Nachdem
mein Suzuki Swift Baujahr 2013 bedingt durch einen Konstruktionsfehler
der Sitzheizung einer Rückrufaktion unterlag und im Zuge dieser die
Sitzheizung auf beiden Vordersitzen ausgetauscht werden musste, heizt
diese nun zwischen 3 bis 4 Minuten auf lauwarmer Stufe und schaltet sich
danach aus. Während einer Fahrzeit von ca. 30 Minuten schaltet sich
diese dann entweder gar nicht mehr ein oder nach ca. 20 Minuten um
wiederum 3 bis 4 Minuten lauwarm zu heizen. Vor dem Tausch war es so,
dass die Sitzheizung 10 Minuten lang bei extrem starker Stufe heizte und
sich dann deaktivierte. Von diesem Umstand ist ein Suzuki-Foren
vielfach zu lesen.
Eine entsprechende Reklamation bei der SUZUKI
Austria Automobil Handels Gesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg brachte
dann das Fass zum Überlaufen. Der durch den Konstruktionsfehler
verursachte Zwangsaustausch wird dem Kunden als kostenlose
Verbesserungsmaßnahme verkauft. Zitat aus der schriftlich vorliegenden
Stellungnahme: „Die Kombination aus dünnem Kabelquerschnitt und höherer
mechanischer Beanspruchung kann somit jedoch nach einiger Zeit zu einem
Kabelbruch führen, was im günstigsten Fall ein Nachlassen der
Heizleistung bis hin zum kompletten Ausfall zur Folge hat. Damit die
Sicherheit und auch die Funktion gewährleistet ist, hat der Hersteller
die Bauteile überarbeitet und in die Produktion einfließen lassen.
Betroffene, zugelassene Fahrzeuge werden mittels Rückrufaktion durch
unsere Vertragspartner verbessert um Ausfälle auszuschließen. Es kann
jetzt nicht sein, dass eine wesentliche Verbesserung in Bezug auf
Sicherheit, Qualität, Standzeit sowie Wärmeempfinden kostenlos von
SUZUKI zur Verfügung gestellt und die Leistung von Ihnen negiert wird.“
Darüber
hinaus wird in der Stellungnahme wie folgt argumentiert. Zitat: „Das
Sitzheizungssystem wurde so entwickelt, dass die Sitztemperatur auf
einem Niveau gehalten werden kann, wenn sich der Sitzheizungsschalter in
Stellung "ON" befindet. Dies wird durch wiederholtes Ein- und
Ausschalten durch den Thermostaten bewirkt.“ Genau dies entspricht
jedoch nicht dem Verhalten der vorliegenden Sitzheizung. Diese heizt auf
und schaltet sich danach für die Dauer von ca. 15 bis 20 Minuten
komplett ab. Von einem „halten der Sitztemperatur auf einem Niveau“ kann
daher keine Rede sein.
In Summe zeigt dieses Beispiel, dass die
Mitarbeiter bei Suzuki es erstens nicht verstehen, wie eine
Kundenreklamation ordentlich bearbeitet wird. Darüber hinaus bekommt der
Kunde nach dem Zwangstausch eine schlechter funktionierende Sitzheizung
zurück, was aus Kundensicht eine klare Minderleistung darstellt.
Interessant
ist auch der Umstand, dass sich von Seiten Suzuki niemand bis dato die
Mühe machte herauszufinden, ob das Verhalten meiner Sitzheizung
überhaupt so passt. Z.B. mit Hilfe einer Temperaturmessung oder
Fehleranalyse. Stattdessen wird dem Kunden versucht, via Email zu
erklären, dass die Sitzheizung einwandfrei funktioniert.
Dieser
Fall wurde dem Konsumentenschutz weitergeleitet und führte erfolgreich
dazu, dass es einen bis dato zufriedenen Suzuki-Kunden weniger gibt.