... das ist das Problem - jeder liest da wieder raus was ihm am besten gefällt.
Ich lese aus der Aussage raus, dass es generell für die Montage von Fahrradheckträgern am Ignis MF keine Freigabe gibt und diese Aussage überlagert alles, egal welche Hängerkupplung von welchen Hersteller da am Ignis dran ist. Außerdem gibt es keine original von Suzuki für den Ignis hergestellte Hängerkupplung - die Autohäuser nehmen aus dem Zubehörsortiment was gerade günstig greifbar ist, es sei denn, man will eine speziell nach Wunsch verbaut haben.
Ich hab z.B. original ab Autohaus eine ARAGON 1100/75 dran, welche für Heckträger freigegeben ist, aber mit dem Hinweis, die Vorgaben des Autoherstellers zu beachten. Es wird wohl schwer werden, 2 Leute zu finden, welche ihren Ignis mit Hängerkupplung bestellt haben, die den gleichen Typ von Hängerkupplung angebaut haben.
Und der letzte Satz - sie machen keine Aussagen über Teile der Zubehörhersteller, logisch, das können nur die jeweiligen Hersteller selber. Aber die Aussage des Zubehörherstellers kann nicht die Freigabe des Autoherstellers überlagern.
Es geht ja nicht um die Fähigkeiten einer Hängerkupplung, sondern um die Kräfte, die durch einen Heckträger erzeugt werden. Eine Hängerkupplung ist kein Upgrade was die Leistungsparameter oder Fähigkeiten Kräfte zu händeln, verbessert, sondern nur ein Verbindungsteil, mit dem zusätzliche Massen in problematischer Position dem Fahrzeug hinzugefügt werden. Und Suzuki sagt, eine zusätzliche Masse an dieser Position können wir nicht freigeben.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Nur mal so als Beispiel, ich kann auch am Ignis Reifen montieren, die 270 km/h laufen dürfen - das heißt dann aber nicht, dass der Ignis dann für 270 km/h ausgelegt ist, denn die Reifen haben nichts an der Leistungsfähigkeit des Fahrwerkes, z.B. der Bremsen, Lager, Aufhängungen, verändert und Suzuki wird da auch mit dem Kopf wackeln, da die den Ignis nur für Geschwindigkeiten im 170 km/h-Bereich freigegeben haben.