Beiträge von onkel-howdy

    Das wird durchaus nicht einfach...

    Schau ggf mal im Netz ob du an passende D&W Kataloge aus den 80ern kommst. Gibts bei Kleinanzeigen etc. Zur Not nehm mal Kontakt zum KLE vom Fusselblog auf. Der hat sowas auch..da hast du dann auch gleich deinen Nachweis. Und dann is eben nur die Frage ob du mit 4x114 auch nur irgendwas findest. Lochkreisadapter fallen bei ET45 halt leider auch aus...sehr schwierig!

    Aber das was ich gerade erlebe hat weder mit Komfort was zu tun, noch mit einer sinnvollen Härte!

    Ich hab mir das FW gekauft, weil da viel gutes berichtet wurde, gerade weil es den Spaghat wohl kann, zwischen sehr straff und gutem Restkomfort.

    Nochmals: Es gibt keinen Restkomfort bei einem Gewindefahrwerk ohne Härteverstellung und/oder doppletem Gewinde wie einem Lowtec. Es is ja nicht bös gemeint, aber wie kommt man auf die Idee durch eine Tieferlegung dem Komfort zu steigern/Beibehalten zu können? Das ist ja wie sich ne Flasche Schnaps reinstellen um nicht besoffen zu werden.

    Das 'klassische Einfahren' wie manche noch von früher oder vom HörenSagen kennen ist ja so bei den modenen Motoren nicht mehr wirklich notwendig, da sowohl die Materialen, die Fertigunsgtechniken und -toleranzen als auch die Schmiermittel deutlich verbessert wurden.

    Mal aus dem Nähkästchen von jemandem der Maschinen baut, die "Motoren" machen:
    Die Laufflächen sind in der heutigen Zeit so Beschichtet das es den klassischen "Abrieb" wie man ihn kennt schlichtweg nicht mehr gibt. Zuminderst mal bei so ziemlich allen europäischen Herstellern. Das ausgerechnet die Japaner von absehen, halte ich für unwarscheinlich. Von daher ist ein Einfahren in der Tat sooooo nicht mehr nötig.

    Ich verstehe deine Frage(n) nicht...

    Du möchtest Winterräder? Die kaufst du a) Bei Suzuki als Komplettrad (und bist zu 100% sicher das alles OK ist), b) Beim freundlichen Reifenhändler (und hast einen Ansprechpartner vor Ort, c) Im Internet bei z.B. Felgenoutlet.de. Da musst eben in der ABE selbst schauen ob alles "gut" ist.

    50 mm?

    Da hast du wohl einen Schreibfehler drin!

    Nein, es sind in der Tat 50mm. Das hat aktuell vermutlich kein Fahrzeug. Aber wenn du mal z.B. einen Käfer mit Drehstab Vorderachse anschaust kommt das durchaus hin. Und da die Regeln eben teilweise auch noch aus den 50er Jahren sind...Du merkst es aber ganz deutlich gerade bei Tieferlegen. Da misst du die Federbeine aus, drehst alle auf gleiche Höhe, und die Kiste steht krumm obwohl der Boden gerade ist. Das ist dann gerade wenn der Prüfer die Muttern vom Gewindefahrwerk eingetragen hat ziemlich doof, weil die links wie rechts anders sein können. Mein Golf (gut auch 30 Jahre alt) hat in der Höhe 1,5cm Versatz. An der Hinterachse links/rechts auch 1,5cm. Gut, das kann man über die HA Lagerböcke korrigieren. Und nein, der hatte keinen Unfall ;)

    Die Freigängigkeit kann problemlos gegeben sein, aber das Rad trotzdem zu weit aus dem Radhaus stehen und vom Kotflügel nicht genug abgedeckt werden. Dann ist für eine ausreichende Abdeckung im angegebenen Bereich zu sorgen.

    Wobei das aber in der Tat zwar geht, aber bei 99% der Autos nicht zutrifft. Das kommt mal einen Offroader gern mal vor, wo die Räder eben im eingefederten Zustand noch raus stehen. ;)

    Und ja, das mit dem kleinlichen Prüfer der eben FALSCH liegt hast du natürlich recht. Ändert aber nichts an der Tatsache das der Prüfer dann eben auch bei der Schulung kreide holen war...;)

    Wo ich noch fragen habe ist das wir im Swift ja eine hinten eine Verbundlenkerachse haben und so wie ich bis jetzt gelesen habe ein verschränken dann nicht richtig ist.

    Was immer und immer wieder eine Urban Legend ist...Also "Falsch" ist es nicht. Der TÜV macht auch nix anderes. Es ist eben soweit der UNterschied, das die Achse nach VORNE einfedert. Aber bei deinen Serienrädern passiert da nix. Das Gutachten bezieht sich IMMER auf Serien Räder. Sprich alles so eingestellt wie im Gutachten: Kein Thema. Eine Einzelradaufhängung hinten federt nach oben und innen. Das ist der einzige Unterschied. Plus eben, dass deine HA eben durch die Versteifung durch die Konstruktion nicht so weit einfedern kann auf einer Seite.

    Und ja, wer es ganz genau nimmt der lädt hinten eben maximal zu. UND/ODER wenn du hast: Fahr auf nen Bremsenprüstand und zieh langsam die Handbremse an...dabei wird die HA rein gezogen.

    Jetzt habe ich ein Problem oder? Es gibt wohl eine Regel das ich einen 800 mm breiten und 110 mm hohen Gegenstand überfahren können muß.

    GRUNDSÄTZLICH sind diese ominösen 11cm in Österreich. In Deutschland "gilt" 80mm und MITTIG überfahren. Desweiteren ist das eine "Richtlinie". Die erstmal mehr oder weniger rechtlich bindend ist. Das KANN dir dein Prüfer auch deutlich tiefer eintragen.

    Es gibt in Deutschland keinerlei rechtlich bindende "Minderstbodenfreiheit" wie z.B. in Österreich. Es gibt einzig und alleine ein paar Spielregeln aussenrum, wie ein Minderstmass des Nummernschildes (Funfact: Da ist jeder serien Peugeot drunter und theoretisch illegal unterwegs!) und/oder eine Lichtasutrittskante des Scheinwerfers von 500mm.

    Also so mal klug geschissen ;)
    Die Angaben in deinem Gutachten sind eben genau SO, das es immer ohne Probleme geht. Darum hat man ja ein Gewinde. Möchtest du tiefer und dein Prüfer trägt dir das so ein (unter eben der Berücksichtigung der oben genannten drumrum) ist das kein Thema. Ach ja...normal stehen in deinem Gutachten ein Mass vom Federteller zum Gewindeende. Clevere Prüfer tragen dir das ein. Ohne einen Abstand zum Kotflügel. Ist im Prinzip auch richtig ist.

    Klingt nach Ermessenssache vom Prüfer, ob er das ohne weitere Änderungen abnimmt.

    Nö.

    Diese Auflagen stehen nahezu immer drin und sich aber Schall und Rauch. BZW "nur zum Spass" da.

    Warum?

    Weil du an der Karosse bis zu 50mm "Toleranzen" hast. Das bedeutet das z.B. eine Hinterachse bis zu 50mm anders sein kann. Das bedeutet auch das diese auch nie mittig drin sitzt. Die ist zwar gerade, ABER eben nach vorne und zur Seite eben nie mittig drin. Das heisst das ein Rad links past, und rechts eben schleift. Und genau aus diesem Grund gibts diese Auflagen. UNTER Ausnutzunge der Toleranz (was aber bei 50mm auch kein Lada macht) MUSS eben nachgearbeitet werden. Das als Hintergrund.

    Der Prüfer macht auch "nur" einen Kreuztest. Also Hinten links und vorne rechts aufbocken und die anderen 2 Räder in der Luft. Dabei muss zum Kotflügel 6mm (der berüchtigte Bleistifttest) Platz haben. Langt das -> eingetragen, vorne bezahlen. So kann man das auch selbst Zuhause kontrollieren.

    GRUNDSÄTZLICH muss JEDE Felge haben:

    a) eine interne Freigabe vom Hersteller
    b) eine ABE (die hier aber nicht gilt weil ein Fahrwerk verbaut ist)

    c) ein Teilegutachten und eintragen
    d) Ein Traglastnachweis und eintragen

    Wenn du nichts hast -> darfst du diese Felge auch nicht fahren. Das hat jetzt erstmal nichts mit "typisch deutsch" zu tun. Sondern vielmehr mit der Traglast. Jetzt nehmen wir mal einen VW Polo. Den gabs auch mal mit 16" Felgen. Ebenso wie einen VW Phaeton mit 16" zu haben war. Auch der Rest ist absolut gleich bei der Felge. Jetzt wiegt der Polo hast 1 Tonne und läuft 180. Was glaubst was mit der original Felge auf einen 2 Tonnen Phaeton bei 280 passiert? Und genau aus diesem Grund ist das eben so wie es ist.

    Ich hab z.B. an meinem Roadster 2 Felgen mit der originalgrösse eingetragen, weil halt nicht original.

    So und jetzt stellt sich einem natürlich die Frage wer merken soll das es eine Felge von einem anderen Swift ist, wen ALLES gleich ist ;) Vermutlich keine Sau.

    Vergiss aber das extrem dünnflüssige 0W20 das ist nur inzwischen empfohlen wegen Abgaswerte, Spritsparen, etc.

    Im Swift MZ brauchst das ganz sicher nicht

    Sehe ich auch so!

    Zitat

    Wegen der Ölmarke....

    Vergiss es, schau da lieber ob es ein vollsynthetisches oder "nur" Teil synthetisches Öl ist.

    Jein. Die Ölmarke ist in der Tat ziemlich egal. Ich kauf gern Liquid Moly. Warum? Weil der wenigstens noch halbwegs in D Produziert...