sollte ich beim verkaufen an den Händler außer ohne Garantie und Gewährleistung noch was in den Vertrag schreiben, bastlerfahrzeug oder Ähnliches. Besten Dank auch wenn ich die Marke wechsel waren die Antworten hier ne große Hilfe.
Gegenüber einem Händler? Nö, du hast da ja selber nichts dran gemacht. Wie ich das hier jetzt gelesen habe ist das wohl ein generelles Problem mit diesen Getrieben, was KFZ-Fachleuten dann auch bekannt sein kann oder sollte.
Nur bei Verkauf an Privat ist das immer so eine Sache. Da ist ein schriftliches Absichern nicht verkehrt, was aber die Möglichkeit es überhaupt an Privat verkaufen zu können stark verringert. Wer kauft ein Fahrzeug, wo bei steht, dass es ein bekanntes technisches Problem hat?
Bei Händlern ist das anders, die geben bei Gebrauchten sogar eine Garantie auf diese Baugruppen und sind dann meist dafür versichert.
Am besten ein KFZ-Händler finden, der sich nicht so mit Suzuki auskennt. Oder bei Inzahlungnahme geben die meist den Listenzeitwert ohne zu diskutieren, denn die wollen ja ein anderes Auto verkaufen. 
Pluspunkt sind hierbei die wenigen Kilometer. 