Beiträge von Quickshift

    Danke für das Feedback und den Link zu Mobilwerk. Das ist auf jeden Fall eine Option.

    Im Winter ist es eigentlich kein Problem, daher habe ich nun ohne noch etwas zeit und hätte auch keine Probleme mit dem genannten zufrieren / anfrieren der Plane. Zuvor hatte ich das Problem nicht, da das Auto zumindest tagsüber überdacht bei der Arbeit stand, nun steht es aber unter der Woche teilweise einige Tage ohne bewegt zu werden und entsprechend sah es dann manchmal aus. Die Plane würde ich dann immer kurz in den Keller bringen. Selbst wenn die Plane nur eine Saison halten würde, wäre das vermutlich noch günstiger (und weniger zeitaufwendig!) als jede Woche das Auto waschen zu müssen.

    Leider habe ich keine Möglichkeit meinen Swift Sport in einer Garage oder einem Carport zu parken.

    Mein Stellplatz ist unter einem Baum und auch auf der Straße sind oft nur Parkplätze unter Bäumen vorhanden, so dass ich etwas zu regelmäßig entweder Vogelkot, Harztropfen oder Flecken vom Laub abwaschen muss, wenn ich nicht möchte, dass der Lack Schaden nimmt. Daher würde ich zumindest dann gerne auf eine Abdeckplane zurückgreifen, wenn ich auf meinem Stellplatz parke und das Auto vermutlich einige Tage stehen bleibt.

    Hat daher jemand eine Empfehlung für eine Abdeckplane für den Swift?

    Gerne auch allgemeine Erfahrungsberichte zu Autoplanen posten, habe noch nie eine verwendet und weiß z.B. nicht, wie aufwendig das Anbringen und Entfernen ist.

    Nachdem ich nun etwa 8000 Kilometer mit dem Swift Sport gefahren bin, möchte ich auch mal eine Rückmeldung geben.

    Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem Swift, man hat viel Platz für ein Auto mit den Maßen, der Verbrauch ist selbst bei zügiger Fahrweise noch recht niedrig und er macht natürlich auch ziemlich viel Spaß.


    Zu den negativen Punkten:

    • Aufprallwarner warnt bei ungefährlichen Situationen
    • Die Klangqualität der Audioanlage ist für meine Bedürfnisse nicht ausreichend
    • Aufschaukeln in schnelle Kurven

    Vermutlich wurden meine Punkte auch schon häufig in diesem Thread genannt, aber ich wollte sie trotzdem noch mal nennen. ;)

    Allerdings sind die Punkte aber auch durch einige Nachrüstungen gut zu beheben.

    Der Golf verkauft sich nicht umsonst in jeder Generation blendend, es ist ein ausgereiftes Fahrzeug und bietet zwischen Basis und R viele Variationen für verschiedene Ansprüche und das, aus meiner Sicht, unaufgeregte Design sowie die Vertrautheit der Marke ziehen entsprechend viele Menschen an.

    Für mich war es allerdings ebenfalls ein Kaufargument für den Swift Sport, dass noch analoge Tachos verwendet werden. Zusammen mit der digitalen Anzeige des Bordcomputers in der Mitte finde ich das komplett ausreichend. Auch die Bedienelemente in der Konsole sowie das "Entertainment" System sind für meine Bedürfnisse genau richtig. Ich kenne aber auch Leute, die digitale Anzeigen als Upgrade empfinden bzw. das futuristische (eigentlich nun schon gegenwärtige) Design befürworten und es entsprechend toll finden wenn sie jetzt zwei große Tablet-Displays nebeneinander haben wie etwa bei den neuen Mercedes Modellen. Dazu gehört dann noch die Ambiente-Beleuchtung im Innenraum. Hatte ich ebenfalls zuvor im Renault Megane IV (Dienstwagen) und mir hat es, ebenso wie vielen Mitfahrern gefallen, aber es war und bleibt für mich kein Must-have. Es kommt einfach darauf an, worauf der Fahrer / Besitzer eines Fahrzeugs viel Wert legt.

    Wie bereits zuvor von anderen erwähnt, bedient Suzuki in Deutschland und Europa eher eine Nische und hat kein Interesse daran, in die anderen Regionen vorzustoßen durch erhöhte Materialqualität oder viele Austattungsvarianten.

    Motec hat mir geantwortet und meinte das die nächsten Nachträge erst im Frühjahr sind und nicht sicher ist das der AZ dabei ist. Ich sehe als einzige Möglichkeit es mit dem Gutachten vom NZ über Einzelabnahme zu versuchen. Allerdings ist das ein teurer Spaß für einen Versuch.

    Falls noch jemand aktuell an den Motec Ultralight interessiert ist: Ich habe bei einer Anfrage in diesem Jahr dieselbe Antwort erhalten. Ende März wüsste man erst mehr.

    In Anbetracht dessen, dass die gleiche Aussage aber schon vor zwei Jahren gemacht wurde, scheint es mir doch eher unwahrscheinlich, dass der AZ noch ins Gutachten aufgenommen wird. Ich werde mich wohl anderweitig umsehen.

    Das sehe ich genauso, und darauf habe ich in meinem Beitrag auch hingewiesen. Sprich, der Fahrer wird bei einer Kontrolle schlecht darlegen können, dass er das Video nicht angesehen hat bzw. nicht abgelenkt wurde.

    Für mich war nur fraglich , ob es tatsächlich verboten ist, diese Sperre aufzuheben. Denn der Fahrer hat zwar die Sorgfalt zu tragen, dass er durch ein Gerät nicht abgelenkt wird, doch habe ich keine Vorschrift gefunden, die diese Sperre an sich vorschreibt. Wenn dem so wäre, müsste letztlich auch die händische Bedienung des Radios, Navi etc. generell ab einer bestimmten Geschwindigkeit, nicht mehr möglich sein, da es dann auch schwierig wird seine Sorgfaltspflicht einzuhalten.

    Konsequenterweise dürfte etwa auch kein Smartphone in einer Halterung angebracht sein, denn darauf kann der Fahrer ebenfalls Videos ansehen.


    Wird dann aber ggf. auch etwas zu theoretisch. Letztlich lassen die Gesetze oft Raum für Auslegung, sonst gäbe es keine Nachbesserungen von und auch viel weniger Verfahren.

    Hier wird sofort unterstellt, dass der Fahrer das Video schaut. Was ist, wenn der Threadersteller es freischalten will, so dass der bzw. die Mitfahrer schauen können? Streng genommen dürfte sonst auch der Beifahrer kein Video auf seinem Smartphone während der Fahrt angucken. Dass der Fahrer beim Fahren keinen Film anschauen sollte, steht doch ohnehin außer Frage. Wird wohl nur schwer sein, zu widerlegen, dass man als Fahrer nicht selbst schaut.

    Ob man das in einem Forum unterstützen will, ist dann eine andere Frage. Letztlich gibt es heute genug Möglichkeiten für die Mitfahrer, ein Video zu schauen, ohne dass es den Fahrer direkt irritiert (Smartphone/Tablet mit Kopfhörer), so dass schon fraglich ist, warum man das aufheben möchte.

    Meines Wissens nach ist das aber eine freiwillige Maßnahme der Hersteller, um hier ein mögliches Haftungsrisiko zu umgehen. Die Nutzung hat also wohl ein Bußgeld zur Folge. Ob der Umbau aber direkt zum Verlust der Zulassung führt?

    Da das umgehen dieser Sperre widerrechtlich ist, kann ich dir das nicht erklären.


    Was ich dir erklären könnte, ist wie die Sperre technisch realisiert ist um deine technische Neugier zu befriedigen. Da du danach allerdings nicht gefragt hast....

    Ist das überhaupt eine gesetzliche Vorgabe? Bisher dachte ich, das wäre lediglich von den Herstellern zwecks höherer Sicherheit so umgesetzt. Auch das eigene rechtliche Risiko werden sie damit wohl verringern wollen. Wenn man es allerdings umgeht und deswegen einen Unfall verursacht, wird das ziemlich sicher bei der Schuldzumessung bzw. der Strafzumessung berücksichtigt.

    Ich würde das allerdings auch so interpretieren, dass die beiden Teile in Verbindung eine ABE haben. Zumindest wird es so vom Shop deklariert.

    In der Beschreibung steht dazu passend:

    "Hersteller-Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ragazzon Gutachten für Mittel- und Vorschalldämpfer sowie Verbindungsrohre in Einzelfällen nur in Kombination mit dem Ragazzon Endschalldämpfer geeigent sind. Bitte informieren Sie sich deshalb beim Kundenservice von Dein-Sportauspuff.de, ob die von Ihnen gewünschte Kombination möglich ist."

    Das hört sich dann sogar fast so an, als hätten die Teile ggf. einzeln keine ABE, sondern eben nur in Kombination. Wer trotzdem Zweifel hat, wird eben noch mal nachfragen müssen.