nicht ganz, wenn es europäisches Ausland ist, gilt europäisches Recht !!!
In Europa hat EU-Recht Vorrang. Das stimmt soweit. Die EU-Richtlinien sind grundsätzlich nur Vorgaben, die die jeweiligen EU-Staaten in ihrem nationalen Gesetz umsetzen müssen. In diesem Fall gibt die EU Gewährleistung vor, wie diese erreicht wird ist Sache der Staaten. Insofern unterscheiden sich die Gesetze, daher auch die Kaufverträge und die draus resultierenden Pflichten und Gewährleistungsansprüche. Wenn man in Ungarn ein Wagen kauft gilt zunächst das ungarische Gesetz zur Sachmangelhaftung. Wenn du einen Sachmangel hast (Achtung: Kein Garantiefall), geht das nur bei dem Händler/Verkäufer im jeweiligen Herkunftsland unter Beachtung derer Gesetze. Garantie ist grundsätzlich was anderes und kann europaweit überall geltend gemacht werden, da hat der EU-Gerichtshof so geurteilt. Ich hoffe jetzt herrscht Klarheit