Schon mal mit Lichthupe versucht?
"Sie dürfen die Lichthupe jedoch betätigen, wenn der Fahrer eines auf der linken Spur fahrenden Fahrzeugs Ihre Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken. Allerdings dürfen Sie sie nur kurz geben, also stoßweise und wenige Sekunden lang. Wenn Sie dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (geregelt in § 4 StVO, halber Tachowert), begehen Sie weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Nötigung."