Was der Einzelne für richtig hält, muss nicht richtig sein. Klar kann jemand seine Karre mit Plüsch überziehen oder den Unterboden beleuchten, solang der TÜV mitspielt.
Auch steht ganz streng genommen die StVZO in diesem Zusammenhang im Weg, denn die AGA wird einen laut ABE maximalen DB Wert haben, ansonsten gilt der Wert aufm Fahrzeugschein / EG Papier. Wirds lauter, ists nicht zulässig. Ich würde mir das auch aus dem Winkel betrachtet gut überlegen.
Ich verstehe deinen Punkt, aber in meiner Siedlung fahren noch ganz andere Monster (S6,Rs3,M3...) rum... so gesehen macht mein SSS im Vergleich zu denen kaum Krach ><... Klar ist die Bearbeitung der Schubabschaltung nicht ganz legal, aber das muss ja jeder für sich mit dem TÜV abklären. Ich bin der Überzeugung, dass ein wenig blubbern Spaß machen würde, man muss es ja nicht übertreiben. Selbst wenn es mir irgendwann auf die Nerven gehen würde, kann ich es ja jederzeit wieder rückgängig machen lassen.