Hmm, in einer ABE können ebenso wie in einem Festigkeitsgutachten, einer ABG, oder einem TÜV-Prüfgutachten, Auflagen stehen, z.B. wird bei manchen Lenkradnaben eine Auflage in die "ABE / ABG", welche den Betrieb jener welcher bei Höhenverstellbaren Lenkrädern verbietet, oder Kombination mit Rad-/Reifenkobi, nur unter Prüfung eines Sachverständigen erlaubt.
Also ne ABE ist nicht zwangsläufig nen "Freifahrtschein", sämtliche Auflagen müssen halt erfüllt sein, damit der Betrieb des angebauten Teils, ohne Überprüfung (Abnahme) eines Sachverständigen, durchgeführt werden darf.
Hatte selbst schon den Fall (bei eigentlich allem was dran war
) :
Angebaut waren/sind: Sportlenkrad, Alufelgen mit gr. Reifentyp, Fahrwerksferden und Alupedale...
Hab ne ABE für alle Teile ( ausgenommen Federn, da ein Festigkeitsgutachten ), aber die Kombination von Rad-/Reifenkombi mit Feder, ebenso die Kombination Lenkrad, Federn, Rad-/Reifen und noch die Kombination mit den Alupedalen, muss einzelt geprüft werden, da die Auflagen es so wollen.
Bei manchen Teilen ist es halt so, das keine Auflagen erhoben werden, z.B. Sportschaltknauf, Folien, u.s.w. und dafür braucht man keine TÜV-Abnahme.
Ansonsten immer schön die ABE lesen, ob man die Auflagen erfüllt... 
edit:
Hopala...
thx... Fehler wurde beseitigt... die Eile, die Eile... 
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