Hätte jetzt die gleiche Felge 6.5 x 16 nicht ET40 sondern ET50, dann wäre sie nicht eintragungsplichtig und Du könntest einfach ohne weiteres einfach damit rumfahren.
Das stimmt definitiv nicht!
Selbst wenn die Felge dimensionsgleich ist, darf sie nicht einfach so verwendet werden.
Man darf nur die vom Fahrzeughersteller genehmigten Felgen ohne Weiteres verwenden.
Für dimensionsgleiche Räder benötigt man zumindest eine ECE-R124 Genehmigung.
Wenn die Felge andere Dimensionen hat benötigt man entweder eine ABE o. ein Teilegutachten.
Räder mit ABE sind i.d.R. eintragungsfrei. Aber nicht immer, da muss man sich die ABE schon genau durchlesen, insbesondere die Auflagen!
Bei Rädern mit Teilegutachten benötigt man immer eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO.
Räder ohne ECE/ABE/Teilegutachten müssen per Einzelabnahme gemäß §21 StVZO abgenommen werden. Dafür dürfte der aaS zumindest ein Festigkeitsgutachten verlangen.
In manchen Bundesländern (z.B. Hessen) muss man dann anschließend noch zur Bündelungsbehörde.