Beiträge von JeanBatten

    Hallo temardo,

    gerade habe ich die Info von meinem Verkäufer erhalten, dass die Werkstatt, die die bisherigen Veränderungen an dem Auto vorgenommen hat, nun sagt:

    Einbau des Kat ist bei diesem Motor unmöglich!

    Der Verkäufer und ich haben gerade telefoniert - und sind natürlich ratlos, weil wir nicht wissen, wie zuverlässig diese Aussage ist .... oder ob die Werkstatt es sich nun einfach machen möchte und einfach nicht weiter kompliziert vorgehen will.

    Die Werkstatt sucht nun nach irgendeiner Bestimmung, wonach das Fahrzeug dennoch so durch den §21 kommen MUSS.

    Ist natürlich wohl der bequemere Weg.

    Du sagst jedoch, dass der Einbau nicht ausgeschlosen sei und "basteln" bliebe.

    Kannst Du da konkreter werden?

    Also stimmt wohl unser Eindruck, dass die Werkstatt jetzt das nur nicht durchziehen mag?

    LG

    Hallo zusammen,

    danke für Eure bisherige Hilfe.

    Die hat mich schon ganz schön weitergebracht.

    Nach langem, zähem Ringen mit der Zulassungsstelle haben die nun endlich grünes Licht gegeben. Trotz fehlender Papiere.

    Nun tut sich jedoch ein neues Problem auf.

    Das Auto wurde beim TÜV wegen des §21 vorgefahren. Alles in allerbester Ordnung. Zunächst.

    Bis auf die Felgen, auf die es scheinbar keine ABE gibt und die nicht beizubringen ist. (Aussage Werkstatt)

    Und bis auf ein namhaftes Problem:

    das Auto hat keinen Kat und der TÜV verlangt diesen bei dem vorliegenden Baujahr (1993).


    Wir (der Verkäufer und ich) haben es jetzt bis hierhin geschafft. Neue Scheinwerfer und so alles Mögliche TÜV-reif gemacht.

    Und nun die Sache mit dem Kat, was ja auch für mich von Vorteil ist aus steuerlichen Gründen.

    Kann mir jemand dazu ne Auskunft geben?
    Kosten? Aufwand? Etc.

    Auch hier bin ich ziemlich unwissend.

    Danke!

    LG

    Hallo Quertreiber,

    also wegen des Rostes mache ich mir momentan weniger Sorgen. Aber gut, dass Du's sagst. Also dass damit zu rechnen ist, dass das mal massiv anfangen könnte.
    Das Auto ist diesbezüglich in einem sehr gten und insgesamt gepflegten Zustand. (Ich stelle während der Suche fest, dass "üblicherweise" der Pflegezustand miserabel ist. Vor allem im Innenraum. Was jetzt nicht zwangsläufig ein Problem ist, aber verwundern tut's doch)

    Weiß jemand, was neue Scheinwerfer in etwa kosten? Mit welchem Aufwand also hier nebst Einbau zu rechnen ist?

    Ich denke, nach dem, was ich von Euch erfahren habe, werde ich dem Verkäufer vorschlagen, dass er sich um die Abnahme gem. §21 StVZO sorgt und wenn die Erlaubnis erteilt ist, ich dann das Fahrzeug kaufe. Vorher wäre es wirklich problematisch.

    Immerhin möchte er noch nen stattlichen Preis für den Vitara. Und dies so ganz ohne Straßenzulassung und Papiere etc.


    Vielen Dank für Eure Antworten!

    LG

    Vielen Dank, temaro, für Deine Hilfe.

    Ich werde nächste Woche mal die Zulassungsstelle bzw. den TÜV zusätzlich kontaktieren.
    Und das Ergebnis hier berichten, falls es noch jemand nach mir zukünftig wissen möchte.

    Generell denke ich, dass es besser ist, wenn ich dieses Procedere dem Verkäufer überlasse. Sonst wäre das dann eher die Katze im Sack gekauft. (Davon mal abgesehen, dass ich das Fahrzeug nur mit dem Lkw hier zu mir kriege, da Kurzzeitkennzeichen in diesem Fall auch ausscheiden wird).

    Mal sehen, ob der Verkäufer darauf eingeht. Ich hoffe doch. Denn den Wagen finde ich schön. (Schön heißt in meinem Fall = vom Grundsatz her habe ich null Ahnung davon :S )

    Danke!

    Hallo zusammen,

    habe gerade Euer Forum gefunden und würde mich über hilfreiche Tipps zur Zulassung eines Vitara freuen!

    Mir wurde das Fahrzeug heute zum Kauf angeboten.
    Ein wenig habe ich mich schon im Net aufschlauen können, bin aber dennoch ziemlich verunsichert.

    Das Fahrzeug (Bj. 1993) stammt ursprünglich aus England, wurde dann nach Spanien verkauft und landete schließlich beim dritten Besitzer vor zwei Jahren hier in Deutschland. (Per Lkw-Transport)

    Dieser hat das Fahrzeug dann nicht zugelassen, da er es ausschließlich auf seinem Werksgelände fuhr.

    Jetzt möchte er es verkaufen und ich mag es so gerne haben. :P

    Leider gibt es lediglich den Kaufvertrag zwischen dem Engländer und dem Spanier sowie dem Spanier und dem Deutschen. Mehr Papiere liegen offensichtlich nicht vor.

    Soweit ich jetzt weiß, sind die COC-Papiere zur Zulassung durch mich (falls ich mich letztlich für den Kauf entscheide) erforderlich.
    Gibt es aber nicht.

    Was ich außerdem in Erfahrung bringen konnte, ist, dass die Scheinwerfer ausgetauscht werden müssten. (Eben von Links- auf Rechtsverkehr-Kompatibilität)

    Weiß jemand, wie ich konkret vorgehen muss?

    Mir schwirrt der Kopf. :wacko: ?(


    Herzlichen Dank vorab für Eure Hilfe!