Zu erwähnen ist, dass mein Wagen 2 Mal eine neue Betriebserlaubnis erlangt hat. Erst das D2 Fahrwerk, welches ohne Papiere kam und somit §21 war und dann nochmals als die neuen Felgen dazu kamen, welches auch §21 unterliegt, da sich Felgen und Fahrwerk gegenseitig beeinflussen und somit keine ABE greift. Egal, ob man nun einen Schriebs zu den Teilen hat oder nicht, sobald es eine Kombiabnahme ist unterliegt sie §21 und stellt eine neue Beantragung/Sicherstellung der Betriebserlaubnis dar. Und wie ich mehrfach erwähnt habe hat sich kein Mensch für meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 interessiert. Und das wird in nächster Zeit auch keiner, wenn ich an meinem neuen Auto Federn und Felgen mit anderer Reifengröße abnehmen lasse. Selbst bei Meinem Hyundai Accent hat sich keiner weiter für die 15" Felgen interessiert, welche auf dem Fahrzeug nicht vorgesehen waren. TÜV drauf, auf der Zulassung in Teil 1 eintragen lassen und fertig.
Da kann ich dir jetzt noch 10 Beispiele rauskramen und wir kommen wieder an den Punkt... Es macht jedes Amt und dessen Mitarbeiter, wie gerade die Sonne steht. In Berlin gibt es zb die Leichtkrafradkennzeichen gar nicht für größere Motorräder, nicht mal mit Antrag bei der Hauptverwaltung. Zumindest kenne ich keinen, der das durch bekommen hat.