Beiträge von blumenhans

    nicht ganz, wenn es europäisches Ausland ist, gilt europäisches Recht !!!

    In Europa hat EU-Recht Vorrang. Das stimmt soweit. Die EU-Richtlinien sind grundsätzlich nur Vorgaben, die die jeweiligen EU-Staaten in ihrem nationalen Gesetz umsetzen müssen. In diesem Fall gibt die EU Gewährleistung vor, wie diese erreicht wird ist Sache der Staaten. Insofern unterscheiden sich die Gesetze, daher auch die Kaufverträge und die draus resultierenden Pflichten und Gewährleistungsansprüche. Wenn man in Ungarn ein Wagen kauft gilt zunächst das ungarische Gesetz zur Sachmangelhaftung. Wenn du einen Sachmangel hast (Achtung: Kein Garantiefall), geht das nur bei dem Händler/Verkäufer im jeweiligen Herkunftsland unter Beachtung derer Gesetze. Garantie ist grundsätzlich was anderes und kann europaweit überall geltend gemacht werden, da hat der EU-Gerichtshof so geurteilt. Ich hoffe jetzt herrscht Klarheit

    Wenn das EU Fahrzeug von einem deutschen Händler gekauft wird, solltest einen Sachmangel in der Regel auch durchsetzen können..

    Habe nichts anderes gesagt:

    Kauf bei deutschem Händler = Kaufvertrag nach deutschem Recht = Anspruch in Deutschland umsetzbar nach deutschen Normen.

    Vermittlung durch deutschen Importeur, der in deinem Namen und Auftrag ein Auto im Ausland kauft = Kaufvertrag nach fremdländischen Gesetz = Anspruch nach fremdländischen Gesetz. D.h. grundsätzlich ist in diesem Fall der Importeur aus der Sache raus und man müsste sich an den ausländischen Händler wenden.

    Garantie ist nicht gleich Garantie. Meines Erachtens fällt die genannte "Fehllackierung" eher in den Bereich der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung nach BGB) als in die Garantie. Die Garantie ist ja in den Garantiebedingungen (im Übrigen online verfügbar) geregelt. Dort sind eher die technischen Aspekte aufgeführt. Korrekt ist, dass Mängel, die unter die Garantie fallen, europaweit behoben werden müssen.

    Wenn man das Fahrzeug in Deutschland gekauft hat, stellt die Lackierung vermutlich einen Sachmangel (kein Garantiefall, sondern Gewährleistungsfall) nach deutschem Recht dar und der Verkäufer/Händler (Suzuki) müsste diesen Mangel beseitigen. Wenn es ein Reimport ist und das Fahrzeug per Vermittlungsauftrag nach Deutschland beordert wurde, hast du einen Kaufvertrag und damit die Sachmangelhaftung nach dem fremdländischen Recht an der Backe. D.h. in diesem Fall greift weder die EU-Norm noch die deutsche Gewährleistung. Somit müsstet du dich mit dem Werk in (vermutlich) Ungarn auseinandersetzen und prüfen, wie das in dem Herkunftsland geregelt ist.