Genau lesen ! Nicht rechtskonform ist die Ablehnung der Garantie, denn die leistet der Hersteller nicht der Händler.
Wie gesagt, es geht nur um den Grundsatz der Ablehnung, nicht darum, ob dieser beanstandete Farbunterschied ein Sachmangel ist!!!
Genau lesen ! Nicht rechtskonform ist die Ablehnung der Garantie, denn die leistet der Hersteller nicht der Händler.
Wie gesagt, es geht nur um den Grundsatz der Ablehnung, nicht darum, ob dieser beanstandete Farbunterschied ein Sachmangel ist!!!
Natürlich widerspricht das Schreiben dem geltenden Recht !
auch in viel sicherheitstelevanteren Dingen...
Deshalb fahren die Leute in der Gegend von @Aries immer mit einem leeren Luftballon im Mund umher.
Falls der Airbag nicht auslöst , knallt man mit dem Brustkorb aufs Lenkrad, presst die Lungen zusammen und der ausgestoßene Atem bläht den Luftballon auf, welcher dann den Kopf schützt ???
Sorry Jan, alter Ostfriesenwitz ?
Lytzerich , oh je , mir ist gerade was eingefallen: stell dir mal vor , die hätten die Heckschürze wie bei meinem Crossy dafür müssen ausschneiden müssen…. ![]()
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Laut EU Gesetzgebung ist Suzuki Deutschland in der Pflicht. Es spielt keine Rolle , wo in der EU das Auto gekauft wurde. Leider stellen sich die Firmen gerne quer, so dass man oft einen Anwalt bemühen muss. Ob die Lacksache ein Garantiefall ist, kann ich von hier allerdings nicht sagen.
Supernasenbaer , richtig. Es wäre ein Leichtes die Bohrlöcher so anzuordnen, dass ein Verdrehen nicht möglich ist. Jeder Stecker im Computer hat einen Verpolungsschutz (wenn es notwendig ist).
ok, danke, dann habe ich bei allen Suzukis Kopien von der Behörde, allerdings mit Stempel.
Dann habe die die Originale eingesackt. Das wird bestimmt lustig , wenn ich auf meinem Original bestehe, denn eine Rechtsgrundlage zum Einbehalten habe ich nicht gefunden.
Jo das ist das Mindeste. Man wär mir das als Firma peinlich ....
ok danke
... wenn die Firma kompetent ist
ein absolutes Unding ! Das sollte selbst die inkompetenteste Werkstatt hinbekommen. Ok, wenn es der Lehrbub war, der Frust hatte, weil er beim Auto davor die Kolbenrückholfeder nicht gefunden hatte, ist es ja noch zu verstehen, aber spätestens bei der Abnahme vom Chef müssen die Glocken klingeln - oder ?
ok danke. Dann könnte ich bei den Suzukis doch die originalen haben ![]()
sieht mir auch echt nach Montagefehler aus.
Ist er aus Brotdorf ?
Ich habe alle Papiere im Original bei mir.
sehen deine originale wie Kopien aus oder sind darauf eindeutig Wasserzeichen zu erkennen ? Bei allen Suzukis von mir sind es Kopien (es sind alles Bar bezahlte Autos, keine Finanzierungen)
lach, das ist Absicht , damit noch genug Platz für einen zweiten Kugelkopf ist.
Ist der aus Brotdorf ? da bin ich gestern gerade noch vorbei gefahren. LG aus VK.
Jörg L. , genau volle Zustimmung. Darüber hinaus haben wir dann noch das Thema Kulanz. Ein guter Händler wird/sollte bei grenzwertigen Garantieleistungen bei einen Stammkunden eher ein Auge zudrücken.
Bei Finanzierung ist es klar. Ich habe aber Bar bezahlt und habe das Papier bereits hier in der Hand. Es geht mir ausschließlich um die Zulassung.
Ich habe in der Suche nicht wirklich das gefunden, was ich wollte.
Ist jemandem bekannt, ob das original COC Papier bei der Erstzulassung bei der Behörde bleibt und man selbst nur eine Kopie zurück bekommt ?
Ich habe auch im Internet und in den Gesetzestextes nichts dazu gefunden.
Hintergrund ist die Erstzulassung eines Wohnanhängers aus Frankreich . In einem anderen Forum wurde ich drauf hingewiesen, dass die Zulassungsbehörden das original COC behalten würden. Aber was ist, wenn ich irgendwann ins Ausland verkaufen wollte. Dann kann ich das nur mit COC ?
Bei meinen Suzukis sieht es tatsächlich so aus, als hätte ich immer nur von der Behörde gestempelte Kopien erhalten.
ah ok, hab gerade gesehen , dass ich mich auch gar nicht verschrieben hatte.
Danke Schlaumeier, ich habe es auch gemerkt und es an die Android Autokorrektur weitergeleitet ? hättest du in deinen Vorherigen Beiträgen nicht nur über andere gelästert, hätte ich gar nix schreiben müssen ???