Natürlich sind die selbstleuchtenden Kennzeichen zulässig!
Die, die mit ABE/Gutachten verkauft werden.
Es darf sich natürlich nicht jeder in seiner Garage aus ner Plexiglasplatte, Folie und nen paar LEDs so ein Teil selber bauen. Genauso wie man nicht einfach zum Metallbauer gehen darf und sich Tieferlegungsfedern anfertigen lassen darf für das Auto (Das Anfertigen ist zulässig, die Verwendung im Bereich der StVO nicht).
Durchgesetzt hat es sich aufgrund der hohen Kosten nicht (ca. 150EUR).
Ebenso kann nicht jeder Schildermacher an der Zulassungsstelle so ein Kennzeichen anfertigen. Also hast du entweder das Kennzeichen reserviert und bestellst dir auf gut Glück das selbstleuchtende (mir ist es schon passiert, dass ein reserviertes Kennzeichen nicht mehr verfügbar war - die Datenbanken reagieren nicht sekundenaktuell). Oder du lässt dir das Kennzeichen zuweisen, kaufst erstmal ein normales beim Schildermacher, bestellst dann das selbstleuchtende und fährst dann nochmalige Zulassungsstelle um das selbstleuchtende stempeln zu lassen.
Obendrein war die Haltbarkeit wohl auch sehr begrenzt. Teilweise gab es nach 2-3Jahren schon die ersten Ausfälle. Heißt in den meisten Fällen, dass es ein irreparabler Schaden war und ein neues Kennzeichen bestellt und bei der Zulassungsstelle wieder gestempelt werden musste (einfach nur Glühlampe tauschen ist eben nicht drin)
War in Summe ne schöne Idee - aber technisch und wirtschaftlich einfach nicht sinnvoll umzusetzen. Zumal man heutzutage mit LED-Kennzeichenbeleuchtungen noch ein paar - tlw. von den OEMs gewollte - Lichteffekte kreieren kann