Vielleicht ist folgende Information für den ein oder anderen Hängerfahrer interessant:
(ich bin gerade in einem Caravanforum drauf gestoßen)
es gibt und gab in der letzten Zeit ein paar falsche Anhänger-Steuerbescheide. Teilweise hat der Zoll die selbst korrigiert. Es geht nicht um viel Geld.
Die Steuerberechnung für Anhänger ist wie folgt, je angefangene 200 kg mal 7,46. So weit so klar.
Aber die Stützlast muß vom zulässigen Gesamtgewicht lt. COC-Papier abgezogen werden.
Beispiel: der Hänger hat zGG von 625 kg und die Stützlast ist 50kg , dürfen nur 3x 7,46 € berechnet werden.
Für meinen Hänger leider unrelevant da 750-75kg immer noch > 600kg ist , also 4*7,46 
von Zoll.de:
Steuersatz für Kraftfahrzeuganhänger
Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch insgesamt nicht mehr als 373,24 Euro.
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.