Hallo Vanessa das ist wircklich ein dickes Ding.
Wenn du eine Rechtschutz hast, würde ich mir mal einen Anwalt auf diesem Gebiet suchen, vielleicht hilft dir auch der ADAC fallst du Mitglied bist. Eigentlich sollte es egal sein ob du einen RE-Import hast oder einen Deutschen, denn beide haben ganz normale Werksgarantie.
Zu dem Thema Wandlung fällt mir nur ein, das der Wagen ja nur in Ungarn gebaut worden ist, wie jeder andere Swift auch. Den Antrag auf Wandlung würde ich einfach über deinen Anwalt direkt bei Suzuki stellen. Hast du dich mit der Aussage denn auch mal direkt an Suzuki gewendet
P.S. Wenn das Problem laut Techniker bekannt ist, würde ich mir dies auf jeden Fall schriftlich geben lassen, auch mit dem Passus, dass sie nichts daran machen können.