Laut TÜV muss der Airbag ausgebaut / deaktiviert sein, da er bei Mehrpunktgurten keinen Zweck mehr erfüllen kann und eher ein Verletzungsrisiko darstellt.
Kein Zweck, OK. Aber wo ist das Verletzungsrisiko (außer dass man sinnloserweise einem lauten Knall ausgesetzt ist)? Im Idealfall beobachtet man durch die statischen Gurte das Aufgehen des Airbags aus der Ferne ![]()
Aber abgesehen davon ist es ohne "Beziehungen" heute wohl kaum noch möglich sowas eintragen zu lassen. Prüfer die keine Ahnung haben, lassen die Finger davon, und die die Ahnung haben werden auf den Kraftfahrzeugpass verweisen.....