB Teil 2 ist nach wie vor unverändert.

    Na denn streite dich doch nicht....

    Ich gehe zu 99,999% davon aus dass du keinen Fahrzeugbrief und auch keinen Fahrzeugschein hast, somit gilt der erste Abschnitt aus dem Link für dich nicht.

    Du hast mit Sicherheit eine Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil2, somit gilt der zweite Absatz.

    Wenn du bei der Zulassungsstelle anrufst und wegen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein fragst geht der jeweilige Mitarbeiter davon aus, dass du diese auch meinst, und sagt somit zurecht, dass beide Dokumente gefordert sind (allerdings auch nur um diese dann in Teil1 und Teil2 umzutauschen).

    Zitat

    Die für Ihr Fahrzeug zulässige Reifendimension finden Sie in in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld (15.1) bis (15.3).

    Zusätzlichen Bereifungsmöglichkeiten:

    (...)

    Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in Teil I – Angabe in Teil II nicht enthalten - geändert werden muss.

    Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann u.a. den Internetseiten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem COC (Cer­tificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), der Datenbestätigung oder der Be­triebser­laubnis entnommen werden.