Naja das frag ich mich eben gerade. Im Prinzip sind ja zwei verschiedene Dinge. Wenn die Rennleitung einen aufhält und man die ABE Papiere dabei hat bzw alles eintragen hat lassen dann ist man die los. Der TÜV schaut ja auch nur danach das die Reifen nicht rausschauen bzw den Radkasten neu abschleifen :). Erhöhter verschleißt etc ist ja "eigene" Sache.
Aber der Herstelle könnte ja Garantie verweigern, z.b. an Radlagern etc wenn da superschwere 17" Felgen dran sind die grad noch beim TüV durchgekommen sind.
Mir gehts um die Neuwagengarantie, nicht Sachmängelgewerleistung, da können die Herstelle keine Bedingungen dran knüpfen.
Im Handbuch steht salop das alles was nicht laut Hersteller Angaben gemacht wird zum Garantieverlust führt. Und hinten im Handbuch wird sehr genau auf die Reifen eingegangen:
6J16 185/55 R16 83V oder 5J15 175/65 R15 84H. Soweit ich weiß kann man da nur in der Traglast nach oben bzw für Winterreifen von dem Höchstgeschwindigkeitsindex abweichen, weil 240er Winterreifen in der größe üblicherweise grad aus sind.
Viele Grüße