Beiträge von Supernasenbaer

    Die Formel zur Berechnung des "erlaubten" Austoßes im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht ist nicht linear.

    Je leichter die Fahrzeuge werden umso leichter ist es für die Hersteller den CO2-Ausstoß im Sinne der EU Zielsetzung einzuhalten. Es wurde daher vom "Flottenverbrauch" auf eine CO2 Austoß-Zielsetzung gewechselt, da dieser von Benzin/Diesel/Elektro/CNG/LPG (also der Art des Antriebs) erstmal unabhängig ist.

    Dieses bitte nicht vermischen mit NEFZ/WLTP (bei dem der Verbrauch und die Fahrzeugeffizienzklasse ermittelt wird).

    ...für mich sind das eher Stammtischparolen die hier abgelassen werden...

    Aber nun zurück zum Thema...ich bin hier raus.

    Du kannst die hin und her tauschen. Das Signal ist so schwach dass immer nur der Reifen abgefragt wird der direkt am Sensor vorbei läuft. Jedes Radhaus hat einen Sensor. Daher weis das System auch wo der Druckverlust ist.

    185/45R15 auf einer 7er Felge wirst du vermutlich nicht eingetragen bekommen. Reifenbreite, Flankenhöhe und Felgenbreite passen nicht zusammen.

    Montierbar ist es. Aber der Prüfer müsste dafür recht mutig sein und die Richtlinien aus eigenem Ermessen verlassen.

    ...mir sind keine aktuellen Suzuki-Modelle bekannt, die auch nur annähernd an der 10 Liter-Marke kratzen (weder per Hersteller-Angabe, noch im reellen Fahrbetrieb)...

    An dieser Stelle sei gesagt, dass das Flottenverbrauchsziel für das Jahr 2020 bei 95g CO2 pro km festgelegt ist. Das Ziel wird jährlich neu berechnet, da es sich auch am Durchschnittsgewicht aller verkauften Fahrzeuge orientiert.

    95gCO2 pro km entspricht bei einem Benziner in etwa einem Verbrauch von 4,06 Liter pro 100km.


    Begünstigend werden PHEVs die auch mind. 50km reinelektrisch fahren können (gehen nur zu 1/3 des CO2-Austoßes ein) und Elektrofahrzeuge werden nur als Tank-to-Wheel betrachtet.

    Suzuki verkauft den Swift z.Bsp auch in China (sehr erfolgreich sogar). In China bekommst du ohne Hybrid-Technik in den Großstädten keine Zulassung mehr und vermutlich demnächst sogar Fahrverbote.

    Californien wird demnächst nur noch Full Hybrids oder Elektrofahrzeuge zulassen.

    ich hab den 2ten Radsatz beim kauf mit bekommen

    Autohändler oder Privatkauf?

    Bei privat hast du wohl keine Chance außer wegwerfen oder runterfahren.

    Bei einem Autohändler hätte ich den Radsatz mit dem Hinweiß auf falsche (bzw. nicht zulässige) Rad- Reifen-Kombi zurückgegeben, oder der Händler kann die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Von Suzuki ausstellen lassen oder ein entsprechendes Gutachten geben.

    Wie bereits weiter vorne geschrieben, die Hersteller machen es ja extra so, dass die ganz großen Spritfresser eben nicht in den Flottenverbrauch mit einfließen...aber das jetzt wieder zu erklären warum und wieso...nöö

    Suzuki fährt eine global weitestgehend einheitliche Strategie. Das hat nichts mit Deutschland allein zu tun.

    Das macht Suzuki um global die Variantenvielfalt gering zu halten und somit die Produktionskosten und auch die Einkaufskosten ebenfalls gering zu halten. Ansonsten könnte Suzuki keine Fahrzeuge zu diesen Preisen anbieten.

    Deutschland steht mit der Richtgeschwindigkeit von 130km/h und dem daraus resultierenden Wunsch der breiten Masse nach höher Leistung und hoher Geschwindigkeit allein da.

    Es gibt glaube ich noch zwei weitere Länder weltweit, die keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Diese haben aber auch keine Autobahnen. ;)

    Ich bin schon alles gefahren, von 50PS bis 400PS.

    Aktuell Wechsel ich zwischen 184PS Diesel, 82PS Turbo Benziner, 50PS Zweizylinder Sauger und bis "vor kurzem" 325PS V6 Turbo. Zudem bin ich berufsbedingt andauernd mit Mietwagen aller FZG- und Leistungsklassen unterwegs.

    Alle haben Drehzahlemesser. Wirklich benötigen tue ich den bei keinem der Fahrzeuge.

    Aber vermutlich kann ich damit leben, dass der kleine Motor eben weniger Leistung hat und verlange von diesem auch nicht die Werte des "Großen".

    ...am Ende muss es jeder handhaben wie er es möchte...

    In Thailand wird an fast jedem kleinen Dorfladen Sprit für Roller in Flaschen verkauft (zwei Sorten, angeblich 4Takt und 2Takt). Nen Arbeitskollege aus Thailand hat mir mal gesagt, dass in diesen Flaschen oft irgendwas drin ist (Pinselreiniger, Bremsenreiniger, Spriritus, Diesel, Heizöl...einfach was gerade zum Strecken zur Hand ist). Der Kollege hat das mal notgedrungen ins Auto gekippt (Nissan Micra) und die Kiste ist wohl wie nen Sack Nüsse gelaufen. Immerhin hat er es damit die 5km zur Tankstelle gepackt.

    Wenn du irgendwo im Nirgendwo unterwegs bist (obere Mongolei, Taiga, ...) und Sprit brauchst, dann füllst wahrscheinlich ein was da ist. Da kann man über ROZ91 schon froh sein.

    Das schlaueste, was man bei der Treibstoffwahl machen kann ist, den Empfehlungen des Herstellers zu folgen, denn der schreibt dazu was im Betriebshandbuch.

    Dem ist nichts hinzu zu fügen.

    Alles andere geht in Richtung Stammtischparolen und führt zu end- und ziellosen Diskussionen.

    Jeder der meint, er muss V-Power, ultimate102 oder Kerosin tanken, soll dies tun.

    Ansonsten einfach das reinkippen was der Hersteller sagt.

    Eher interessant ist eigentlich, wie weit man mit der Spritqualität und Oktanzahl runtergehen kann. Wir haben hier einige Weltenbummler im Forum, die sicherlich in Ecken unterwegs sind wo man an den Tankstellen irgendwas aus Pumpfässern bekommt, was von Super95 qualitativ weit entfernt ist.

    Mit ner Programmierung erschließt es sich mir wie das aus nem Signal der Lichtmaschine gehen kann.

    Ich hab mal spaßeshalber 30sek nach Original Alto GF Drehzahlmessern gesucht. Hab ausreichend gefunden und würd mir nie im Leben irgend nen Zubehörteil da reinbasteln. Auch erkenne ich die Notwendigkeit bei diesem Fahrzeug nicht.

    Aber jedem das seine...den Input den ich geben kann hab ich gegeben.

    Dicht an der Stelle, wo der DZM angebaut wird müsste im Kabelbaum ein dreipoliger (vermutlich) weißer Stecker zu finden sein. Dort wird der Originale angeschlossen.

    Mir erschließt sich technisch immer noch nicht, wie ein an der Lichtmaschine angeschlossener DZM funktionieren soll...aber evtl. kann ja der BMW Service mir das beantworten wenn die so gut sind. Ich frag mal nach....

    Aber sehr gerne doch. Auf Nachfolger Seite steht was es kostet wenn man Nebelscheinwerfer bei Sicht über 50m einschaltet.


    https://www.bussgeldkatalog.org/nebelscheinwerfer/

    Ja. Super!


    und genau auf dieser Seite ist weiter unten folgendes zu finden:

    Zitat

    Wann darf man Nebelscheinwerfer benutzen? Das besagt die Straßenverkehrsordnung!

    Laut StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei Dunkelheit nicht gestattet – dann muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

    Viele Autofahrer, denen die Erläuterungen aus der Fahrschule nicht mehr allzu gut im Gedächtnis sind, fragen sich oft: „Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten bzw. anmachen?“ Um zu klären, ab wann Sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und wann nicht, ist ein Blick in die StVO unerlässlich. Wie Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen, ist in § 17 zur Beleuchtung geregelt. Absatz 3, § 17 StVO besagt, dass nur bei erheblicher Sichteinschränkung die Nutzung der Nebelschweinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt ist.

    Darunter werden witterungsbedingte Situationen wie Regen, Schnee oder dichter Nebelgefasst. Sind an einem Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, muss das Abblendlicht nicht zusätzlich leuchten, allerdings sind dann die Begrenzungsleuchten des Autos einzuschalten.

    Das Begrenzungslicht wird auch Standlicht genannt und darf zu den Nebelscheinwerfern zugeschaltet werden. Die Frage: „Wann dürfen Nebelscheinwerfer laut StVO eingeschaltet werden?“ ist also durch die Situation einer erheblichen Sichtbehinderung durch Wetterverhältnisse zu beantworten.

    Und um dem ganzen noch einen draufzusetzen, steht auf eben dieser Seite noch folgendes - womit diese Seite für mich als irgendeine verlässliche Quelle komplett ausscheidet:

    Zitat

    Aber was genau ist unter einer „erheblichen Sichtbehinderung“ zu verstehen? Laut diversen Gerichtsentscheidungen liegt diese dann vor, wenn auf Autobahnen nicht weiter als 150 Meter, auf anderen Straßen nicht mehr als 100 Meter gesehen werden kann. Im Zweifelsfall ist die Nutzung jedoch immer von der individuellen Witterungssituation abhängig. Nebelscheinwerfer ohne Nebel zu benutzen, ist unabhängig vom Namen somit trotzdem erlaubt.

    Ich habe die Diskussion über Nebelscheinwerfer mit 6 Polizeibeamten nachts um 4Uhr auf einem Autobahn-Rastplatz gehabt. Jedesmal wenn wieder einer nen schlaues Buch angeschleppt hat mussten sie einsehen, dass sie wieder nicht begründen können warum sie von mir ein Verwarngeld von (damals) 10Euro kassieren wollen. Nach 45 Minuten und ner Runde Kaffee zusammen (ich wollte die Jungs einladen, durften sie natürlich nicht) haben sie aufgegeben, sich für das nette, höfliche Gespräch bedankt und dass sie wieder etwas gelernt haben.


    ...sorry...nich mitm Commander… ?